3675/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      Jänner 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0233-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3694/J vom 16. November 2009 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist Folgendes festzuhalten:

-          Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (im Folgenden: ÖBFA) kann seit der Ausgliederung aus dem Bundesministerium für Finanzen im Jahre 1993 auf eine sehr erfolgreiche Historie zurückblicken. Wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht, hat die ÖBFA zwischen 1993 und 2008 einen Vorteil für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von 6,1 Mrd. € (= 2,1% des Bruttoinlandsproduktes für 2008) erwirtschaftet. Und diese Zahl berücksichtigt bereits das laut Rechnungshof drohende finanzielle Risiko in Höhe von 380 Mio. €.


Erfolg ÖBFA im Namen der Republik Österreich (in Mio. EUR)

 

Zinsersparnis                                                 (Schulden & Fremdwährung)[1]

Nettoerträge                   Kassenveranlagung

Vorteil

kumulierter          Vorteil

1993

101 

29

130 

130 

1994

81 

23

104 

234 

1995

172 

32

204 

438 

1996

287 

8

295 

733 

1997

255 

13

268 

1.001 

1998

249 

35 

284 

1.285 

1999

246 

255 

1.540 

2000

281 

18 

299 

1.839 

2001

306 

77 

383 

2.222 

2002

456 

89 

545 

2.767 

2003

334 

58 

392 

3.159 

2004

278 

-8 

270 

3.429 

2005

258 

-38 

220 

3.649 

2006

1.087 

98 

1.185 

4.834 

2007

611 

189 

800 

5.634 

2008

643 

157 

800 

6.434 

SUMME

5.645 

789 

6.434 

 

 

 

-          Wenn man den Rechnungshofbericht Bund 2009/8 unvoreingenommen liest, ergibt sich folgendes Ergebnis: Die ÖBFA hat für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den vergangenen Jahren Vorteile von mindestens 3,3 Mrd. € erwirtschaftet. Der von der ÖBFA in den Jahren 2002 bis 2007 erwirtschaftete Zinsvorteil beträgt 3 Milliarden € (RH-Prüfbericht S. 154). Im Bereich der Veranlagungen hat die ÖBFA dem Bund in den vergangenen Jahren einen Nettoertrag von 685 Mio. € erwirtschaftet. Selbst wenn das vom Rechnungshof mit 380 Mio. € bezifferte Risiko bei einzelnen Veranlagungen schlagend werden sollte, verbleibt den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aus dem Bereich Veranlagungen immer noch ein Vorteil von rund 300 Mio. €.


         Durch die von der ÖBFA in den vergangenen Jahren erwirtschafteten Vorteile von       3,3 Mrd. € weist die Finanzschuld des Bundes einen um rund 1% des Bruttoinlandsproduktes niedrigeren Stand auf als es ohne die Geschäfte der ÖBFA im       Derivate- sowie im Veranlagungsbereich der Fall wäre. Diese Zahlen sind ein          hervorragender Beweis für das professionelle Arbeiten der ÖBFA beim Management    der österreichischen Staatsschulden.

 

-          Wo bei der Beantwortung der folgenden Fragen Angaben zu den Zahlen oder internen Abläufen der ÖBFA gemacht werden, stützt sich die Beantwortung auf die von der Geschäftsführung der ÖBFA bekannt gegebenen Daten.

 

Zu 1.:

Die Republik Österreich hat nicht spekuliert. Dieser Vorwurf wird auf das schärfste zurückgewiesen. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Bericht des Rechnungshofes der Ausdruck „Spekulation“ (bzw.  „spekulative Elemente“ o.ä.) in Bezug auf die Veranlagungen des Bundes nicht ein einziges Mal verwendet wird.

Bei den prüfungsgegenständlichen Investments handelt es sich um Geldmarktpapiere von Emittenten, die von den weltweit führenden Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s zum Investitionszeitpunkt jeweils mit dem bestmöglichen kurzfristigen Rating (P-1 von Moody’s / A-1+ von Standard & Poor’s) versehen waren sowie in einem Fall auch mit dem bestmöglichen langfristigen Rating (AAA von Standard & Poor’s) - siehe auch grau hinterlegten Bereich bei der folgenden Grafik. Dies wird auch vom Rechnungshof im Prüfbericht Bund 2009/8 (Seite 156) bestätigt.

