3661/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 11.Jänner 2010
GZ: BMG-11001/0358-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3766/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 4:
Ich habe eine Probenziehung und Begutachtung von in Rede stehenden Produkten veranlasst. In Abhängigkeit von den gutachterlichen Befunden werde ich gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen setzen.
Frage 2:
„Candy Sprays“ sind in Österreich wie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union grundsätzlich verkehrsfähig. Bei den von Ihnen aufgezählten Zutaten der “Candy Sprays“ handelt es sich vorwiegend um Lebensmittelzusatzstoffe. Die erwähnten Zusatzstoffe sind EU-weit für die Anwendung in Süßwaren zugelassen. Bei der Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe sind die in den jeweiligen Richtlinien bzw. nationalen Verordnungen festgelegten Anwendungsbedingungen einzuhalten. Eine detaillierte Aussage zur Verkehrsfähigkeit des jeweiligen Produktes kann nur anhand konkreter Produktspezifikationen erfolgen. Bisher sind meinem Ressort oder der Agentur für Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit keine Zwischenfälle mit „Candy Sprays“ gemeldet worden.
Frage 3:
Die Zutaten der Süßware sind gemäß Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 in der Zutatenliste zu kennzeichnen. Die Sachbezeichnung der Produkte müsste – da es sich um Produkte zum Sprühen handelt - dies auch entsprechend ausweisen. Darüber hinaus bestehen keine besonderen Kennzeichnungsvorschriften.