3716/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hannes Fazekas und Mag. Christine Lapp, Genossinnen und Genossen haben am 19. November 2009 unter der Zahl 3747/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei der Meldestelle für NS-Wiederbetätigung im Internet sind im Jahr 2008 insgesamt 136 und im Zeitraum Jänner bis Oktober 2009 195 Meldungen eingegangen.
Zu Frage 2:
Der Inhalt der Meldungen wird auf seine strafrechtliche Relevanz geprüft und gegebenenfalls die erforderlichen Ermittlungsschritte eingeleitet.
Zu Frage 3:
Hinweisgeber werden kontaktiert, wenn Rückfragen im Zusammenhang mit Erhebungen seitens der Ermittlungsbehörden erforderlich sind.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu den Fragen 5 und 6:
Gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz haben alle Sicherheitsbehörden die Aufgabe, gefährliche Angriffe im Rahmen der Gefahrenabwehr abzuwehren.
Zusätzlich sind im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie in den Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Bedienstete fachspezifisch tätig. Ich ersuche um Verständnis, dass aus kriminaltaktischen Gründen die genaue Anzahl der Bediensteten nicht genannt werden kann.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.