3676/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am       Jänner 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0234-I/4/2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3695/J vom 16. November 2009 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Einleitend ist Folgendes festzuhalten:

 

-          Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (im Folgenden: ÖBFA) kann seit der Ausgliederung aus dem Bundesministerium für Finanzen im Jahre 1993 auf eine sehr erfolgreiche Historie zurückblicken. Wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht, hat die ÖBFA zwischen 1993 und 2008 einen Vorteil für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von 6,1 Mrd. € (= 2,1% des Bruttoinlandsproduktes für 2008) erwirtschaftet. Und diese Zahl berücksichtigt bereits das laut Rechnungshof drohende finanzielle Risiko in Höhe von 380 Mio. €.

 


 

Erfolg ÖBFA im Namen der Republik Österreich (in Mio. EUR)

 

Zinsersparnis                                                 (Schulden & Fremdwährung)[1]

Nettoerträge                   Kassenveranlagung

Vorteil

kumulierter          Vorteil

1993

101 

29

130 

130 

1994

81 

23

104 

234 

1995

172 

32

204 

438 

1996

287 

8

295 

733 

1997

255 

13

268 

1.001 

1998

249 

35 

284 

1.285 

1999

246 

255 

1.540 

2000

281 

18 

299 

1.839 

2001

306 

77 

383 

2.222 

2002

456 

89 

545 

2.767 

2003

334 

58 

392 

3.159 

2004

278 

-8 

270 

3.429 

2005

258 

-38 

220 

3.649 

2006

1.087 

98 

1.185 

4.834 

2007

611 

189 

800 

5.634 

2008

643 

157 

800 

6.434 

SUMME

5.645 

789 

6.434 

 

 

 

-          Wenn man den Rechnungshofbericht Bund 2009/8 unvoreingenommen liest, ergibt sich folgendes Ergebnis: Die ÖBFA hat für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den vergangenen Jahren Vorteile von mindestens 3,3 Mrd. € erwirtschaftet. Der von der ÖBFA in den Jahren 2002 bis 2007 erwirtschaftete Zinsvorteil beträgt 3 Milliarden € (RH-Prüfbericht S. 154). Im Bereich der Veranlagungen hat die ÖBFA dem Bund in den vergangenen Jahren einen Nettoertrag von 685 Mio. € erwirtschaftet. Selbst wenn das vom Rechnungshof mit 380 Mio. € bezifferte Risiko bei einzelnen Veranlagungen schlagend werden sollte, verbleibt den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aus dem Bereich Veranlagungen immer noch ein Vorteil von rund 300 Mio. €.

Durch die von der ÖBFA in den vergangenen Jahren erwirtschafteten Vorteile von 3,3 Mrd. € weist die Finanzschuld des Bundes einen um rund 1% des Bruttoinlandsproduktes niedrigeren Stand auf als es ohne die Geschäfte der ÖBFA im Derivate- sowie im Veranlagungsbereich der Fall wäre. Diese Zahlen sind ein hervorragender Beweis für das professionelle Arbeiten der ÖBFA beim Management der österreichischen Staatsschulden.

 

Wo bei der Beantwortung der folgenden Fragen Angaben zu den Zahlen oder internen Abläufen der ÖBFA gemacht werden, stütze ich mich auf die von der Geschäftsführung der ÖBFA bekannt gegebenen Daten.

 

 

zu 1. bis 3.:

Der Bundesminister für Finanzen ist gemäß Bundeshaushaltsgesetz im Rahmen der Haushaltsführung des Bundes für die Gebarung mit Bundesfinanzierungen (insbesondere Finanzschulden, Währungstauschverträge und Kassenstärker) zuständig. Die Durchführung der Aufgaben ist gemäß Bundesfinanzierungsgesetz der ÖBFA übertragen. Die ÖBFA ist hiebei als anweisendes Organ im Namen und auf Rechung des Bundes tätig und ist hiebei an die Weisungen des BMF gebunden. Die Tätigkeiten (Gebarung, Verrechung) im Rahmen der Führung des Bundeshaushaltes unterliegen gemäß dem B-VG iVm dem BHG der Kontrolle durch den Rechungshof (Art 126 B-VG iVm §§ 1 ff RHG).

 

Zudem ist festzuhalten, dass es sich bei den gegenständlichen Geschäften nie um Geschäfte der ÖBFA sondern um Geschäfte des Bundes gehandelt hat.

