3696/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0068-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am     . Jänner 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 16. November 2009 unter der Nr. 3693/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Wahrnehmungen und Berichte eines Staatskommissärs und die Sinnhaftigkeit dieser Funktion gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Wie viele Staatskommissäre sind derzeit bestellt?

Ø      Wie viele der bestellten Staatskommissäre gehören dem Ministeriumspersonal an (einschließlich Ministerbüro), und um wie viele verschiedene Personen handelt es sich?

 

Nach dem Luftfahrtgesetz sind derzeit zu sämtlichen sechs österreichischen Verkehrsflughäfen ein/e Staatskommissär/in und für die Austrian Airlines und die Austro Control AG ein/e Staatskommissär/in bestellt.


Nach dem Eisenbahngesetz sind mit Stichtag Ende 2009 zu zehn Eisenbahnunternehmen sechs verschiedene Personen als Staatskommissäre/innen entsandt.

 

In der Seilbahnabteilung ist eine Person als Staatskommissär/in bestellt, im Jahr 2009 hat keine Teilnahme an Sitzungen stattgefunden.

Alle entsandten Staatskommissär/innen sind Bedienstete meines  Ressorts.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø      Wie viele Staatskommissäre waren vor fünf Jahren (2004) bestellt?

Ø      Wie viele dieser vor fünf Jahren (2004) bestellten Staatskommissäre gehörten dem Ministeriumspersonal an (einschließlich Ministerbüro), und um wie viele verschiedene Personen handelte es sich?

 

Vor fünf Jahren waren zu den sechs österreichischen Verkehrsflughäfen insgesamt 1 Staatskommissär/in und für Austrian Airlines, Lauda Air, Tyrolean Airways und die Austro Control AG insgesamt 1 Staatskommissär/in entsandt.

 

Nach dem Eisenbahngesetz waren mit Stichtag Ende 2004 fünf verschiedene Bedienstete als Staatskommissäre/innen zu zwölf Unternehmen entsandt.

 

Alle entsandten Staatskommissär/innen waren Bedienstete des Ressorts.

 

 

Zu den Fragen 5, 6 und 7:

Ø      Welcher Gesamtbetrag (wenn nicht konkret ermittelbar, bitte Schätzung) ist derzeit pro Jahr als Abgeltung für Staatskommissäre von den Eisenbahnunternehmen aufzuwenden?

Ø      Welcher Gesamtbetrag (wenn nicht konkret ermittelbar, bitte Schätzung) war vor fünf Jahren (2004) pro Jahr als Abgeltung für Staatskommissäre von den Eisenbahnunternehmen aufzuwenden?

Ø      Halten Sie es für richtig, dass bereits gut bezahlte hochrangige Ministeriumsbeamte mit der Tätigkeit als Staatskommissär ein lukratives Zusatzeinkommen erwirtschaften, für das die ohnehin wirtschaftlich nicht sehr gut aufgestellten Eisenbahnunternehmen aufkommen müssen?

 

 

Es war sowohl im Jahr 2004 als auch für das Jahr 2009 ein Gesamtbetrag von € 6.598,70 von den Eisenbahnunternehmen im Privatbahnbereich für Vergütungen aufzuwenden.

 

 

Die den Staatskommissären/innen gewährten Entschädigungen dienen dem Ersatz zusätzlichen Arbeits- und Dienstreiseaufwandes (Aufwandsentschädigung). Im Übrigen wurden die Beträge seit Jahren nicht erhöht.

 


Zu den Fragen 8 bis 13:

Ø      Bei der Aufsichtsratssitzung der ÖBB Holding im Mai 2008, bei der auch die Krankendaten-Affäre besprochen wurde, soll auch der Leiter der Eisenbahnsektion im Verkehrsministerium als Staatskommissär anwesend gewesen sein. Wurde dies überprüft bzw. trifft dies zu?

Ø      Laut Presseberichten soll der Staatskommissär weder dem damaligen Verkehrsminister Werner Faymann noch dem damaligen Kabinettchef über die Krankendaten-Affäre berichtet haben. Wurde dies überprüft bzw. trifft dies zu?

Ø      a) Hat der Staatskommissär an irgend jemand anderen über die Krankendaten-Affäre

          berichtet?

      b) Falls nein – wurde überprüft, weshalb dieser Bericht unterblieben ist?

