3697/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0274-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3697/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Baumängel in der Justizanstalt Graz-Karlau“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

In diesem Jahr wird in der Justizanstalt Graz-Karlau mit der Installation einer neuen Haftraumgegensprechanlage und einer Videogangüberwachung begonnen. Im Anschluss daran erfolgt die bauliche Sanierung aller Abteilungen. Es ist jedoch nach meinem Informationsstand unrichtig, dass Putz von den Wänden bröckelt.

Zu 3, 4, 8, 9 und 18:

Gegen die Haftraumtüren bestehen keine Sicherheitsbedenken. Die sichere Verwahrung der Insassen ist gewährleistet. Die Haftraumtüren gehen zwar entgegen dem sonstigen österreichischen Standard nach innen (also zum Haftraum hin) auf, international ist diese Variante jedoch üblich und vertreten. Die Haftraumfenster sind nicht mehr auf dem aktuellen technischen Stand, werden aber bei Defekt repariert und abgedichtet.

Nach Maßgabe budgetärer Gegebenheiten ist beabsichtigt, in den nächsten Jahren eine Generalsanierung des Zellenhaustraktes (Einziehen von Zwischendecken, Erneuerung der gesamten Haustechnik, Austausch der Fenster, Errichtung von Freizeiträumen in den Abteilungen) durchzuführen. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch eine Erneuerung der Haftraumtüren erfolgen.

Zu 5:

Nein. Es sind mir diesbezüglich auch keinerlei Beschwerden bekannt.

Zu 6 und 7:

Soferne Defekte bei Installationen auftreten, werden diese unverzüglich repariert. Im Zuge der oben erwähnten Generalsanierung wird es voraussichtlich auch zur Erneuerung von Installationen kommen.

Zu 10 und 11:

Gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Teerbelag sind nicht bekannt. Nach Auskunft des Herstellers wird sogar empfohlen, derartige Böden in Lebensmittelbetrieben und Lagerräumen zu verwenden. Großteils sind in den Hafträumen Gussasphaltböden vorhanden, die aber im Zuge von Haftraumsanierungen aus optischen Gründen und zur leichteren Pflege durch Polyurethanböden ersetzt werden.

Zu 12:

Es ist richtig, dass es vereinzelt zu Ausfällen der Gegensprechanlage gekommen ist. Man kann sich aber jedenfalls durch eine optische Anzeige oder ein akustisches Signal bemerkbar machen. Die Sicherheit der Insassen ist nicht beeinträchtigt.

Zu 13:

Es ist richtig, dass die sogenannte Absonderungsabteilung im Untergeschoß des Zellenhaustraktes gelegen ist. Ein Teil der dort angesiedelten Räume wird wegen erhöhter Feuchtigkeit nicht verwendet und ist gesperrt. Wenn Insassen aus disziplinären Gründen im Untergeschoß angehalten werden müssen, geschieht dies ausschließlich in trockenen Hafträumen, die auch Tageslicht bieten.

Zu 14:

Nein, die Justizanstalt Graz-Karlau verfügt über insgesamt fünf Personen- bzw. Transportaufzüge, wobei sich im Zellenhaustrakt kein Aufzug befindet. Im Rahmen der Generalsanierung dieses Traktes ist jedoch die Errichtung eines Aufzugs vorgesehen.

Zu 15:

Nein; für die Freizeitgestaltung gibt es eigens dafür vorgesehene Räumlichkeiten. Bei den in der Anfrage erwähnten Flächen handelt es sich offenbar um die Gänge des Zellenhaustraktes, die nur als Verkehrsfläche vorgesehen sind, um sich innerhalb der Abteilung bewegen zu können.

Zu 16:

Die Bettdecken werden regelmäßig chemisch gereinigt bzw. getauscht. Die Matratzen werden bei Notwendigkeit getauscht und die Altmatratzen werden entsorgt.

Zu 17:

Die letzte große Sanierung wurde im Jahre 1991 mit der Installation von Warmwasserleitungen in den Hafträumen inklusive WCs abgeschlossen. Seither erfolgten Instandhaltungsarbeiten in den Hafträumen und Abteilungen.

. Jänner 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)