 

zu 4.:

Das BMF hat durch (Herr Sektionschef Univ. Doz. Dr. Gerhard Steger, Leiter der Budgetsektion des BMF und Vorsitzender des Aufsichtsrates der ÖBFA) am 12.10.2009 sowie durch mich persönlich am 15.10.2009 ein Ersuchen um eine ad hoc Prüfung der Gebarung der ÖBFA hinsichtlich der zum 30.9.2009 bestehenden Veranlagungen des Bundes an den Rechungshof gesendet. Der Rechnungshof hat daraufhin am 9.12.2009 seine Vor - Ort Prüfung begonnen.

 

zu 5.:

Diese Frage kann naturgemäß nur vom Rechnungshof beantwortet werden.


zu 6.:

Die Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ hat insgesamt 7 Sitzungen, am 14.8., 24.8., 7.9., 28.9., 13.10. und 22.10.2009, zur Abarbeitung ihres Arbeitsauftrags abgehalten.

 

zu 7., 8., und 14.:

Der abschließende Bericht der Arbeitsgruppe liegt datiert mit 2. November 2009 vor und wurde dem Bundesministerium für Finanzen bereits übermittelt.

 

zu 9.:

Die Einschätzungen des Rechnungshofs waren auf Grund seiner Prüfung der ÖBFA ebenso bekannt wie seine Empfehlungen. Die Nominierung eines Spezialisten aus dem Prüfteam hätte somit zu keinen neuen Erkenntnissen geführt.

 

zu 10.:

Seit der Aufsichtsreform des Jahres 2007 fällt die Prüfung und Analyse von Markt- und Kreditrisiken bei Kreditinstituten in die alleinige Verantwortung der Oesterreichischen Nationalbank. Damit verbunden wurde auch das erforderliche Expertenwissen in der OeNB konzentriert, weswegen diese eingeladen war, in der Expertengruppe mitzuwirken.

 

zu 11.:

Die Einbringung der internen Sichtweise der ÖBFA war in Anbetracht des Arbeitsauftrags und im Interesse einer ganzheitlichen Vorgangsweise sicherlich zielführend. Im Übrigen wurde Frau Dr. Oberndorfer erst zur Geschäftsführerin der ÖBFA bestellt, als die in der Öffentlichkeit diskutierten Veranlagungsfälle bereits getätigt waren.

 

zu 12. und 13.:

Die wesentlichen Schlussfolgerungen der Expertengruppe wurden bereits in die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3101/J des Abgeordneten Josef Muchitsch Kolleginnen und Kollegen aufgenommen und sind damit öffentlich zugänglich.

 

zu 15. und 16.:

Der Expertenbericht beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung des Finanzmanagements des Bundes und damit verbundenen aufbau- und ablauforganisatorischen Aspekten. Vor einer abschließenden internen Meinungsbildung zu den diesbezüglichen Empfehlungen der Expertengruppe ist eine allgemeine öffentliche Diskussion über organisatorische
Fragestellungen wenig zielführend, weswegen eine Veröffentlichung des Berichts bis auf Weiteres nicht vorgesehen ist.

 

zu 17.:

Es ist keine Überarbeitung des Expertenberichts vorgesehen.

 

zu 18.:

CDS-Transaktionen sind bei den gegenständlichen Investments kein Thema, da der Bund weder im Rahmen der Kassenveranlagungen noch in einer anderen Form in CDS investiert hat.

 

Aufgabe der Arbeitsgruppe war, die bestehenden Vorgaben für das Finanzmanagement des Bundes zu evaluieren. Der Auftrag umfasste auch die Überprüfung der Veranlagung von Finanzmitteln einschließlich der zu Grunde liegenden Kreditrisikorichtlinien. In diesem Kontext war von der Arbeitsgruppe auf die bisherige Praxis und deren Rahmenbedingungen einzugehen. Adaptierungs- und Verbesserungsvorschläge wurden auf Basis der Erfahrungen aus der weltweiten Finanzkrise abgeleitet.

 

Die Auswahl der Mitglieder bzw. deren erforderliche fachliche Qualifikation orientierte sich ausschließlich an dieser Aufgabenstellung, wobei vier Mitglieder umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Messung und Steuerung von Kredit- und Marktrisiken aufweisen.