Zum Vergleich: Das Rating der prüfungsgegenständlichen Investments entsprach zu den jeweiligen Investitionszeitpunkten dem kurzfristigen Rating von Deutschland oder Holland.

Moody's

Standard & Poor's

Short-term

Long-term

Short-term

Long-term

Aaa

AAA*

 

Aa1

 

AA+

P-1*

Aa2

A-1+* 

AA

 

Aa3

 

AA-

 

A1

 

A-1

A+

A2

 

A

P-2

A3

A-

 

Baa1

A-2

 BBB+

Baa2

BBB

P-3

Baa3

A-3

 BBB-

Investment grade ratings

 

 

Speculative grade ratings

 

 

 

BA1

 

BB+

 

BA2

 

BB+

Not Prime

BA3

B

BB-

 

B1

 

B+

 

B2

 

B

 

B3

C

 B-

 

Caa

 

CCC

 

Ca

 

CC

 

C

 

C

 

D

 

D

D=default

 

 

 

* Die Ratingkategorie der vier gegenständlichen ABCP Investments war P-1 bzw. A-1+ (ein Investment hatte zusätzlich ein AAA Long-term Rating)

 

Wie schon die obige Tabelle zeigt, beginnen die spekulativen Ratings („Speculative grade ratings“) erst bei der Kategorie Ba1/BB+, also einem Bereich, von dem die Republik Österreich bei ihren Veranlagungen im Rahmen der zentralen Kassenverwaltung des Bundes weit entfernt war.

 

Zu 2., 3. und 24.:

Die ÖBFA verlässt sich bei der Auswahl der Produkte im Rahmen der Veranlagung keinesfalls nur auf die externen Ratings der Ratingagenturen. Zusätzlich zum externen Rating erfolgt die Limitfreigabe in Bezug auf ein konkretes Investment vielmehr erst nach Durchführung der folgenden Prüfungsschritte und Zuordnung des Emittenten in eine Größenklasse (davon hängt wiederum die Höhe des Limits ab):

-          Ermittlung des Eigenkapitals des Unternehmens

-          Ermittlung einer eventuellen Konzernzugehörigkeit

 

Über die Beobachtung von Ratingagenturen hinaus wird während der Laufzeit der Veranlagungen die Medienberichterstattung über die Adressen laufend verfolgt und die Entwicklung der CDS (=Credit Default Swaps) Spreads auf täglicher Basis ausgewertet.

Weitere Schwerpunkte im Zusammenhang mit der Minimierung des Kreditrisikos bei der Veranlagung der Kassenmittel des Bundes Österreich sind:

-          Laufende Überarbeitung der Kreditrisikorichtlinien mit laufender Anpassung an die jeweils geltenden Best Practice sowie FMA-Mindeststandards

-          Limitierung der Liquiditätsreserve auf jährlicher Basis

-          Auswertung der Länder- und Branchenrisiken

-          Kategorisierung der Emittenten im Hinblick auf den maximalen Anteil am Gesamtexposure

-          Regelmäßige Überprüfung der Sicherheiten-(Collateral) Verträge mit Vertragspartnern sowie permanente Verbesserung des Collateral-Systems und Implementierung der jeweils aktuellsten Vertragsdokumentationsstandards (letzteres unter Konsultation von externen Rechtsanwaltskanzleien, falls notwendig)

-          Implementierung eines Modell für Stress- und Krisentests

-          Implementierung eines neuen IT-Treasury-Softwaresystems, um den künftigen Marktanforderungen gerecht zu werden

 

Zu 4.:

Von den getätigten Veranlagungen in Höhe von EUR 691,2 Mio. sind mit Stand 18.12.09 insgesamt EUR 85,8 Mio. rückgeführt worden. Ein Teil der angesprochenen Forderungen ist bereits umstrukturiert. Die Frage wann der Rest umstrukturiert wird, kann nicht beantwortet werden, weil die Restrukturierungsvarianten vom Receiver festgelegt werden. Nachdem die Republik Österreich ein Gläubiger wie alle anderen ist, kann nur beschränkt auf den Fortgang des Verfahrens eingewirkt werden. Ob durch einen raschen Verkauf das beste Resultat für die Steuerzahler erzielt werden würde, ist fraglich. Ein vorzeitiges Abstoßen könnte zur Situation führen, dass ein niedrigerer Preis als bei einer späteren Auktion im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens erzielt werden könnte. Genaue Angaben über den Abschluss sind daher aus den genannten Gründen im Moment nicht sinnvoll.

