3671/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. November 2009 unter der Zl. 3732/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verankerung eines Internationalen Gedenktages gegen weibliche Genitalverstümmelung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Die Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen, insbesondere der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich traditionsbedingter Gewalt ist ein wesentliches Element der österreichischen Menschenrechtspolitik. Dazu zählt insbesondere die Unterstützung von Initiativen der Vereinten Nationen zur Beendigung von weiblicher Genitalverstümmelung. So hat Österreich das gemeinsame Programm von UNFPA (United Nations Population Fund) und UNICEF (United Nations International Children's Emergency Fund) zur Beendigung von weiblicher Genitalverstümmelung in mehreren afrikanischen Ländern gefördert und das Genderbüro der Afrikanischen Union, das überregionale Initiativer gegen weibliche Genitalverstümmelung in ihren Mitgliedsstaaten setzt, finanziell unterstützt. Auch im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit OEZA unterstützt Österreich Projekte zur Beendigung der grausamen Praxis weiblicher Genitalverstümmelung, wie etwa diesbezügliche Aufklärungskampagnen in ländlichen Gebieten Äthiopiens.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) hat sich vor vier Jahren gemeinsam mit anderen Ressorts an der Initiative der damaligen Frauenministerin Maria Rauch-Kallat zu Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen in Österreich beteiligt und eine Sensibilisierung der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland zu diesem Thema durchgeführt.
Besondere Bedeutung in den internationalen Bemühungen zur Beendigung von weiblicher Genitalverstümmelung kommt der Vorbildwirkung von Initiativen aus den vorwiegend betroffenen Ländern zu, die es durch Dialog und Überzeugung zu unterstützen gilt. Der 6. Februar wurde 2003 von afrikanischen Nichtregierungsorganisationen als „International Day of Zero Tolerance of Female Genital Mutilation" ausgerufen und wird seither in vielen Ländern weltweit begangen. Österreich steht einer Aufnahme in die Liste der offiziellen Gedenktage der Vereinten Nationen positiv gegenüber. Zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit müsste eine derartige Initiative von den in erster Linie betroffenen Staaten ausgehen.
So wurde auch die zuletzt 2008 von der Frauenstatuskommission der Vereinten Nationen angenommene Resolution zur Beendigung von weiblicher Genitalverstümmelung von der Afrikanischen Gruppe eingebracht und von Österreich unterstützt. Sowohl meine Amtsvorgängerin, die ich zur Sonderbeauftragten für internationale Frauenfragen im BMeiA ernannt habe, als auch ich haben die Problematik von traditionsbedingter Gewalt gegen Frauen und Mädchen in unseren bilateralen Kontakten thematisiert. Meine Amtsvorgängerin hat 2005 den damaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen in einem persönlichen Gespräch über den 4-Parteien-Antrag im österreichischen Parlament informiert und ihm diesen übergeben. Entsprechend dieser Zielsetzung drängen wir auf bilateraler und multilateraler Ebene auf eine Verankerung des 6. Februar als internationalem Gedenktag gegen weibliche Genitalverstümmelung.
Zu Frage 7:
Dem österreichischen Parlament kommt eine wichtige Rolle zu, insbesondere bei den zahlreichen internationalen Kontakten mit der Interparlamentarischen Union und der Vereinigung Euopäischer ParlamentarierInnen für Afrika AWEPA, wo das Thema regelmäßig aufgegriffen wird.