 

Keine spezielle Aufgabe der Arbeitsgruppe war die Befassung mit CDS- und ABS-Transaktionen, zumal Veranlagungen in ABS-Produkten von der ÖBFA wie hinlänglich bekannt im Jahr 2007 gestoppt worden sind und seither auch nicht mehr durchgeführt werden.

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass die ÖBFA keinerlei CDS-Transaktionen getätigt hat.

 

zu 19. bis 21.:

Seit 2003 besteht eine Geschäftsbeziehung für kurzfristige Geldmarktgeschäfte, wie mit anderen Geschäftsbanken auch.

Eine Kooperation im weiteren Sinn gab es zwischen ÖBFA und Kommunalkredit nicht.


zu 22.:

Nein.

 

zu 23. und 31.:

Die von den Restrukturierungsmaßnahmen betroffenen Commercial Papers wurden von den Zweckgesellschaften Axon Financial Funding, Golden Key, Mainsail II und Rhinebridge emittiert. Die Restrukturierungsmaßnahmen werden dabei vom Receiver aber nicht im Auftrag der ÖBFA oder des Bundes eingeleitet. 
 
zu 24. bis 26.:

Es wurde weder seitens der ÖBFA noch seitens des Finanzministeriums reagiert, da diesbezüglich keine Anfragen an das BMF herangetragen wurden.

 

zu 27. und 28.:

Die gegenständlichen Positionen befinden sich „in Receivership“, wobei ein Masseverwalter bestellt ist. Die Restrukturierungsvarianten werden vom Receiver festgelegt, wobei die Republik Österreich als einer von vielen Gläubigern nur beschränkt auf den Fortgang des Verfahrens einwirken kann. Grundsätzlich sind für die vorrangigen Gläubiger in Restrukturierungsverfahren üblicherweise drei Restrukturierungsoptionen möglich, nämlich eine Cash Out Variante, eine Zero Coupon Note Variante und eine Pass Through Note Variante. Details zu den derzeit stattfindenden Restrukturierungsverfahren können allerdings nicht bekanntgegeben werden, da der Bund ebenso, wie andere involvierte Parteien, an Vertraulichkeitserklärungen gebunden ist.

 

zu 29.:

Die Methoden und Vehikel der Kommunalkredit sind der ÖBFA nicht bekannt.

 

zu 30.:

Diese Frage müsste an die Genannten gestellt werden. Jedenfalls handelt es sich bei den Veranlagungen des Bundes nicht um „Spekulationspapiere“, sondern um Commercial Paper Investments, die zum jeweiligen Investitionszeitpunkt mit dem bestmöglichen kurzfristigen Rating  der beiden weltweit führenden Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s (P-1 von Moody’s / A-1+ von Standard & Poor’s) sowie in einem Fall auch mit dem bestmöglichen langfristigen Rating (AAA von Standard & Poor’s) versehen waren. Wie aus der Tabelle in der Beantwortung der Frage 1 (Anfrage Nummer 3694/J XXIV. GP/2009) ersichtlich ist, beginnen die spekulativen Ratings („Speculative grade ratings“) erst bei der Kategorie Ba1/BB+, also einem Bereich, von dem die Republik Österreich bei ihren Veranlagungen im Rahmen der zentralen Kassenverwaltung des Bundes weit entfernt war.

 

zu 32.:

Nein.


zu 33. und 34.:

Folgende externe Berater wurden seit 2003 von der ÖBFA beauftragt:

 

Organisation

Zeitraum

Kosten

Leistung

 

Active Solution Software

05/03-11/03

25.005

Beratung u. Schulung bei SWIFT-Implementierung

 

BBG

2008 - 2009

20.852

Beratung im Rahmen von Ausschreibungen

 

Clifford Chance

04/09-05/09

5.700

Rechtsberatung Dokumentation Schuldinstrumente

 

Communication agency prihoda GmbH

08/04-03/08

153.983

Public Relations Beratung

 

CSK-Software AG

 07/03

5.860

Installation und Einweisung in SWIFT Alliance-Entry

 

Deloitte

01/08-06/08

14.813

Unterstützung bei Erstellung des Anforderungskataloges für ein neues IT-System; Neuordnung der Prozesse im Bereich Zahlungsverkehr; Erstellung u. Präsentation "Optimierung der Aufbau-und Ablauforganisation der ÖBFA

 

Deloitte

2003-05

82.506

Interne Revision 2002 - 2006

 

Dr. Niklas Pax

12/08; 01/09

7.980

Beratungskosten Treasury-System neu, Pflichtenheft / Evaluierung Performancerechung Primärhändler

 

Dr. Ulrike Bittmann

07/08-09/08

28.875

Human Resources

 

Dr. Uwe Jahn

 11/08

2.321

Beratung Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte

 

Dr. Uwe Jahn

02/09; 06/09

4.131

Beratung ISDA Rahmenvertrag und dt. Rahmenvertrag f. Finanztermingeschäfte

 

Fessel-GfK

 09/04

9.360

Studie zum Sparverhalten

 

Finanzprokuratur

2008

940

Vergabeverfahren - Beratung

 

Intercontrol Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H.