 

Zu 5. und 7.:

Diese Finanzierungslücke ist zum Großteil durch Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten von Finanzierungen und Währungstauschverträgen entstanden.

 

Zu 6.:

Erstmals absehbar war diese Finanzierungslücke im Frühjahr 2007.

Zu 8.:

Der Anstieg des Liquiditätsbedarfs ist auf die Tilgung mehrerer  Bundesanleihen im Juli 2006 zurückzuführen.

 

Zu 9.:

Die zum Zeitpunkt der Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten notwendige Liquidität wurde zum Teil in kurzfristigen Papieren gehalten.

 

Zu 10.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 11.:

Da der Budgetierungsprozess zur Erstellung des Bundesvoranschlages auf einer jährlichen und nicht auf einer monatsweisen Darstellung erfolgt, können die gewünschten Beträge nicht genannt werden.


Zu 12.:

 

Gesamt

2010

15,1 Mrd. EUR

2011

9,6 Mrd. EUR

2012

13,9 Mrd. EUR

2013

14,8 Mrd. EUR

2014

19,8 Mrd. EUR

2015

8,9 Mrd, EUR

2016

10,1  Mrd, EUR

2017

6,2  Mrd, EUR

2018

10,0  Mrd, EUR

2019

9,2  Mrd, EUR

Die jährlichen Finanzschuldtilgungen unter Berücksichtigung von Währungstauschverträgen des Bundes stellen sich per 30.11.2009 wie folgt dar.

 

Finanzschuldtilgungen unter Berücksichtigung von Währungstauschverträgen des Bundes per 30.11.2009:

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine detaillierte Übersicht nach Monaten für eine derart langfristige Periode in die Zukunft ist nicht opportun, weil hier die (heute unbekannten) Primärsalden des Bundes für die nächsten 10 Jahre eine wesentliche Determinante sind. Außerdem ist es aus markt- und konditionen-technischen Gründen für den Bund eventuell nachteilig den exakten Liquiditätsbedarf dem Markt zur Verfügung zu stellen.

 

Zu 13.:

Es wurde vom Rechnungshof im Zuge seiner Prüfung kein Vorwurf einer Gesetzesverletzung erhoben.

 

Zu 14. bis 17.:

Die Stellungnahme des Rechnungshofes zur Novelle des BHG betreffend die Anfügung des §16 Abs. 2 Z. 16 BHG (Budgetbegleitgesetz 2003) ist bekannt. Mit dieser Stellungnahme hat der Rechnungshof empfohlen, die Bestimmungen des BHG in Richtung der Möglichkeit der Anpassung an die Marktgegebenheiten zu formulieren. Dem wurde durch die Anfügung des

§ 16 Abs. 2 Z. 16 BHG im Jahr 2003 nachgekommen. Diese Bestimmung betrifft die Aufnahme kurzfristiger Finanzierungen, die mit einer fristenkonformen Veranlagung einhergehen und ein Teil der Liquiditätsreserve sind. Nunmehr hat der Rechnungshof neuerlich eine Novellierung der gesetzlichen Grundlage im Zusammenhang mit der zentralen Kassenveranlagung des Bundes im BHG empfohlen. Dieser neuerlichen Empfehlung wurde auch im neuen Bundeshaushaltsgesetz, welches vom Nationalrat am 11.12.2009 beschlossen wurde, mit Wirksamkeit 01.01.2010 nachgekommen.

