3709/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  18. Jänner 2010

GZ: BMG-11001/0360-I/5/2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3770/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Darüber werden keine Daten erhoben.

 

Frage 3:

Bezüglich Lebendgeborene nach erkennbaren Missbildungen stehen folgende Daten zur Verfügung:

 

Lebendgeborene mit erkennbaren Missbildungen

2004

2005

2006

2007

2008

Gesamtzahl

302

300

269

235

293

 Anenzephalus

0

2

1

0

1

Fehlbild.d.Herzens

21

25

19

18

29

Gaumenspalte mit Lippenspalte

29

31

26

32

35

 

Fragen 4 und 5:

Darüber werden keine Daten erhoben.

 

Frage 6:

In Österreich sind zwei Präparate mit dem Wirkstoff Nitrofurantoin zugelassen (Nitrofurantoin®, Furadantin®). Beide sind während der Schwangerschaft kontraindiziert. Dieses ist auch in den Fachinformationen dementsprechend abgebildet.

 

Die mögliche embryo-/fetotoxische Wirkung der Sulfonamide aufgrund ihrer hemmenden Wirkung auf die Folsäuresynthese sowie die Möglichkeit einer Hyperbilirubinämie beim Neugeborenen sind seit langem bekannt und in den Fachinformationen der betroffenen Präparate entsprechend abgebildet.

 

Insgesamt sind in Österreich 15 Sulfonamid-hältige Präparate (z.T. Paletten) zugelassen:

 

Für die Präparatepaletten Eusaprim® (Infusionszusatz-Ampullen, orale Suspension für Kinder, Tabletten, forte Tabletten) und Lidaprim® (Infusionsflasche, Filmtabletten forte, orale Suspension für Kinder, Tabletten) besteht hinsichtlich der Anwendung während der Schwangerschaft eine Kontraindikation.

 

Das Präparat Sulfasalazin Medac® 500 mg ist zur Therapie der rheumatoiden Arthritis (nicht für Infektionserkrankungen) zugelassen, die Fachinformation enthält den Warnhinweis auf mögliche embryo-/fetotoxische Auswirkungen infolge von Folsäuremangel. Eine Therapie während der Schwangerschaft ist nur mit begleitender Folsäuregabe indiziert.

 

Die Präparatepalette Salazopyrin® 500 (Filmtabletten, Suppositorien, Tabletten) ist zur Therapie entzündlicher Dickdarmerkrankungen wie Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Divertikulitis, Proktitis, Stumpfkolitis sowie zur Therapie der aktiven chronischen Polyarthritis zugelassen. Eine Anwendung in der Schwangerschaft ist nur bei strenger Indikationsstellung mit begleitender Folsäuregabe angezeigt.

 

Die Kombinationspräparate Cotrimoxazol® , Cotribene® , Cotrimoxazol®  sind zur Therapie diverser bakterieller Infektionserkrankungen (u.a. Toxoplasmose, Cholera, Typhus, Paratyphus) indiziert, sind aber prinzipiell (und insbesondere während der Schwangerschaft) nur nach strenger Nutzen/Risiko Abwägung anzuwenden, nachdem die Möglichkeit der Therapie mit einer einzelnen antimikrobiell wirksamen Substanz ausgeschlossen wurde. Für die Anwendung im letzten Trimenon der Schwangerschaft besteht eine Kontraindikation, die Therapie während der Schwangerschaft erfolgt unter begleitender Folsäuregabe.

 

Frage 7:

Derzeit sind auf Grund der meinem Ressort vorliegenden Datenlage keine Maßnahmen erforderlich – siehe auch die Antwort zu Frage 6.