3691/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2200/0161-II/2/b/2009
Wien, am . Jänner 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Kurzmann und weitere Abgeordnete haben am 16. November 2009 unter der Zahl 3724/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausschreitungen bei der Demonstration gegen die EU-Wahlkundgebung in Graz 2“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Dokumentationsteams werden für diese spezifische Tätigkeit geschult und vor Einsätzen in die jeweils zu erwartende Lage eingewiesen. Im konkreten Fall lag kein erkennbares Ausbildungsdefizit vor.
Zu Frage 3:
Das Versammlungsgesetz sieht dies nicht vor.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu Frage 5:
In der Polizeiinspektion (PI) Schmiedgasse befanden sich zwei unbeteiligte Personen.
Zu Frage 6:
Es wurde befürchtet, dass es zu einer möglichen Beschädigung der PI kommen könnte bzw. dass unbeteiligte Personen einer Verletzungsgefahr ausgesetzt werden.
Zu Frage 7:
Es konnte festgestellt werden, dass von Personen, die hinter Transparenten und Fahnen verborgen waren, Wurfgeschosse in Form von Gemüse, rohen Eiern und mit Wasser gefüllte Luftballons in Richtung Rednerbühne geworfen wurden.
Zu Frage 8:
Es wurde eine Körperverletzung im Zusammenhang mit der Demonstration bekannt.