 

Zu 18.:

Die Höhe der Kassenmittel im Finanzjahr 2007 erklärt sich dadurch, dass im Zeitraum Herbst 2007 bis Jänner 2008 ca. 75 Mrd. € Ausgaben im Wege der Gebarung des Bundes anfielen. Diesen Ausgaben standen Einnahmen in Höhe von ca. 50 Mrd. € gegenüber. Daraus ergibt sich eine kumulierte Finanzierungslücke in Höhe von ca. 25 Mrd. €. Dieses Delta wurde durch einen entsprechend hohen Kassenstand gedeckt.

 

Zu 19. und 20.:

Eine Aufnahme zusätzlicher Kassenmittel ausschließlich zum Zweck der Veranlagung, ohne Zielsetzung über die Verwendung der Mittel ist nicht sinnvoll. Gesetzlich wurde dies dahingehend dokumentiert, dass der §16 Abs. 2 Z. 16 des BHG in der Novelle 2009 zum Bundeshaushaltsgesetz mit Wirksamkeit 01.01.2010 gestrichen wurde. Sehr wohl ist es sinnvoll, eine Liquiditätsreserve zu halten um für adverse Marktsituationen oder Einnahmenausfälle gerüstet zu sein. Es wurden Maßnahmen gesetzt, um die Erkenntnisse der Finanzkrise zu verarbeiten. Seit Anfang 2008 gibt es ein neues Limit für die Liquiditätsreserve, welches auch von der Expertengruppe als sinnvoll erachtet wird. Die Limitierung der Liquiditätsreserve wurde auch im neuen Bundeshaushaltsgesetz, welches vom Nationalrat am 11.12.2009 beschlossen wurde, mit Wirksamkeit 01.01.2010 gesetzlich verankert.

 

Zu 21. bis 23.:

Der für die gegenständlichen Investments relevante Sektor, gemessen am Index für US Asset Backed Commercial Paper mit dreimonatiger Laufzeit, stieg noch bis in den September 2007 an und verlor erst dann an Wert. Die Republik Österreich hat aber ihre Veranlagungen bereits vorher, nämlich in der zweiten Augusthälfte 2007 gestoppt und daher frühzeitig und damit entsprechend verantwortungsvoll reagiert. Auch dies unterstreicht die professionelle Vorgangsweise der ÖBFA.

 

Auch war es der ÖBFA – ebenso wie anderen Marktteilnehmern – unmöglich, schon damals die in ihrer weltweiten Dramatik aufbrechende Krise des Finanzsystems vorauszusehen und bei ihren Dispositionen zu berücksichtigen. Wie in der nachfolgenden Graphik dargestellt, ist der Markt für US Commercial Paper (Nonfinancial, Financial und Asset Backed) noch bis zirka Anfang September 2007 gewachsen, erst danach sind speziell die Marktsegmente „Asset Backed“ und „Nonfinancials“ massiv eingebrochen.

 

                Quelle: The European Government Bond Summit, 24 October, 2008; Präsentation von Jens Thomsen

 

Weiters stellt der Rechnungshof in seinem Bericht auf Seite 160 selbst fest, dass sich die gegenständlichen Investments erst durch den „Ausbruch der US-Subprime-Krise im August 2007“ als „besonders negativ betroffenes Segment“ herausgestellt haben und nicht schon vorher.

 

Unterstrichen wird dies auch durch die Tatsache, dass die auf die Beurteilung solcher Veranlagungen spezialisierten Ratingagenturen in zwei Fällen erst in der zweiten Augusthälfte (Golden Key 17. Aug. 2007, Mainsail II 22. Aug. 2007) und in den beiden anderen beiden Fällen sogar erst Ende Oktober (Rhinebridge LLC 19. Okt. 2007, Axon Financial Funding Ltd. 23. Okt. 2007) ein Downgrading vorgenommen haben. Die ÖBFA hat daher schon nach dem ersten konkreten Warnsignal reagiert und Neugeschäfte im Bereich ABCP eingestellt, während der Index für US Asset Backed Commercial Paper weiter gestiegen ist. Dieses schnellere Zurückziehen von Veranlagungsmitteln schon bei ersten Anzeichen von Problemen begründet sich durch die konservative Grundausrichtung der ÖBFA bei der Veranlagung von Bundesmitteln.

