3661/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                Alois Stöger diplô

                                                                                                                                Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

Wien, am  11.Jänner 2010

GZ: BMG-11001/0358-I/5/2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3766/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 4:

Ich habe eine Probenziehung und Begutachtung von in Rede stehenden Produkten veranlasst. In Abhängigkeit von den gutachterlichen Befunden werde ich gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen setzen.

 

Frage 2:

„Candy Sprays“ sind in Österreich wie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union grundsätzlich verkehrsfähig. Bei den von Ihnen aufgezählten Zutaten der “Candy Sprays“ handelt es sich vorwiegend um Lebensmittelzusatzstoffe. Die erwähnten Zusatzstoffe sind EU-weit für die Anwendung in Süßwaren zugelassen. Bei der Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe sind die in den jeweiligen Richtlinien bzw. nationalen Verordnungen festgelegten Anwendungsbedingungen einzuhalten. Eine detaillierte Aussage zur Verkehrsfähigkeit des jeweiligen Produktes kann nur anhand konkreter Produktspezifikationen erfolgen. Bisher sind meinem Ressort oder der Agentur für Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit keine Zwischenfälle mit „Candy Sprays“ gemeldet worden.

 

Frage 3:

Die Zutaten der Süßware sind gemäß Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 in der Zutatenliste zu kennzeichnen. Die Sachbezeichnung der Produkte müsste – da es sich um Produkte zum Sprühen handelt - dies auch entsprechend ausweisen. Darüber hinaus bestehen keine besonderen Kennzeichnungsvorschriften.