3733/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0402-III/4a/2009
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 18. Jänner 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3827/J-NR/2009 betreffend Denkmalschutz in Österreich, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 1. Dezember 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Aussage „Alte Bausubstanz ist eine nicht regenerierbare Ressource, die wesentlich zur Lebensqualität bewohnter Räume beiträgt. Wer sie zerstört, löscht den Geschichtsbezug einer Gesellschaft.“ ist nach meinem Amtsverständnis prinzipiell richtig.
Ich habe mich seit meiner Amtsübernahme dafür eingesetzt, dass dem Bundesdenkmalamt trotz aller Einschränkungen, die sich aus der Bedachtnahme auf die budgetäre Gesamtsituation des Bundes ergeben haben, weiterhin die notwendigen Ressourcen für die Bewältigung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Um den Einsatz dieser Mittel noch effizienter zu gestalten, wird ein Gesamtplan für das Bundesdenkmalamt bis 2013 erstellt, der für die wichtigsten und dringendsten Themen (Unterschutzstellungen, Denkmalpflege, Informationstechnologien, Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzielle Ressourcen) erforderliche Maßnahmen enthält.
Zu Frage 2:
Generell ist davon auszugehen, dass in Österreich 70.000 denkmalwürdige Objekte bestehen. Davon wurde bisher rund die Hälfte unter Denkmalschutz gestellt (siehe auch die Beantwortung der Frage 4).
Die im Vergleich etwa zu Deutschland relativ geringen Denkmalzahlen ergeben sich auch aus der Tatsache, dass bei der Konzeption des österreichischen Denkmalschutzgesetzes 1923 entsprechende Rücksicht auf die Eigentumsrechte genommen wurde. So sieht das österreichische Denkmalschutzgesetz vor, dass die Feststellung des öffentlichen Erhaltungsinteresses im Zuge eines Verfahrens nach dem AVG zu erfolgen hat. In zahlreichen europäischen Ländern erfolgen Unterschutzstellungen durch Eintragung in Denkmallisten, die den Eigentümerinnen und Eigentümern formlos zur Kenntnis gebracht werden. Es ist evident, dass sich auf diese Weise in kurzer Zeit relativ hohe Denkmalzahlen erzielen lassen.
Zu Frage 3:
In der Zwischenkriegszeit wurden Unterschutzstellungsverfahren nur in geringem Ausmaß durchgeführt. Ursache war die knappe personelle Ausstattung des Amtes und die Tatsache, dass dieses schon 1934 aufgelöst und seine Aufgabe von einer kleinen Abteilung des Unterrichtsministeriums wahrgenommen wurde. In den Jahren nach dem sog. Anschluss hat eine verstärkte Unterschutzstellungstätigkeit eingesetzt, wobei unter den Bedingungen eines totalitären Regimes von Seiten der Denkmaleigentümerinnen und –eigentümer kein Widerstand geleistet wurde und die Verfahren daher in kürzester Zeit zum Abschluss gebracht werden konnten. In den Jahren des Wiederaufbaues lag der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Denkmalpflege. Erst in den 1970er Jahren wurden vermehrt Verfahren eingeleitet. Die Denkmalschutzgesetznovelle 1978, die die Möglichkeit der Unterschutzstellungen von Ensembles brachte, hat allerdings kein neues Instrumentarium zur Abwicklung von Unterschutzstellungsverfahren vorgesehen, sodass sich dadurch keine Beschleunigung der Unterschutzstellungstätigkeit ergab. Im Gegenteil, wegen der großen Zahl der beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümern hat sich die Abwicklung von Ensembleunterschutzstellungen als äußerst langwierig herausgestellt. Eine gravierende Verbesserung im Hinblick auf den Überblick über den Bestand und die Rechtssicherheit brachte die Denkmalschutzgesetznovelle des Jahres 2000, die die Identifikation des bis dahin global „auf Grund gesetzlicher Vermutung“ unter Schutz stehenden Denkmalbestands der öffentlichen Hand forderte. In den letzten neun Jahren wurden auf diese Weise über 20.000 Objekte als Denkmale qualifiziert, der Denkmalschutz durch Verordnung fixiert und im Grundbuch ersichtlich gemacht. Das Projekt wurde zeitgerecht Ende des Jahres 2009 abgeschlossen. Im Zuge dieses Projekts wurde erstmals eine exakte Erhebung des gesamten denkmalwürdigen Baubestandes durchgeführt. Auf der Basis dieser Erhebungen werden derzeit für die nächsten Jahren Unterschutzstellungsprogramme konzipiert, sodass nach Prioritäten gereihte, systematische Unterschutzstellungskampagnen durchgeführt werden können.
Zu Frage 4:
Generell lässt sich sagen, dass das Verhältnis von unter Denkmalschutz stehenden Objekten in den Bundesländern unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe und Dichte des Denkmalbestandes relativ ausgewogen ist. Derzeit ist von nachfolgendem unter Schutz stehenden Denkmalbestand (inkl. Kleindenkmale und archäologische Denkmale) auszugehen:
|
Wien |
3.203 |
|
Vorarlberg |
1.674 |
|
Burgenland |
2.417 |
|
Salzburg |
2.358 |
|
Kärnten |
2.831 |
|
Oberösterreich |
5.260 |
|
Tirol |
3.973 |
|
Steiermark |
4.069 |
|
Niederösterreich |
11.548 |
|
Österreich gesamt |
37.333 |
Zu Frage 5:
Zu dieser Frage wird bis einschließlich das Jahr 2008 auf die vom Nationalrat beschlossenen Bundesfinanzgesetze, die jeweils einen eigenen Paragraphen Bundesdenkmalamt enthielten, verwiesen.
Ab 2009 wird der Denkmalschutz innerhalb der Untergliederung 32 budgetiert. Auf Grund verwaltungsinterner Verfügungen stehen für den genannten Bereich Denkmalschutz für 2009 und 2010 jeweils insgesamt EUR 30 Mio. (Personal- und Sachaufwand) zur Verfügung.
Zu Fragen 6 und 8:
Zu diesen Fragen wird auf die jährlichen, dem Nationalrat übermittelten Kulturberichte verwiesen, die seit 1994 detaillierte Informationen über Förderungen der Denkmalpflege enthalten.
Zu Fragen 7 und 9:
Förderungen werden grundsätzlich nur für unter Denkmalschutz stehende Objekte vergeben.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.