 

Der Bund hat immer nur in die höchstrangigen Tranchen von ABCPs (vorrangige Befriedigung im Insolvenzfall) mit bestem Rating investiert (siehe auch Grafik bei Antwort zu Frage 1). Da es sich dabei ausschließlich um Forderungswertpapiere handelt, ist der Bund kein Equity- oder Equity-ähnliches Risiko eingegangen.

 

Im in der Fragestellung (Frage 63) angeführten BIZ-Quartalsbericht vom Juni 2005 wird auf Seite 80 festgehalten: „Die aus der Zahlungsrangfolge resultierende Kreditunterstützung lässt erwarten, dass die höchstrangigen Ansprüche dank der Verlustübernahme durch nachrangige Ansprüche vor dem Ausfallrisiko des Aktiva-Pools geschützt sind, wenn nicht ganz besonders ungünstige Umstände eintreten.“ Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise muss als das Eintreten von „ganz besonders ungünstigen Umständen“ gewertet werden.

Über die Strategie von Goldman Sachs kann keine Auskunft gegeben werden. Tatsache ist, dass Goldman Sachs im Oktober 2008 10 Mrd. US-Dollar an Unterstützung des US-amerikanischen Staates erhalten hat.

 

Zu 25. und 26.:

Die Feststellung ergibt sich, wie in der Antwort zur Frage 25 der Anfrage 2718/J-BR/2009 ausführlich dargestellt, aus der Tatsache, dass die für Banken vorgesehenen Stress- und Krisentest den Einfluss von leichten Rezessionsszenarien nicht jedoch den einer Jahrhundertrezession berücksichtigen. Durch Stress- und Krisentests in diesem Sinne wäre die Einschätzung nur verstärkt worden, dass Verluste im Veranlagungsportfolio des Bundes extrem unwahrscheinlich sind.

Siehe auch die Beantwortung der Fragen 87 und 90 der Anfrage 3695/J XXIV. GP/2009.

 

Zu 27. und 28.:

Wie in der Antwort zu Frage 25 der Anfrage 2718/J-BR/2009 bereits angeführt, wurden Stress- und Krisentest bis vor kurzem hauptsächlich im Bereich Marktrisikomanagement eingesetzt. Die finanziellen Risiken des Bundes insgesamt liegen hauptsächlich im Marktrisiko des Schuldenportfolios, das Kreditrisiko aus Veranlagungen spielt eine vergleichsweise geringere Bedeutung. Das in Frage 27 angeführte vollständige Zitat lautet demnach auch „To assess risk, debt managers should regularly conduct stress tests of the debt portfolio …” (Hervorhebung hinzugefügt). Die Dotcom Blase des Jahres 2000 hat hauptsächlich das Aktienmarktrisiko betroffen. Stresstests bezüglich des Marktrisikos des Schuldenportfolios wurden in der ÖBFA seit 2004 durchgeführt.

 

Zu 29.:

Der erwirtschaftete Nettoertrag aus der Veranlagung der Kassenmittel des Bundes wurde wie folgt berechnet: Ertrag aus den Veranlagungen abzüglich Aufwand aus der Aufnahme von Kassenmitteln (Beträge in Mio. EUR, in Summe Rundungsdifferenzen).


 

 

Zu 30. und 33.:

Eine Zuordnung für die Mittelverwendung aus den gemäß § 40 Abs. 1 emittierten kurzfristigen Finanzierungen wird nicht vorgenommen. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich einen Nettoertrag bzw. Aufwand aus den gemäß § 40 Abs. 1 emittierten kurzfristigen Finanzierungen zu errechnen.

 

Zu 31. und 34.:

Eine Zuordnung für die Mittelverwendung aus den gemäß § 16 Abs. 2 Z 16 emittierten kurzfristigen Finanzierungen wird nicht vorgenommen. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich einen Nettoertrag bzw. Aufwand aus den gemäß § 16 Abs. 2 Z 16 emittierten kurzfristigen Finanzierungen zu errechnen.