2003-2005

17.400

Abschlussprüfer der ÖBFA GmbH (2002; 2003; 2004)

 

Kirkland & Ellis

08/07-11/09

438.413

Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Restrukturierung von Zweckgesellschaften

 

Kirkland & Ellis

09/08-11/09

148.620

Rechtsberatung im Zusammenhang mit internationalen Garantien und anderen Fragen des internationalen Kapitalmarktrechtes, Derivaten (ISDA MA u. CSA) sowie mit dem Konkurs von Lehman Brothers

 

Menedetter PR GmbH

07/09-11/09

26.678

Public Relations Beratung

 

Menedetter PR GmbH

05/08-11/09

46.383

Public Relations Beratung

 

OeKB

2004

3.600

IT-Performance und Verfügbarkeitsplan

 

ORTNER PÖCH FORAMITTI Rechtsanwälte GmbH

 05/03

2.040

Rechtsberatung

 

PKF Österreicher-Staribacher

2003 - 2009

109.360

Steuerberater, Lohnverrechnung

 

PwC PricewaterhouseCoopers Austria

01/09-03/09

1.890

Begleitende Qualitätskontrolle bei der Entwicklung eines Konzepts für Stress- und Krisentests für Counterparty Risk

 

PWC Wirtschaftsprüfungs GmbH

2006-08

29.191

Interne Revision 2007 + 2008

 

TPA Horvath Wirtschaftsprüfungs GmbH

2007-2009

20.587

Abschlussprüfer der ÖBFA GmbH (2005 - 2008)

 

verdino communications gmbh

 11/08

3.600

Usability Test für bundesschatz.at

 

 

 

 

 

 

GESAMT

 

1.210.088

 

 


zu 35. und 36.:

Von der ÖBFA wurden keine Provisionen an Dritte bezahlt.

 

zu 37. bis 39. und 71.:

Nein, es wurden seitens der ÖBFA keine Dienste von Investment Advisers in Anspruch genommen.

 

Im Zusammenhang mit den SIVs hat die ÖBFA im Namen und auf Rechnung des Bundes die Rechtsanwaltskanzlei Kirkland & Ellis sowie die Finanzprokuratur im Zuge der Restrukturierungsverfahren als Berater in Anspruch genommen (siehe auch Antworten zu Fragen 33 und 34).

 

Eine Beratung der ÖBFA durch eine Bank ist nicht erfolgt.

 

zu 40.:

Im Rahmen der Kassenverwaltung des Bundes wurden Einlagen bei Banken getätigt. Seit Juni 2000 wurden im Wege der Kassenverwaltung des Bundes auch Commercial Papers bzw. Asset Backed Commercial Papers erworben.

 

CDS-Produkte befanden sich zu keinem Zeitpunkt im Portfolio.

 

zu 41. und 42.:

Ja, es gibt seit 2004 einen allgemeinen Produkteinführungsprozess für Aktivitäten in neue Produkte oder auf neuen Märkten.

 

Der allgemeine Produkteinführungsprozess setzt die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (kurz „MaRisk“) der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht um.

 

Zitat aus dem MaRisk (Rundschreiben vom 14/08/2009):

 

„AT 8 Aktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten

 

1 Jedes Institut muss die von ihm betriebenen Geschäftsaktivitäten verstehen. Für die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) ist vorab ein Konzept auszuarbeiten. Grundlage des Konzeptes muss das Ergebnis der Analyse des Risikogehalts dieser neuen Geschäftsaktivitäten sein. In dem Konzept sind die sich daraus ergebenden wesentlichen Konsequenzen für das Management der Risiken darzustellen.

 

2 Bei der Entscheidung, ob es sich um Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten handelt, ist ein vom Markt beziehungsweise vom Handel unabhängiger Bereich einzubinden.

