3666/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

RUDOLF HUNDSTORFER
Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien
Tel: +43 1 711 00 - 0
Fax: +43 1 711 00 - 2156
rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at
www.bmask.gv.at
DVR: 001 7001
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
|
GZ: BMASK-90180/0047-III/1/2009 Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3899/J betreffend „Krebserregendes Spielzeug“ der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Spielzeug wird in Österreich durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 idgF, und der Spielzeugverordnung, BGBl. Nr. 823/1994 idgF, geregelt. Diese Materien fallen in den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Gesundheit; eine Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für Spielzeug ist nicht gegeben. Daher verweise ich auf die Beantwortung der praktisch gleichlautenden Anfrage 3898/J durch den für Spielzeug zuständigen Bundesminister für Gesundheit.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Die
für allgemeine Produktsicherheit zuständige Abteilung meines Ressorts
steht im Rahmen der Abwicklung des Europäischen
Produktsicherheits-Meldeverfahrens
RAPEX in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Gesundheit und
der Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit AGES. So werden
RAPEX-Meldungen, die gefährliches Spielzeug betreffen, an die AGES
weitergeleitet und umgekehrt österreichische Meldungen über
gefährliches Spielzeug von der AGES meinem Ressort zur Weiterleitung an
die Europäische Kommission übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen