3714/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. November 2009 unter der Zahl 3743/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten von Asylverfahren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 10 bis 13:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die BVB Vöcklabruck zählt nicht zu den Asylbehörden und führt daher keine Asylverfahren. Mangels Zuständigkeit fallen daher auch keine Kosten an.

 

Zu den Fragen 4 bis 9:

§ 34 AsylG 2005, eingeführt durch die AsylG-Novelle 2003, regelt Familienverfahren im Inland. Diese Bestimmung dient der Beschleunigung der Asylverfahren von Asylwerbern im Familienverband. Das gemeinsame Führen der Verfahren ermöglicht möglichst zeitgleiche Entscheidungen über die Schutzgewährung einer Familie. Statistiken über Kosten und die Anzahl von Verfahren werden nicht geführt. Es darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich straffällige Asylwerber seit 1. Jänner 2010 auf Grund des FRÄG 2009 nicht mehr auf die Privilegierung des Familienverfahrens berufen können.