3665/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-90180/0050-III/1/2009                                                       Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3814/J der Abgeordneten Dipl.Ing. Deimek u.a. betreffend Gesundheitsrisiko Babyfone wie folgt:

Vorweg ist festzuhalten, dass Babyfone grundsätzlich in den Geltungsbereich des  Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), BGBl. I Nr. 134/2001 und damit in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fallen. In § 3 FTEG werden grundlegende Anforderungen für diesem Gesetz unterliegende Geräte (Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) festgelegt, wobei Gesundheitsschutz im Vordergrund steht und sowohl elektrotechnische Sicherheit wie auch elektromagnetische Verträglichkeit umfasst sind.

 

Frage 1:

Der entsprechende Bericht der Zeitschrift Ökotest liegt mir vor.

In diesem Zusammenhang verweise ich aber auf die Veröffentlichungen des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz (BFS). Dieses hat Stellungnahmen zu verschiedenen einschlägigen Ökotest-Berichten aus den Vorjahren (Babyfone, DECT-Geräte) verfasst. Diese können unter www.bfs.de abgerufen werden.

Das BFS geht jedenfalls davon aus, dass „gesundheitliche Gefahren durch die hochfrequenten Felder des Mobilfunks (und auch schnurloser Telefone) bisher nicht nachgewiesen wurden“ und „ein Verbot des DECT-Standards aus gesundheitlichen Gründen … daher nicht gerechtfertigt“ wäre.

Andererseits empfiehlt das BFS Strahlenbelastungen aus Vorsorgegründen zu vermeiden:

„Obwohl nach aktuellem Wissensstand die DECT-Technik nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft wird, empfiehlt das BfS, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen unnötige Strahlenbelastungen zu vermeiden und so für eine Minimierung der Exposition zu sorgen: Da die Basisstationen der meisten DECT-Geräte im stand-by-Betrieb permanent senden, sollte ein Daueraufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den derzeit gebräuchlichen DECT-Basisstationen vermieden werden. Basisstationen sollten z. B. nicht im Kinder- oder im Schlafzimmer betrieben werden. Seit einiger Zeit sind aber DECT-Geräte verfügbar, bei denen eine Abschaltung bzw. Absenkung des Kontrollsignals zwischen Basisstation und Mobilteil erfolgt, wenn sich das Mobilteil in der Basisstation befindet (siehe „Strahlungsarme DECT-Schnurlostelefone“).“

Ähnlich auch zu Babyfonen selbst:

„Das BfS hält die Empfehlung der Zeitschrift ÖKO-TEST, auch bei niederfrequenten Feldern auf eine möglichst niedrige Exposition zu achten, unter Vorsorgeaspekten für sinnvoll. Dies lässt sich z.B. durch einen möglichst großen Abstand des Senders und vor allem des Netzgeräts vom Bett des Kindes erreichen. Falls möglich sollte das Gerät mit Akkus betrieben werden, da dann überhaupt keine niederfrequenten Wechselfelder auftreten.

Ein Warnhinweis in der Gebrauchsanleitung der Geräte, dass diese in einem möglichst großen Abstand vom Bett des Kindes aufgestellt werden sollten, ist im Sinne der Vorsorge zu begrüßen.“


Frage 2:

Es ist davon auszugehen, dass alle diese Babyfone auch am österreichischen Markt verfügbar sind, zumal solche Produkte auch bei grenzüberschreitenden Einkäufen oder über Fernabsatz (Internet) bezogen werden.

Frage 3:

Eine spezifische Studie zu Babyfonen in Österreich ist mir nicht bekannt.

Zu den Fragen 4 - 6:

Auf Grund der im Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen festgelegten Kompetenzen ersuche ich diese Fragen allenfalls an die zuständige Bundesministerin zu richten (siehe oben).

Ich bin aber gerne bereit im Rahmen meiner Möglichkeiten Maßnahmen zur Aufklärung der VerbraucherInnen hinsichtlich der Minimierung von Belastungen durch Baybfone etc. im Sinne der Stellungnahmen des BFS zu unterstützen.

Frage 7:

Da – wie oben ausgeführt – nicht einmal der Zusammenhang zwischen Elektrosmog und gesundheitlichen Beeinträchtigungen wissenschaftlich ausreichend abgeklärt ist, ist auch eine Kausalität zwischen der Verwendung von Babyfonen und Krebserkrankungen nicht herstellbar zumal Krebserkrankungen verschiedenste Ursachen haben können. Entsprechende Daten sind daher nicht verfügbar.

 

Mit freundlichen Grüßen