 

3 Bei Handelsgeschäften ist vor dem laufenden Handel in neuen Produkten oder auf neuen Märkten grundsätzlich eine Testphase durchzuführen. Während der Testphase dürfen Handelsgeschäfte nur in überschaubarem Umfang durchgeführt werden. Es ist sicherzustellen, dass der laufende Handel erst beginnt, wenn die Testphase erfolgreich abgeschlossen ist und geeignete Risikosteuerungs- und –controlling­prozesse vorhanden sind.

 

4 Sowohl in die Erstellung des Konzeptes als auch in die Testphase sind die später in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten einzuschalten. Im Rahmen ihrer Aufgaben ist auch die Interne Revision zu beteiligen.

 

5 Das Konzept und die Aufnahme der laufenden Geschäftstätigkeit sind von den zuständigen Geschäftsleitern unter Einbeziehung der für die Überwachung der Geschäfte verantwortlichen Geschäftsleiter zu genehmigen. Diese Genehmigungen können delegiert werden, sofern dafür klare Vorgaben erlassen wurden und die Geschäftsleitung zeitnah über die Entscheidungen informiert wird.

 

6 Soweit nach Einschätzung der in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten Aktivitäten in einem neuen Produkt oder auf einem neuen Markt sachgerecht gehandhabt werden können, ist die Anwendung des AT 8 nicht erforderlich.“

 

Im Jahr 2004 wurde eine "Richtlinie für Geschäfte in neuartigen Produkten" von der Geschäftsführung beschlossen. Bei der Ausgestaltung hat sich die ÖBFA an den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) orientiert, die im Jahr 2005 in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk, veröffentlicht von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) übergeführt wurden. In der Richtlinie wurde festgelegt, dass alle relevanten Organisationseinheiten (Front, Middle, Back Office, Recht)  in die Risikobeurteilung einzubeziehen sind. Basierend auf den Einschätzungen der Organisationseinheiten wird von Geschäftsführung entschieden, ob die Verhandlungen vom Front Office im Bezug auf das gegenständliche neuartige Produkt weitergeführt werden sollen, und wenn ja, welche Maßnahmen für die sichere Abwicklung getroffen werden müssen. In einer Reihe von Fällen war in diesem Zusammenhang die Implementierung von zusätzlichen Bewertungsmodellen in die Treasury Software erforderlich. In jedem dieser Fälle wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. 

 

Im Jahr 2006 wurde die ÖBFA Mitglied der Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG). Die CDG betreibt ein Labor für Portfolio Risk Management (PRISMA LAB). Die ÖBFA kann seitdem auf das Expertenwissen des PRISMA LAB für die Auswahl und Implementierung von State-to-the-Art Bewertungsmodellen für neuartige Produkte zurückgreifen. Ebenfalls im Jahr 2006 wurde die "Richtlinie für Geschäfte in neuartigen Produkten" überarbeitet und erweitert, zum einen, um die neuen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der CDG aufzunehmen und zum anderen, um die zu diesem Zeitpunkt zweijährige praktische Erfahrung mit der Richtlinie zu berücksichtigen. 

 

zu 43. bis 47.:

Per 31.12.2008 betrugen die Collateralforderungen 164 Mio. EUR, per 30.9.2009 betrugen diese 66 Mio. EUR.

 

Die Collateralforderungen resultieren nicht aus Wertpapieren. Vielmehr sind die in den Kassenmittel des Bundes enthaltenen Collaterals vom Bund empfangene Sicherheiten aus Swapverträgen. Bei Swap-Geschäften besteht grundsätzlich Kreditrisiko im Hinblick auf den jeweiligen Vertragspartner. Dieses Kreditrisiko wird dann schlagend, wenn der Vertragspartner insolvent wird. Um dieses Kreditrisiko zu minimieren, hat die Republik ein Collateralsystem etabliert und verlangt grundsätzlich von allen Vertragspartnern des Bundes die Unterzeichnung einseitiger Besicherungsverträge (d.h. nur der jeweilige Vertragspartner muss Collateral liefern, nicht jedoch die Republik Österreich). Auf Grundlage dieser Besicherungsverträge werden alle Swap-Geschäfte mit einem Vertragspartner täglich bewertet. Aufgrund der täglichen Marktwertänderungen ist täglich mit einer Änderung des Collateralstands zu rechnen, weil dem Marktwert entsprechend Beträge auf täglicher Basis vom Vertragspartner rückgefordert werden können. Somit sind erhaltene Collateralzahlungen als „nicht disponierbare Kassenmittel“ zu charakterisieren.