 

Zu 32.:

Der Aufwand für die Kassenhaltung in den Jahren 1998-2008 verteilt sich wie folgt (in Mio. EUR):

 

 

 

 

Der Aufwand betrifft den Zinsaufwand. Ein sonstiger Aufwand in Sinne von Emissionsagien bzw. –disagien  ist nicht angefallen.


Zu 35.:

Laut Rechnungshofbericht vom 15.7.2009 (S. 154) ergibt sich diese Zinsersparnis bei einer reinen Zahlungsstrombetrachtung für die Jahre 2002 – 2007.

 

Zu 36.:

Der Bund schließt Derivatgeschäfte auf ein passivseitiges Grundgeschäft ab, d.h. es gibt eine Finanzierung im Außenverhältnis mit dem Investor (=reale Finanztransaktion) und ein Derivatgeschäft mit einer Bank. Eine Veranschaulichung zeigt die nachfolgende Grafik:

 


 

Zu 37.:

Cashflowmäßige Zinsausgaben aus dem Derivativgeschäft minus cashflowmäßige Zinseinnahmen aus dem Derivativgeschäft gemäß Bundesrechnungsabschluss (Beträge in Mio. EUR):


 

Zu 38. und 39.:

Laut Rechnungshofbericht handelt es sich um einen cashflowmäßigen Vergleich zwischen Zinsausgaben und Zinseinnahmen aus den Derivatgeschäften des Bundes, welche im Zusammenhang mit einer Finanzierung abgeschlossen wurden.

 

Zu 40.:

Der „Ausreißer“ betrifft mehrere Nullkuponfinanzierungen mit Fälligkeit 2006. Bei diesen Finanzierungen ist die Zinsbelastung kumulativ am Ende der Laufzeit fällig. Der Bund hat im Wege eines Tauschgeschäftes diese Zinsverbindlichkeit gegen eine periodengerechte Zinsbelastung getauscht.

 

Zu 41. und 42.:

Die ÖBFA handelt im Namen und auf Rechnung des Bundes und unterliegt deshalb der Aufsicht des Rechnungshofes. Eine Aufsicht der ÖBFA durch die Finanzmarktaufsicht ist deswegen nicht sinnvoll, was auch die Expertengruppe so sieht.

 

Zu 43. bis 48.:

Den Revisionsbericht vom 15.5.2008 betreffend das Geschäftsjahr 2007 der ÖBFA hat PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erstellt (im Folgenden PwC).


Die Analyse der Kreditirisikorichtlinien der ÖBFA erfolgte durch PwC dahingehend, dass die Beurteilung auf Basis einer Checkliste durchgeführt wurde, welche sich an FMA-Mindeststandards sowie Best-Practice-Erfahrungen orientiert.

 

Bei der Beantwortung der Frage 50 der Anfrage 2718/J-BR/2009 wurde aus dem Revisionsbericht von PwC wie folgt zitiert:

„ Das System ist sehr konservativ kalibriert und sollte auch unter extremeren Marktbedingungen ausreichen.“

Diese Schlussfolgerung der Revision der ÖBFA bedarf aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) keiner näheren Begründung im Detail mehr.

 

Bislang wurden die im Folgenden angeführten Revisionsberichte erstellt. Sämtliche Revisionsberichte wurden von der jeweils beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Geschäftsführung der ÖBFA sowie dem BMF als Eigentümervertreter übermittelt:

 

1993   Gesellschaft für Revision und treuhändige Verwaltung GmbH

          Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

1994   Gesellschaft für Revision und treuhändige Verwaltung GmbH

          Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

1995   Gesellschaft für Revision und treuhändige Verwaltung GmbH      
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

1996   Gesellschaft für Revision und treuhändige Verwaltung GmbH      
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

1997   Europa Treuhand Ernst & Young   
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

 

1998   Europa Treuhand Ernst & Young   
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. / CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.M.B.H.


1999   Europa Treuhand // Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. / CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.M.B.H.

2000   Europa Treuhand // Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. /
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.M.B.H.

