3702/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0278-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3722/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherheitsrisiko in der Justizanstalt Leoben“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Es ist richtig, dass renommierten Vereinen und Gruppen gegen Entgelt bewilligt wurde, die Sporthalle der Justizanstalt Leoben zu benützen. Es handelt sich dabei um

1)      den Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung in Leoben und derzeit interimistischen Behördenleiter der Polizeidirektion Leoben mit einer Gruppe ihm persönlich bekannter Sportler (anwesend dienstags 19.00 bis 21.00 Uhr mit 7 bis 10 Personen),

2)      den Akademischen Turnverein Leoben (anwesend donnerstags 19.30 bis 21.30 Uhr mit 10 bis 16 Personen) und

3)      die UNION Juri Leoben Handball (anwesend dienstags 17.00 bis 19.00 Uhr mit 8 bis 15 Personen).

Die Namen der einzelnen Sportler und jene der Verantwortlichen der Vereine sind der Anstalt bekannt. Es handelt es sich hierbei um integre und angesehene Persönlichkeiten, bei denen ein Missbrauchsrisiko auszuschließen ist.

Zu 7:

Ja. Während der Tagesdienstzeit wäre eine ausreichende Trennung von den Insassen schwieriger und es käme zu Bedarfskollisionen.

Zu 8 bis 14 und 18:

Es sind keine Probleme während des Nachtdienstes aufgrund der Nutzung der Sporthalle durch externe Sportler bekannt.

Die zur Nutzung der Sporthalle angemeldete Gruppe muss zur vereinbarten Zeit vollzählig beim Tor bereitstehen. Dort wird die Gruppe von einem Bediensteten des Nachtdienstes empfangen. Die Namen werden in einer Anwesenheitsliste abgehakt. Sämtliche Wertgegenstände, Mobiltelefone und sonstige Gegenstände, die ein Sicherheitsrisiko für den Anstaltsbetrieb darstellen könnten, müssen in die dafür vorgesehenen Kästen gesperrt werden. Erst nachdem die Sporttaschen gescannt wurden, dürfen die Sportler begleitet in die Sporthalle gehen und werden dort eingeschlossen (ein internes Telefon für Verständigungen im Notfall ist vorhanden). Nach Beendigung werden sie auf demselben Wege wieder hinausbegleitet.

Die Halle wird jeweils am darauffolgenden Morgen – noch bevor Insassen diesen Bereich betreten – von einem damit beauftragten Bediensteten genau kontrolliert.

Aufgrund dieser Maßnahmen ist die Sicherheit und Ordnung in der Justizanstalt bei Nutzung der Sporthalle durch Externe nicht gefährdet. Diese „Öffnung“ der Justizanstalt für Externe hat die Akzeptanz des Strafvollzuges in der Umgebung spürbar erhöht.  Aus der Vermietung wurden im Jahr 2007 360 Euro und im Jahr 2008 870 Euro lukriert. Zahlen für das Jahr 2009 liegen mir noch nicht vor.

Zu 15:

Es treten keine nennenswerten zusätzlichen Kosten auf, weil die Sporthalle und die angeschlossenen Räumlichkeiten in jedem Fall mehrfach wöchentlich gereinigt und kontrolliert werden müssen.

Zu 16 und 17:

Die Errichtungskosten für die Sporthalle sind mir nicht bekannt, weil die Justizanstalt von der Bundesimmobiliengesellschaft errichtet und vom Justizressort für den Strafvollzug lediglich angemietet wurde.

Es handelt sich bei der Sporthalle jedenfalls um eine Norm-Ballsporthalle, die für die Sportausübung von Insassen und zum Training von Justizwachebediensteten  erforderlich ist. Die Nutzung der Halle durch externe Vereine wurde bereits in der Planungsphase unter meinem Amtsvorgänger Dr. Dieter Böhmdorfer konzipiert. Die zusätzlichen Mieteinnahmen erhöhen die Wirtschaftlichkeit dieses in einer Anstalt notwendigen Baus.

Zu 19:

Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, dass Sicherheitsbedenken unbegründet sind und keine Probleme aus der Vermietung der Sporthalle auftreten, sondern – im Gegenteil – sogar positive Effekte für die Justizanstalt und den Strafvollzug zu verzeichnen sind. Es besteht daher aus meiner Sicht kein Grund, die bisher geübte und bewährte Vorgangsweise zu ändern.

 

. Jänner 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)