 


zu 48. und 49.:

Im Portfolio der Republik Österreich sind keine Papiere von der Lehman Brothers Pleite betroffen. Es gibt keinen Abschreibungsbedarf aufgrund der Lehman Brothers Insolvenz.

 

zu 50.:

Bei den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich eine budgetäre voranschlagwirksame Ausgabe zwischen 0 und ca. 380 Mio. EUR (laut RH-Prüfbericht) aus den Veranlagungen des Bundes aufgrund der Finanzkrise. Dieser Betrag ist abhängig davon, welche Restrukturierungsoption (siehe Antwort zu Frage 28) im Restrukturierungsverfahren gewählt wird bzw. welche Marktbedingungen vorherrschen.

 

zu 51. und 52.:

Der Bund hielt zu keinem Zeitpunkt ein CDS-Portfolio.

 

zu 53.:

Nein.

 

zu 54.:

Nein.

 

zu 55. bis 60.:

Der Bund hat kein strategisches Structured Credit Portfolio. Einzig durch das Mainsail II Restrukturierungsverfahren ist eine Position in Form einer Pass Through Note entstanden, die man in die Veranlagungskategorie Structured Credit einordnen könnte.

 

zu 61.:

Das Portfolio war durch eine Vielzahl von Einzeltiteln breit diversifiziert, die sich aggregiert wie folgt verteilen:

 

 

zu 62.:

An den Aufsichtsrat, an den Rechnungshof und an das BMF wurde monatlich ein Bericht über die Veranlagung der Kassamittel des Bundes übermittelt. Dieser enthielt eine Auflistung sämtlicher Einzelpositionen.

 

zu 63.:

Es wurden zu keinem Zeitpunkt Spezialtransaktionen abgeschlossen. Die Veranlagung der Kassamittel des Bundes erfolgte ausschließlich in standardisierte Produkte (Commercial Paper, Asset Backed Commercial Paper und Bankeinlagen).

 

zu 64.:

CDS (=Credit Default Swaps) sind relativ junge Finanzmarktinstrumente, die in diesem Jahrzehnt ein explosionsartiges Wachstum erfahren haben. Die Zuverlässlichkeit und Aussagekraft von CDS-Spreads (wie auch von anderen Marktpreisinformationen) ist von der Liquidität der gehandelten Produkte abhängig. CDS-Spreads sind über die von der ÖBFA abonnierten Informationssysteme abrufbar und werden von der ÖBFA genutzt.

 

zu 65. und 66.:

Das derzeit geltende Haushaltsrecht sieht keine gesetzliche Bestimmung vor, dass bereits drohende Verluste im Bundeshaushalt voranschlagswirksam zu verbuchen sind.

 


zu 67.:

Die ÖBFA ist als Einrichtung des staatlichen Schuldenmanagements in keiner Weise mit der Österreichischen Kommunalkredit AG vergleichbar, die als Bank Spezialfinanzierungen für den öffentlichen Sektor angeboten hat, allerdings auch in den letzten Jahren stark in das Veranlagungsgeschäft mit Wertpapieren und das Geschäft mit Credit Default Swaps eingestiegen ist. Im Vergleich zur  Kommunalkredit sind weder die Portfolios, noch die Volumina und ebenso auch nicht die Bilanzierungsregeln vergleichbar. Die Schwierigkeiten, in die die Kommunalkredit geraten ist, waren in erster Linie durch den enorm hohen Refinanzierungsbedarf begründet, in zweiter Linie erst durch den Abwertungsdruck in Wertpapier- und CDS-Geschäften. Für die ÖBFA gilt jedenfalls, dass das Veranlagungsportfolio vor der Krise beste Bonitäten aufwies, die erst im Zuge der Finanzkrise Wertverluste eintreten ließen.

 

zu 68.:

Die ÖBFA hat keine Konstruktionen von Spezialtransaktionen zur Auslagerung von Verlusten geschaffen.

