3689/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-IA1000/0235-I/4/2009

Wien, am         . Jänner 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am                 16. November 2009 unter der Zahl 3714/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „möglicher Afghanistaneinsatz von österreichischen Exekutivbeamten“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9, 12 und 13:

Seit einiger Zeit wird in der internationalen Gemeinschaft über eine Verstärkung des Engagements in Afghanistan diskutiert. Dabei würde man es natürlich schätzen, wenn auch Österreich seine Beiträge zur Stabilisierung Afghanistans, sei es im Rahmen von ISAF, EUPOL Afghanistan oder in der Entwicklungszusammenarbeit intensivieren würde. Es wird jedoch kein Druck auf Österreich ausgeübt.

Zurzeit wird geprüft, ob und wenn ja in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen eine Beteiligung Österreichs an EUPOL Afghanistan denkbar ist.


 

Österreich nimmt als EU-Mitglied an grundsätzlich allen EU-Treffen auf Brüsseler Ebene teil, in denen Angelegenheiten von EUPOL Afghanistan, inklusive die Aufbringung von Personal, behandelt werden.

Abgesehen von diesen Aktivitäten ist Österreich nicht in Verhandlungen auf internationaler Ebene bezüglich eines Afghanistaneinsatzes involviert.

Für die Klärung der Frage eines etwaigen Auslandseinsatzes österreichischer Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamter, vor allem was die Sicherheitsaspekte betrifft, ist selbstverständlich auch eine außenpolitische Beurteilung vorzunehmen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.