3692/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1570-II/2/a/2009
Wien, am . Jänner 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 16. November 2009 unter der Zahl 3725/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erfolg des Assistenzeinsatzes an der österreichischen Grenze“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
1262
Zu Frage 2:
879
Zu Frage 3:
Meldungen mit einem deliktischen Hintergrund können wie folgt aufgegliedert werden:
Burgenland:
22 gerichtlich strafbare Handlungen:
1 Meldung über einen Raufhandel
12 Meldungen über Einbruchsdiebstähle
4 Meldungen über Diebstähle
5 Meldungen über Sachbeschädigungen
10 verwaltungsstrafrechtliche Delikte:
2 Meldungen nach dem Fremdenpolizeigesetz (Aufgriff von 9 illegal aufhältigen Personen)
2 Meldungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Tresor- bzw. Kennzeichentafelfund)
2 Meldungen betreffend Kraftfahrgesetz (abgelaufene Begutachtungsplaketten)
4 Meldungen nach der Straßenverkehrsordnung (3-mal Lenken eines Fahrzeuges im alkoholbeeinträchtigten Zustand und 1 Verkehrsunfall mit Fahrerflucht)
Niederösterreich:
57 gerichtlich strafbare Handlungen:
2 Meldungen über Körperverletzungen
1 Meldung wegen einer fahrlässigen Körperverletzung
32 Meldungen über Sachbeschädigungen
19 Meldungen über Einbruchsdiebstähle
1 Meldung über eine vorsätzliche Gemeingefährdung
1 Meldung nach dem Suchtmittelgesetz
1 Meldung nach dem Verbotsgesetz
11 verwaltungsstrafrechtliche Delikte:
6 Meldungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Ordnungsstörungen)
5 Meldungen nach der Straßenverkehrsordnung (1-mal Lenken eines Fahrzeuges im alkoholbeeinträchtigten Zustand und 4 weitere Übertretungen)
Zu Frage 4:
Soweit ein deliktisches Verhalten durch die Polizei festgestellt wurde, wurden Berichte nach der StPO oder Anzeigen nach den straßenpolizeilichen, kraftfahrrechtlichen sowie sonstigen Materiengesetzen erstattet.
Zu Frage 5:
Burgenland: 3 Festnahmen nach der StPO
Niederösterreich: 8 Festnahmen (7 nach der StPO, 1 nach dem VStG)
Zu Frage 6:
Keine.
Zu Frage 7:
9