 

zu 69., 70. sowie 72. bis 75.:

Der Bund hat keine Spezialkonstruktionen und/oder Spezialvehikel "geschaffen" und hatte daher auch nichts offen zu legen. Die Frage hinsichtlich der Kosten von Spezialtransaktionen/Spezialvehikel wäre an die Gründer der SIVs zu richten. In welcher Höhe das Risiko durch Schaffung der Spezialkonstruktionen/Spezialvehikel verkleinert wurde, wäre ebenso an die Gründer der SIVs zu richten. Die SIVs, welche nicht vom Bund geschaffen wurden, stehen in keinem Zusammenhang mit in Österreich steuerpflichtigen Vorgängen und führten daher auch zu keinem Steuerentfall.

 

zu 76.:

Der Revisionsbericht vom 15.5.2008 wurde von PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erstellt.

 

zu 77., 78. und 80.:

Gemäß § 7 Bundesfinanzierungsgesetz hat der Bund die Aufwendungen der ÖBFA unter Einrechnung allfällig geleisteter Vorschüsse in dem Ausmaß abzudecken, in dem diese die Erträge der ÖBFA übersteigen. Durch diesen Kostenersatz seitens des Bundes ergibt sich jährlich ein ausgeglichenes Ergebnis, sodass kein Nettogewinn/-verlust entsteht, der der Verantwortung von Herrn Kurt Sumper, MBA, oder jener von Frau Dr. Martha Oberndorfer zugeordnet werden könnte.

 

zu 79.:

Die Bilanzsumme der ÖBFA hat sich im Zeitraum 1993 bis 2008 wie folgt entwickelt:

Jahr                           Betrag

1993                          EUR    337.000

1994                          EUR    358.000

1995                          EUR    427.000

1996                          EUR    605.000

1997                          EUR    491.000

1998                          EUR    576.000

1999                          EUR    795.000

2000                          EUR    898.000

2001                          EUR 1.170.000

2002                          EUR 1.221.000

2003                          EUR 1.315.000

2004                          EUR 1.828.000

2005                          EUR 2.069.000

2006                          EUR 2.427.000

2007                          EUR 2.627.000

2008                          EUR 3.009.000

 

zu 81. bis 84.:

Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass einer speziell aufgegliederten Beantwortung dieser Fragen die berechtigten Persönlichkeitsinteressen der Betroffenen und damit die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes entgegenstehen. Hinzu kommt, dass die entsprechenden Daten innerhalb jener Frist, die für die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zur Verfügung steht, erst ab dem Jahr 2000 greifbar sind.


Aus den beiden oben genannten Gründen, wird in folgender Tabelle nur der Gesamtbruttobezug des gesamten ÖBFA-Vorstandes bekanntgegeben:

 

Bruttofixgehalt des ÖBFA-Vorstandes

 

 

 

Jahr

Summe in EUR

 

 

 

2000

         360.965,97   

 

 

 

2001

         379.974,73   

 

 

 

2002

         236.208,00   

 

 

 

2003

         258.934,00   

 

 

 

2004

         266.728,00   

 

 

 

2005

         273.700,00   

 

 

 

2006

         278.293,47   

 

 

 

2007

         330.271,80   

 

 

 

2008

         305.818,00   

 

 

 

2009

         329.486,00   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Daten 2001 bis 2009 von PKF Staribacher,

 

 

2000 ÖBFA, Daten sind Bruttofixgehälter, ohne Abfertigungen und Prämien)

 

zu 85.:

Bei den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich eine budgetäre Auswirkung zwischen 0 und ca. 380 Mio. EUR. aus den Veranlagungen des Bundes. Diese Auswirkung ist abhängig davon, welche Restrukturierungsoption (siehe Antwort zu Frage 28) im Restrukturierungsverfahren gewählt wird bzw. welche Marktbedingungen vorherrschen.

 

zu 86.:

Die Ausgaben des Bundes hängen wesentlich von der zukünftigen Entwicklung der Finanzmärkte ab und lassen sich über einen Zeitraum von 15 Jahren nicht seriös abschätzen.

