3720/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2010
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BM für Innovation, Verkehr und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0059-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . Jänner 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. November 2009 unter der Nr. 3764/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kreisverkehr Apotheker-Kreuzung Tulln gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

Ø      Ist es richtig, dass die Stadtgemeinde Tulln im Zuge der Errichtung der neuen Eisenbahntrassierung (Errichtung einer Eisenbahnbrücke, Aufstellung von Lärmschutzwänden und die Anbindung an die Franz-Josefsbahn) an die ÖBB Zahlungen entrichtet hat?

Ø      Wenn ja, in welcher Höhe fielen diese aus?

Ø      Ist es richtig, dass die ÖBB die Kosten für die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der „Apotheker-Kreuzung“ übernimmt?

Ø      Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und wie hoch belaufen sich die Kosten für die Errichtung dieses Kreisverkehrs?

Ø      Ist es richtig, dass die ÖBB die Kosten für die Errichtung der Brunnenanlage an der Apotheker Kreuzung übernimmt?

Ø      Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und wie hoch belaufen sich die Kosten für die Errichtung dieser Brunnenanlage?

Ø      Ist es üblich, dass die ÖBB die Kosten für die Errichtung von Brunnenanlagen, wie Springbrunnen etc. im Nahbereich von Eisenbahnanlagen übernehmen?

Ø      Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Ø      Ist weiters davon auszugehen, dass die ÖBB auch in Zukunft ähnliche Anlagen in anderen Gemeinden entlang von Eisenbahnanlagen planen und bezahlen wird?

Ø      Wenn ja, in welchen Gemeinden ist dies in Hinkunft geplant (Bitte um genaue Auflistung der Gemeinden und der Projekte)?

 

 

Im Zusammenhang mit der „Reaktivierung Tullner Westschleife“ im Bereich der Stadt­gemeinde Tulln an der Donau – einem wichtigen Infrastrukturvorhaben zur Optimierung des bestehenden Schienennetzes und der verbesserten Anbindung der Regionen nördlich der Donau an den Wirtschaftsstandort Tulln und der neuen leistungsstarken Donauachse dienend - wurde eine Vereinbarung über die Planung, Errichtung und Finanzierung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben zwischen dem Bund, dem Land Niederösterreich, der Stadtgemeinde Tulln an der Donau und der ÖBB-Infrastruktur Bau AG abgeschlossen. Die Beitragsleistungen der Stadtgemeinde Tulln erfolgen gemäß dieser Vereinbarung.

 

Der Kreisverkehr im Bereich der „Apotheker-Kreuzung“ wird unter Kostenbeteiligung der Stadt Tulln und des Landes Niederösterreich von der ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen des Projektes errichtet. Die Kostenübernahme ist im oben genannten Vertrag geregelt.

 

Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass die Planung und Umsetzung von modernen Verkehrsbauwerken auch die Berücksichtigung städte­baulicher und raumplanerischer Vorgaben erfordert. Im Sinne einer wirtschaftlichen und effizienten Umsetzung der Vorhaben werden mit den Regionen und Gemeinden gemeinsame Lösungen erarbeitet.