3654/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.01.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0272-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3686/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Förderung von Glücksspiel durch die Republik Österreich in Lienz“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 12:
§ 12a GSpG fällt gemäß § 60 Z 3 GSpG in die Vollziehung des Bundesministers für Finanzen. Ich darf daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 3688/J-NR/2009 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen hinweisen.
Der in der Anfrage angeführte Spielerschutz obliegt der Regelungskompetenz des jeweiligen Bundeslandes, also in concreto dem Land Tirol (Gesetz vom 24. November 1993 über die Förderung und den Schutz der Jugend in Tirol (Tiroler Jugendschutzgesetz 1994 (vgl § 16)).
. Jänner 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)