 

Die Ausgaben setzen sich einerseits aus Aufwandszuschüssen des Bundes zur Wahrung einer 7%-Tier1-Quote in der Sondergesellschaft (=KA Finanz AG) sowie einer Kapitalisierung der Kernbank zusammen. Für das Jahr 2009 wurde ein Gesellschafterdarlehen iHv. € 60 Mio. gewährt, das bei Bedarf (abhängig von den Ergebnissen der Bilanzierungsarbeiten im Jänner 2010) in einen Gesellschafterzuschuss von € 60 Mio. umgewandelt wird. In den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 sind gemäß Restrukturierungsplan ebenso Gesellschafterzuschüsse vorgesehen, die jeweils mit max. € 75 Mio. gedeckelt sind. Die Kernbank erhält gleichzeitig mit der Spaltung eine Kapitalzufuhr Ende November von € 250 Mio., hievon € 220,25 Mio. im Wege einer Kapitalerhöhung und € 29,75 Mio. in Höhe eines Gesellschafterzuschusses zwecks Dotierung der Haftrücklage. An der Kapitalerhöhung nehmen die Republik Österreich und der Österreichische Gemeindebund im Verhältnis ihrer bestehenden Anteile an der Kommunalkredit Austria AG teil.

 

Demgegenüber stehen Garantiezahlungen der Bank an den Bund auf begebene Wertpapieremissionen sowie der Erlös aus der geplanten Privatisierung der Kernbank und ein derzeit noch nicht abschätzbarer Ergebnisbeitrag aus der Tilgung und Abschichtung der Wertpapiere der KA Finanz AG.

 

zu 87.:

In mehreren Workshops wurden mit Experten von PriceWaterhouseCoopers und der WU Wien die neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis eingearbeitet. Als Vergleichbasis für die kritische Diskussion in den Workshops diente der aktuelle OeNB/FMA Standard.

 

zu 88. und 89.:

Der Vorstand der ÖBFA hat die Ausarbeitung dieses Stresstests bereits im Mai 2008 eingeleitet, das Konzept wurde im März 2009 im Aufsichtsrat der ÖBFA präsentiert und von diesem zur Kenntnis genommen. Die technische Umsetzung läuft derzeit. Erste Stresstests sollen im 1. Halbjahr 2010 durchgeführt werden.

 

zu 90.:

Es wurde auf die Expertise von PriceWaterhouseCoopers und WU Wien zurückgegriffen, deren Experten die OeNB/FMA Standards als Vergleichsbasis herangezogen haben.

 

zu 91.:

Der Vorstand der ÖBFA hat dem Aufsichtsrat der ÖBFA als dem für die Beschlussfassung über die Kreditrisikorichtlinien zuständigen Organ den von PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erstellten Revisionsbericht vom 15.5.2008 anlässlich der 78. Sitzung des Aufsichtsrates der ÖBFA vom 19.6.2008 vorgelegt und mit diesem eingehend erörtert.

 

zu 92.:

Die ÖBFA begrüßt diese Empfehlung (RH-Prüfbericht 2008/9, Seite 36, Punkt 8) des RH, hält aber fest, dass diese Empfehlung des RH in der ÖBFA schon immer umgesetzt war. Die Empfehlung des RH ist in Bezug auf den „Allgemeinen Teil“ des RH-Prüfberichtes „Bund 2008/9“ ergangen und ist somit keine konkrete Empfehlung an die ÖBFA, sondern richtet sich primär an die anderen im RH-Prüfbericht untersuchten Gebietskörperschaften. Die Empfehlungen des RH in Bezug auf das Finanzierungsmanagement des Bundes beginnen erst mit Punkt 14 des RH-Prüfberichtes „Bund 2008/9“ (Seite 36).

 

zu 93.:

Hiezu gibt es keine rechtliche Verpflichtung.

 

zu 94.:

Erste Texte für eine derartige Gesetzesänderung wurden bereits erstellt, vor einer Befassung des Parlaments und der interessierten Kreise im Wege einer Begutachtung wurden aber die Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Finanzmanagements des Bundes abgewartet, da sich aus diesen auch Änderungen des Bundesfinanzierungsgesetzes ergeben könnten. Die diesbezügliche interne Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

 

zu 95. und 96.:

Parlamentarische Anfragen werden vom BMF jeweils nach bestem Wissen beantwortet. Die Aussage bezieht sich auf eine seit 2 Jahren historische Situation, womit sich eine Kommentierung erübrigt.

 

zu 97.:

Es wird um Verständnis ersucht, dass Zeitungsartikel grundsätzlich nicht kommentiert werden.

 

zu 98.:

Ich zitiere aus dem Bericht der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ vom 2. November 2009: „Generell zeigt sich, dass die derzeitige Praxis im Aufgabenbereich der ÖBFA im Wesentlichen im Einklang mit den von uns formulierten Leitlinien steht.“

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.



[1] Laut Rechnungsabschluss des Bundes