3692/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1570-II/2/a/2009

Wien, am     . Jänner 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                     16. November 2009 unter der Zahl 3725/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erfolg des Assistenzeinsatzes an der österreichischen Grenze“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

1262

 

Zu Frage 2:

879

 

Zu Frage 3:

Meldungen mit einem deliktischen Hintergrund können wie folgt aufgegliedert werden:


Burgenland:

22 gerichtlich strafbare Handlungen:

  1 Meldung über einen Raufhandel

12 Meldungen über Einbruchsdiebstähle

  4 Meldungen über Diebstähle

  5 Meldungen über Sachbeschädigungen

 

10 verwaltungsstrafrechtliche Delikte:

2 Meldungen nach dem Fremdenpolizeigesetz (Aufgriff von 9 illegal aufhältigen Personen)

2 Meldungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Tresor- bzw. Kennzeichentafelfund)

2 Meldungen betreffend Kraftfahrgesetz (abgelaufene Begutachtungsplaketten)

Meldungen nach der Straßenverkehrsordnung (3-mal Lenken eines Fahrzeuges im alkoholbeeinträchtigten Zustand und 1 Verkehrsunfall mit Fahrerflucht)

 

Niederösterreich:

57 gerichtlich strafbare Handlungen:

  2 Meldungen über Körperverletzungen      

  1 Meldung wegen einer fahrlässigen Körperverletzung

32 Meldungen über Sachbeschädigungen              

19 Meldungen über Einbruchsdiebstähle                 

  1 Meldung über eine vorsätzliche Gemeingefährdung

  1 Meldung nach dem Suchtmittelgesetz

  1 Meldung nach dem Verbotsgesetz

 

11 verwaltungsstrafrechtliche Delikte:

6 Meldungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Ordnungsstörungen)

5 Meldungen nach der Straßenverkehrsordnung (1-mal Lenken eines Fahrzeuges im alkoholbeeinträchtigten Zustand und 4 weitere Übertretungen)

 

Zu Frage 4:

Soweit ein deliktisches Verhalten durch die Polizei festgestellt wurde, wurden Berichte nach der StPO oder Anzeigen nach den straßenpolizeilichen, kraftfahrrechtlichen sowie sonstigen Materiengesetzen erstattet.

 

Zu Frage 5:

Burgenland: 3 Festnahmen nach der StPO

Niederösterreich: 8 Festnahmen (7 nach der StPO, 1 nach dem VStG)


 

Zu Frage 6:

Keine.

 

Zu Frage 7:

9