3672/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2010
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BM für internationale und europäische Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat, Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am
16. November 2009 unter Zl. 3708/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend
„die Rehabilitierung von Verurteilten sowjetischer Militärgerichte
nach 1945“
gerichtet.
Die
Beantwortung dieser Anfrage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich
des
Bundesministeriums
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), aus den
mir
vorliegenden
Informationen geht Folgendes hervor:
Zu den Fragen 1-5:
Laut
Angaben des Ludwig Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung in Graz
(BIK)
suchten ab Mitte der 1990er Jahre 858 Österreicherinnen und
Österreicher, darunter 585
Zivilverurteilte,
mit Unterstützung des BIK um Aufhebung der seinerzeitigen Urteile an. Dazu
kommen
möglicherweise noch andere Personen, die ohne Einschaltung des BIK eine
Rehabilitierung
beantragt haben.
Die
Ergebnisse der bekannten Rehabilitierungsverfahren von österreichischen
Stalin- Opfern
lassen sich wie folgt zusammenfassend: In 572 bzw. 67% der Verfahren wurde eine
Rehabilitierung erreicht, in 29 Fällen bzw. 3% kam es zu einer Umwandlung
des ursprünglichen
Urteils. In 161 Fällen bzw. 19% wurde eine Rehabilitierung abgelehnt. In
96 Fällen (11%) konnte
aufgrund fehlender Unterlagen keine Entscheidung getroffen werden.
Die österreichische Öffentlichkeit wurde in den 1990er Jahren
über die Möglichkeit der
Rehabilitierung insbesondere durch Pressekonferenzen oder Artikel in diversen
Medien
informiert.