3684/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

                       

BMI-LR1000/0221-II/BK/6.2./2009

Wien, am       . Jänner 2010

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 16. November 2009 unter der Zahl 3699/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kaprun - Klärung der Ursache“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 22, 24, 26, 28 bis 31, 33 und 34:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 23:

Im Untersuchungsbericht der damaligen Abteilung II/D/11 an das Landesgericht Salzburg werden als fünf mögliche Brandursachen Zündquellen durch offene Flammen, Zündquelle nach Art der Reibungswärme, Zündquellen nach Art heißer nachglühender Teilchen, Zündquellen durch Vorgänge dynamischer Elektrizität und Zündquellen durch Nahebringen und Überhitzen brennbarer Materialien an heißen Oberflächen genannt.


 

Zu Frage 25:

Der als Aktenführer bezeichnete Mitarbeiter der damaligen Abteilung II/D/11 war für jene Aktenstücke, welche technische Ermittlungen zur Aufklärung der Brandursache zum Gegenstand hatten, zuständig. Seine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit erfolgte für die in der Ladung des BG Josefstadt angeführten Themenkomplexe. Die Entscheidung wurde vom damaligen interimistischen Leiter der Abteilung I/1 gebilligt.

 

Zu Frage 27:

Es erging nur ein Untersuchungsbericht der damaligen Abteilung II/D/11, datiert mit 21.9.2001 an das Landesgericht Salzburg. Darin findet sich kein Hinweis auf „poröse Hydraulikleitungen“.

 

Zu Frage 32:

Im an das LG Salzburg übermittelten Untersuchungsbericht wurde auf Umstände hingewiesen, welche einer Klärung durch die Fachabteilung entgegenstanden.

 

Zu Frage 35:

Die seinerzeit unter meinem Amtsvorgänger mit Hinweis auf anhängige strafgerichtliche Verfahren nicht beantworteten Fragen der parlamentarischen Anfrage 4250/J XXI.GP  wurden in justiziellen Verfahren (Fragen 1-3 und 5-12) geklärt, bzw. wurden die Vorerhebungen gegen drei Mitarbeiter der damaligen Abteilung II/D/11 nach § 90 StPO eingestellt.  Zu den  Fragen 4, 13 und 16 ist festzuhalten, dass das einzige  Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit dem Unglück von Kaprun nach § 118 Abs1 Z1 BDG 1979 eingestellt wurde. Maßnahmen im Sinne der Fragen 14, 17, 18 und  23  waren danach nicht erforderlich. Die Fragen 19 bis 22 können aus heutiger Sicht nicht mehr beantwortet werden; es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4154/AB XXI.GP durch den damaligen Bundesminister für Justiz verwiesen. Die Beantwortung der Frage 15 fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.