2001   Deloitte & Touche GmbH    
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft    

2002   Deloitte & Touche GmbH    
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft    

2003   Deloitte Österreich   
Wirtschaftsprüfungs GmbH 

2004   Deloitte
Wirtschaftsprüfungs GmbH 

2005   Deloitte
Wirtschaftsprüfungs GmbH 

2006   Deloitte
Wirtschaftsprüfungs GmbH 

2007   PWC Wirtschaftsprüfung GmbH     
Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft     

2008   PWC Wirtschaftsprüfung GmbH     
Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft

 

Zu 49. und 50.:

Da es für ein derartiges Vorgehen weder eine gesetzliche Grundlage noch eine gesetzliche Verpflichtung gibt, besteht derzeit nicht die Absicht, dem Parlament den Bericht zu übermitteln.

Zu 51. und 52.:

Die Gesamtkosten der Kassenhaltung wurden durch die Cost of Carry limitiert. Weiters gibt es seit Anfang 2008 ein neues Limit für die Liquiditätsreserve in Höhe von 33,3% des erwarteten Finanzierungsvolumens des jeweiligen Kalenderjahres. Dieses Limit wird auch von der Expertengruppe in ihrem Abschlussbericht als angemessen erachtet.

 

Zu 53. und 54.:

Der Vorstand der ÖBFA hatte auch vor August 2007 Kenntnis von der geographischen und sektoralen Aufteilung des Portfolios. Im August 2007 wurde ein standardisierter Bericht zu diesem Thema eingeführt.

 

Zu 55.:

Frage und Antwort zu 53. der Anfrage 2718/J-BR/2009 beziehen sich auf verbindliche Limite für das Zinsänderungsrisiko. Die Limitarchitektur wird in diesem Zusammenhang im Bericht Bund 2009/8 nicht kritisiert. Ganz im Gegenteil, unter Punkt 14.2. wird festgehalten, dass das Limitsystem zur Risikobegrenzung im Bezug auf die Finanzschuld beigetragen hat. Weiters wird das Berichtswesen der ÖBFA als zweckmäßig bezeichnet.

Zu 56. und 62.:

Der Bund hat niemals spekuliert. Kein Limitsystem kann jedoch Verluste völlig ausschließen. Die Aufgabe des Aufsichtsrates war und ist es, der konservativen Ausrichtung des Bundes Rechnung zu tragen, indem ein Limitsystem beschlossen wird, das auch unter extremeren Marktbedingungen ausreichen sollte. Es ist wohl unbestritten, dass die Finanzkrise ein Jahrhundertereignis darstellt. Dass sie sich in ihrem Verlauf zunächst weiter verschärft hat, ändert nichts an diesem Charakter.

 

Zu 57. und 58.:

Die Gesamtkosten der Kassenhaltung wurden durch die Cost of Carry limitiert. In der Kreditrisikorichtlinie waren Limite auf Emittenten- und Konzernebene vorgeschrieben, die neben dem Rating auch die Eigenkapitalausstattung als wesentliche Einflussgröße bei der Limitvergabe festlegten. Zusätzlich dazu gibt es seit Anfang 2008 ein neues Limit für die Liquiditätsreserve in Höhe von 33,3% des budgetierten Finanzierungsbedarfes gemäß Bundesfinanzgesetz des jeweiligen Kalenderjahres. Dieses Limit wird auch von der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ in ihrem Abschlussbericht als angemessen erachtet. Daraus ergab sich für das Jahr 2008 ein Limit von EUR 4 Milliarden und für das Jahr 2009 ein Limit von EUR 9 Milliarden. Die Limitierung der Liquiditätsreserve wurde auch im neuen Bundeshaushaltsgesetz, welches vom Nationalrat am 11.12.2009 beschlossen wurde, mit Wirksamkeit 01.01.2010 gesetzlich verankert.

 

Zu 59.:

Nach eingehender Analyse und Diskussion wurden die angeführten Maßnahmen von der Geschäftsführung (und z.B. im Falle der Liquiditätsreserve zusätzlich auch vom Aufsichtsrat) beschlossen und in die internen Abläufe integriert. Dabei erfolgte die Umsetzung unter Leitung des zuständigen Vorstandes durch die jeweilige Fachabteilung bzw. unter Einbeziehung externen Experten und der internen Revision. Der Aufsichtsrat wurde darüber regelmäßig informiert.

