3725/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/446-PMVD/2009                                                                                        15. Jänner 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. November 2009 unter der Nr. 3757/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Fördermittel für den Neubau von Hallenbädern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Verhandlungen über die konkrete Höhe der Bundesförderung des Projektes „Hallenbad Graz-Eggenberg“ sind noch nicht abgeschlossen. Ungeachtet dessen ist festzustellen, dass dieses Projekt für den Bund jedenfalls förderungswürdig ist, da es im Süden Österreichs bislang kein überdachtes 50m-Sportbecken gibt, das die Ausübung des Schwimmsports bis zum höchsten Leistungsniveau erlaubt.


Zu 3:

Keine.

Zu 4:

Für die Gewährung allfälliger Förderungsmittel werden als Grundlage die Kriterien des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 herangezogen.

Zu 5 bis 8 und 11 bis 16:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurde ein Ansuchen auf Förderung des Neubaus des Dolomitenbades Anfang des Jahres 2004 gestellt. Diesem Ansuchen konnte jedoch nicht stattgegeben werden, da das Projekt die Kriterien des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 nicht erfüllt hat.

Sport ist nach Artikel 15 der Österreichischen Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Für eine allfällige Bundesförderung kommen nur Vorhaben im nationalen Interesse in Betracht, die über die Interessen einzelner oder mehrerer Bundes­länder hinausgehen und somit für den Bund von Bedeutung sind.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport setzt sich dafür ein, dass der von den Bundes-Fachverbänden definierte Bedarf an Grundinfrastruktur für den Spitzensport tauglicher Sportstätten in ganz Österreich zur Verfügung steht.

Zu 9 und 10:

Nein.