3674/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0230-I/4/2009

Wien, am 13. Jänner 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin !

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen ha­ben am 16. November 2009 unter der Nr. 3700/J an mich eine schriftliche parlamen­tarische Anfrage betreffend vorzeitige Abberufung von Dr. Andreas Unterberger als Chefredakteur der „Wiener Zeitung“ – Teil 2 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø   Um welchen Betrag unterscheidet sich der Bezug des neuen Chefredakteurs der Wiener Zeitung von dem des Dr. Unterberger?

Ø   Wie rechtfertigt sich der Unterschied?

 

Der neue Chefredakteur hat Anspruch auf Bezüge in gleicher Höhe wie Dr. Unterberger.

 

Zu Frage 3:

Ø   Um welchen Betrag hat sich der Bezug des Dr. Unterberger als Chefredakteur der Wiener Zeitung von dem seiner zwei von SPÖ-Bundeskanzlern eingesetzten Vor­gängern unterschieden?


Die arbeitsvertragliche Anstellung des Chefredakteurs der Wiener Zeitung erfolgt durch die Wiener Zeitung GmbH. Die vertraglichen Unterlagen der Chefredakteure liegen daher nicht im Bundeskanzleramt, sondern in der Wiener Zeitung GmbH auf. Gemäß § 5 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 und § 15 Abs. 4 Staatsdruckereigesetz 1996 hat der Herausgeber (Bundeskanzler) lediglich die Zustimmung zu einer von der Geschäftsführung der Wiener Zeitung GmbH vorgesehenen Bestellung bzw. Abberufung des Chefredakteurs zu erteilen. Zu dieser Frage kann ich daher keine Auskunft erteilen.

 

Nach Auskunft der Geschäftsführung der Wiener Zeitung wurde nur einer der Vor­gänger des ehemaligen Chefredakteurs Dr. Unterberger in der Funktionszeit eines SPÖ-Bundeskanzlers eingesetzt, und zwar der mittlerweile verstorbene Chefredak­teur Heinz Fahnler, der zur Zeit von Bundeskanzler Dr. Sinowatz 1984 berufen wur­de. Es ist aus Sicht der Geschäftsführung nicht sehr aussagekräftig, die Bezügever­hältnisse vor 25 Jahren mit den heutigen zu vergleichen.

 

Zu Frage 4:

Ø   Laut Gesetz ist der Bundeskanzler für die Abberufung eines Chefredakteurs der Wiener Zeitung zuständig. In welcher Form haben Sie Dr. Unterberger die Ab­berufung und die Gründe dafür mitgeteilt?

 

Aus den in der Antwort zu Frage 3 angeführten gesetzlichen Regelungen des Staats­druckereigesetzes 1996 ergibt sich, dass Bestellung wie Abberufung des Chefredakteurs der Wiener Zeitung der Wiener Zeitung GmbH obliegen. Dazu ist das Einvernehmen mit dem Herausgeber (Bundeskanzler) herzustellen.

 

Dr. Andreas Unterberger hat mit der Wiener Zeitung GmbH einen bis 30.04.2010 befristeten Dienstvertrag.

 

Die Wiener Zeitung GmbH ist an das Bundeskanzleramt mit dem Ersuchen um Zustimmung herangetreten, ob mit dem Ende des Dienstvertrages von Dr. Andreas Unterberger auch die Bestellung zum Chefredakteur endet. Das Bundeskanzleramt hat die Zustimmung erteilt. Die Geschäftsführung der Wiener Zeitung GmbH hat in der Folge Dr. Unterberger mitgeteilt, dass dessen Arbeitsverhältnis mit der Wiener Zeitung GmbH mit Ablauf des 30.04.2010 endet und die Abberufung als Chefredakteur der Wiener Zeitung erfolgt. Die arbeitsvertragliche Beendigung des Dienstverhältnisses, einerseits, und die Bestellung wie Abberufung zum Chefredakteur der Wiener Zeitung, andererseits, sind rechtlich getrennt zu behandeln.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø   Wie viele Neuabonnenten hat die Wiener Zeitung seit dem 5. Oktober 2009 dazu gewonnen?

Ø   Wie viele Abonnenten hat die Wiener Zeitung seit dem 5. Oktober 2009 verloren?

 

Nach Auskunft der Geschäftsführung hat die Wiener Zeitung im Zeitraum vom 05.10.2009 bis 31.12.2009 491 Abonnenten verloren und 350 dazu gewonnen. Langjährigen Beobachtungen zufolge liegen diese Zahlen in der üblichen Schwankungsbreite, da zum Jahresende hin all­gemein eine stärkere Fluktuation bei den Bestellungen der Abonnements zu beob­achten ist. Es lässt sich also weder der Abgang noch der Zugewinn ursächlich mit Veränderungen in der Chefredaktion in Zusammenhang bringen.

 

Zu Frage 7:

Ø   Wie viele Kolumnen fixer Kolumnisten sind seit der Suspendierung Unterbergers nicht erschienen?

 

Laut Auskunft der Geschäftsführung keine. Im Rahmen der Wiener Zeitung arbeiten rund 100 freie Mitarbeiter in allen journalistischen Bereichen, unter anderem auch an der Erstellung sporadischer Beiträge und Kolumnen. In diesem Bereich ist eine Fluk­tuation im Ausmaß von 10 bis 15 Prozent gegeben, die unter dem Branchendurch­schnitt liegt.

 

Zu Frage 8:

Ø   Wie viele weitere Mitarbeiter und Redakteure werden dieser Säuberung noch zum Opfer fallen?

 

Ich verwahre mich gegen die Behauptung, dass es in der Redaktion der Wiener Zei­tung zu einer „Säuberung von Mitarbeitern und Redakteuren“ gekommen sei. Im kon­kreten Fall wurde ein befristeter Dienstvertrag nicht verlängert. Beide Vertragspartner waren sich beim Vertragsabschluss bewusst, dass das Dienstverhältnis mit Fristab­lauf grundsätzlich endet. Dies ist ein Vorgang, der nicht nur im Wirtschaftsleben, son­dern auch im öffentlichen Sektor bei höheren Funktionen üblich ist.


Zu Frage 9:

Ø   Warum hat bei der Neuausschreibung des Chefredakteurspostens nicht die übli­che Ausschreibung und Einschaltung eines unabhängigen Personalberaters statt­gefunden?

 

Der Chefredakteur ist kein Organ im Sinn des Stellenbesetzungsgesetzes und seine Position daher nicht ausschreibungspflichtig.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Ø   Warum verzichten Sie auf Kosten des Budgets der Wiener Zeitung auf die Dienste Unterbergers, die dieser eigentlich bis April 2010 einbringen hätte müssen?

Ø   Wie hoch wäre die finanzielle Ersparnis gewesen, hätten Sie mit der Neubeset­zung des Chefredakteurpostens bis zum Auslaufen des Vertrags von Dr. Unterber­ger gewartet?

 

Nach Auskunft der Geschäftsführung war aufgrund der von Chefredakteur Andreas Unterberger vorgenommenen Ausrichtung der WZ bis zum Zeitpunkt seines Aus­scheidens die Hälfte der Inseratenkunden und ein guter Teil des erhobenen Leser­potenzials nicht mehr erreichbar.

 

Mit freundlichen Grüßen