 

Zu 60. und 61.:

Durch die Sofortmaßnahmen wurde frühzeitig auf die Finanzkrise reagiert. Das zeigt sich auch darin, dass bis auf die vier konkreten Risikoposition vom Herbst 2007 alle anderen Veranlagungen ordnungsgemäß rückgeführt wurden. Auch der Konkurs von Lehman Brothers hat aus den Finanzierungen, Veranlagungen und Währungstauschverträgen für die Republik Österreich keinen Schaden verursacht.

 

Viele dieser Maßnahmen hat es in Grundzügen schon vor der Finanzkrise gegeben. Nach Ausbruch der Finanzkrise wurden durch Ausbau der Ressourcen im Bereich Kreditrisikomanagement die diesbezüglichen Abläufe weiterentwickelt und die Ergebnisse sukzessive in das Standardberichtswesen integriert. Zusätzliche Maßnahmen wurden aufgrund der Lehren aus der Krise neu gesetzt.

 

Zu 63. - 66.:

Die Controlling-Berichte werden folgenden Stellen übermittelt:

 

Darüber hinaus werden die Controlling-Berichte als Beilage zu den Aufsichtsratssitzungsprotokollen an die Abteilung I/5 des BMF als Eigentümervertreter zugestellt.

Die Controlling-Berichte dienen als wesentliche Informationsquelle über die Bundesschulden und ihre Gestionierung. Nachdem die Risikopolitik der ÖBFA auf entsprechend sehr guten Ratings abgestellt war, bestand kein Anlass zu kritischen Anmerkungen.

Zu 67. und 68.:

Bei sämtlichen Aufsichtsratssitzungen der ÖBFA seit dem Jahr 2000 wurde der Controllingbericht jeweils vom Vorstand der ÖBFA im Detail präsentiert und anschließend diskutiert. Dabei sind seitens des Aufsichtsrates oftmals Fragen zum Controllingbericht bzw. zum Risikomanagement an den Vorstand gestellt und kritische Diskussionen zum Controllingbericht mit dem Vorstand geführt worden. Der Inhalt der Diskussionen des Aufsichtsrates mit dem Vorstand hat, wie den jeweiligen Protokollen zu entnehmen ist, Fragen des Controllingberichtes betroffen, wie beispielsweise die Sinnhaftigkeit von bzw. Fragen zu Fremdwährungsfinanzierungen.

 

Die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen wurden unter Anschluss sämtlicher Sitzungsunterlagen an den Eigentümer der ÖBFA, das Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/5, übermittelt.

 

Zu 69. und 70.:

Da keine Zuordnung für die Mittelverwendung der unterschiedlichsten Finanzierungsquellen des Bundes getroffen wird, kann die von Ihnen gewünschte Darstellung nicht übermittelt werden.

 

Zu 71.:

Ja, die in der Antwort zur Frage 13 der Anfrage 2718/J-BR/2009 dargestellten Kassenmittel des Bundes sind deckungsgleich mit der Summe der gesamten Kassenmittel des Bundes.

Zu 72.:

Das Reporting der ÖBFA ist nach Portfoliogesichtspunkten gegliedert. Aus diesem Grund ist eine rückwirkende Darstellung auf Einzeltitelbasis nicht möglich.

 

 

 

Der Nettobarwert der Zinsgewinne und Kursverluste bzw. –gewinne beträgt für alle  emittierten Verbindlichkeiten mit Fremdwährungsexposure seit dem Jahr 1980 per 30.11.2009 rd. 10,6 Mrd. EUR d.h. bei ausschließlichen Eurofinanzierungen wäre die Schuld des Bundes de facto um diesen Betrag das sind ca. 3,8% des BIP höher.

 

Von diesen 10,6 Mrd. EUR Nettobarwert entfallen auf die einzelnen Währungen folgende Beträge:

 

CHF:                                rd. 5,5 Mrd. EUR

JPY:                                 rd. 3,0 Mrd. EUR

Sonstige Währungen

(DEM, FRF, NLG):               rd. 2,1 Mrd. EUR

        

SUMME                                 rd. 10,6 Mrd. EUR

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.



[1] Laut Rechnungsabschluss des Bundes