3691/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2200/0161-II/2/b/2009

Wien, am      . Jänner 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Kurzmann und weitere Abgeordnete haben am              16. November 2009 unter der Zahl 3724/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausschreitungen bei der Demonstration gegen die EU-Wahlkundgebung in Graz 2“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein.

 

Zu Frage 2:

Dokumentationsteams werden für diese spezifische Tätigkeit geschult  und vor Einsätzen in die jeweils zu erwartende Lage eingewiesen. Im konkreten Fall lag kein erkennbares Ausbildungsdefizit vor.


 

Zu Frage 3:

Das Versammlungsgesetz sieht dies nicht vor.

 

Zu Frage 4:

Nein.

 

Zu Frage 5:

In der Polizeiinspektion (PI) Schmiedgasse befanden sich zwei unbeteiligte Personen.

 

Zu Frage 6:

Es wurde befürchtet, dass es zu einer möglichen Beschädigung der PI kommen könnte bzw. dass unbeteiligte Personen einer Verletzungsgefahr ausgesetzt werden.

 

Zu Frage 7:

Es konnte festgestellt werden, dass von Personen, die hinter Transparenten und Fahnen verborgen waren, Wurfgeschosse in Form von Gemüse, rohen Eiern und mit Wasser gefüllte Luftballons in Richtung Rednerbühne geworfen wurden.

 

Zu Frage 8:

Es wurde eine Körperverletzung im Zusammenhang mit der Demonstration bekannt.