Ø      Hat der Staatskommissär den Tagesordnungspunkt über die Krankendaten-Affäre für nicht so wichtig gehalten?

Ø      Hat der Staatskommissär den Tagesordnungspunkt über die Krankendaten-Affäre aus einem anderen Grund nicht wahrgenommen, sodass er nicht darüber berichten konnte?

Ø      a) Hat der Staatskommissär über andere Angelegenheiten aus der          

          Aufsichtsratssitzung der ÖBB Holding im Mai 2008 berichtet und nur einen Bericht   

          über die Krankendaten-Affäre unterlassen oder hat er über die

          Aufsichtsratssitzung gar nichts berichtet?

     b) Falls gar nichts berichtet wurde – wieso ist das niemandem aufgefallen?

 

Dazu darf ich auf meine Beantwortung der Fragen 1 bis 6 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3137/J-NR/2009 verweisen.

 

 

Zu Frage 14:

Ø      Wurde nach der Krankendaten-Affäre bei den ÖBB und nach den Presseberichten über die Rolle des Staatskommissärs der bisherige Staatskommissär abberufen oder berichtet er weiterhin „über die von ihm gemachten Wahrnehmungen“ bei Sitzungen der ÖBB-Holding?

 

Der angeführte Staatskommissär wurde nicht abberufen.

 

 

Zu den Fragen 15 und 18:

Ø      Nach dem Eisenbahngesetz muss der Staatskommissär dem Bundesminister nach den Sitzungen „über die von ihm gemachten Wahrnehmungen berichten“. Welche näheren Festlegungen gibt es über diese Berichtstätigkeit?

Ø      Welche Schwerpunkte wurden in den internen Vorgaben des BMVIT für die Berichtsinhalte festgelegt?

 

Der Bericht des/der Staatskommissärs/innen richtet sich nach der Tagesordnung der jeweiligen Aufsichtsratssitzung.  Die Berichtslegung erfolgt auf Basis des Eisenbahngesetzes durch den/die Staatskommissär/in selbstbestimmt.

 

 

Zu Frage 16:

Ø      An wen sind Staatskommissäre nach den internen Vorgaben des BMVIT berichtspflichtig? Berichten die Staatskommissäre direkt an Sie, an Ihren Kabinettchef oder an jemand Dritten?


Der/die Staatskommissär/in berichtet unter Einhaltung des Dienstwegs an die für die jeweilige Wahrnehmung relevante Stelle.

 

 

Zu Frage 17:

Ø      Erfolgen die Berichte der Staatskommissäre nach den internen Vorgaben des BMVIT schriftlich oder mündlich?

 

Die Berichterstattung erfolgt in der Regel schriftlich.

 

 

Zu den Fragen 19 bis 22:

Ø      In welcher Weise werden die Berichte der Staatskommissäre nach den internen Vorgaben des BMVIT aktenmäßig dokumentiert?

Ø      Halten Sie die Funktion des Staatskommissärs, und zwar nach der Entsendung in Sitzungen „über die von ihm gemachten Wahrnehmungen zu berichten“, also eine Art Sitzungsaufsicht, für eine noch zeitgemäße Funktion? Wenn ja, warum im einzelnen?

Ø      Erhalten Sie durch die Berichte der Staatskommissäre so wichtige Informationen, dass diese Funktion weiterhin unverzichtbar ist?

Ø      Halten Sie es für richtig, dass Ressourcen Ihres Ministeriums für eine Sitzungsaufsicht gebunden werden, während gleichzeitig immer wieder fehlende Ressourcen bei der Sicherheitsaufsicht im Eisenbahnbereich beklagt werden?

 

Die Berichterstattung wird aktenmäßig erfasst. Damit wird der Vorgang eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert.

Die Funktion des Staatskommissärs ist im Luftfahrt-, Eisenbahn- und Seilbahnwesen gesetzlich normiert und wird dementsprechend vollzogen.

 

 

Zu Frage 23:

Ø      Warum wollen Sie in der bevorstehenden Eisenbahngesetz-Novelle nicht zumindest eine Streichung der Abgeltungen/Vergütungen für Staatskommissäre vorsehen?

 

Inwieweit neue Kriterien für die Vergütung der Staatskommissärstätigkeit im Zuge der Eisenbahngesetz-Novelle gesetzlich verankert werden, bleibt dem parlamentarischen Entscheidungsprozes­s vorbehalten.