3724/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0242-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3753/J vom 19. November 2009 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Gutachten der Universität Wien wurde dem Generalrat der Österreichischen Nationalbank (OeNB) vorgelegt.
Zu 2. bis 3.:
Dem Bundesministerium für Finanzen liegt ein Gutachten einer Expertengruppe bestehend aus dem Rechnungshof, dem Wirtschaftsforschungsinstitut, dem Institut für Höhere Studien und dem Staatsschuldenausschuss zum Themenbereich „Harmonisierung der Pensionssysteme“ vor. Betreffend OeNB führt das Expertenpapier aus, dass die erforderliche Dotierung der Pensionsreserve - ohne weitergehende Reformen des OeNB-Pensionssystems und wesentliche Veränderungen der sonstigen Rahmenbedingungen - das geschäftliche Ergebnis der OeNB belasten und damit auch eine allfällige Gewinnausschüttung an den Bund beeinträchtigen würde.
Zu 4.:
Das Gutachten der Universität Wien ist dem Generalrat der Österreichischen Nationalbank vorgelegt worden. Eine Diskussion zu einer möglichen Abänderung privatrechtlicher Pensionsvereinbarungen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 5. bis 7.:
Die OeNB ist weisungsfrei und vom Bund unabhängig. Grundlage des Pensionsrechts der OeNB sind die Bestimmungen des Nationalbankgesetzes (§§ 38 und 39 „Personal der Bank“), wonach der Generalrat und das Direktorium befasst sind. Die Anstellungsbedingungen, dienstlichen Pflichten und Rechte sowie die Besoldung und die Pensionsbezüge der Bediensteten der OeNB richten sich nach den vom Generalrat festgesetzten Bestimmungen, währenddessen obliegt die Überwachung des gesamten Personals der OeNB dem Direktorium.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen besteht keine Möglichkeit in die Geschäftspolitik der OeNB einzugreifen. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass die OeNB weitere Reformschritte setzt, um ungerechtfertigte Sonderregelungen bei Pensionen so schnell wie möglich, natürlich aber im Rahmen der Gesetze, zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen