3672/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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BM für internationale und europäische Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat, Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am
16. November 2009 unter Zl. 3708/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „die Rehabilitierung von Verurteilten sowjetischer Militärgerichte nach 1945“
gerichtet.

Die Beantwortung dieser Anfrage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), aus den mir
vorliegenden Informationen geht Folgendes hervor:

Zu den Fragen 1-5:

Laut Angaben des Ludwig Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung in Graz (BIK)
suchten ab Mitte der 1990er Jahre 858 Österreicherinnen und Österreicher, darunter 585
Zivilverurteilte, mit Unterstützung des BIK um Aufhebung der seinerzeitigen Urteile an. Dazu
kommen möglicherweise noch andere Personen, die ohne Einschaltung des BIK eine
Rehabilitierung beantragt haben.

Die Ergebnisse der bekannten Rehabilitierungsverfahren von österreichischen Stalin- Opfern
lassen sich wie folgt zusammenfassend: In 572 bzw. 67% der Verfahren wurde eine
Rehabilitierung erreicht, in 29 Fällen bzw. 3% kam es zu einer Umwandlung des ursprünglichen
Urteils. In 161 Fällen bzw. 19% wurde eine Rehabilitierung abgelehnt. In 96 Fällen (11%) konnte
aufgrund fehlender Unterlagen keine Entscheidung getroffen werden.
Die österreichische Öffentlichkeit wurde in den 1990er Jahren über die Möglichkeit der
Rehabilitierung insbesondere durch Pressekonferenzen oder Artikel in diversen Medien
informiert.