3737/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0398-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 20. Jänner 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3784/J-NR/2009 betreffend Kosten der Kulturhauptstadt Linz 2009, die die Abg. Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 23. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 15:

Wie bereits im Zuge der Beantwortung der einschlägigen Parlamentarischen Anfrage Nr. 393/J-NR/2008 mit Schreiben vom 20. Jänner 2009 ausgeführt, sind anlässlich der Bewerbung von Linz zur „Kulturhauptstadt Europas 2009“ die Republik Österreich-Bund, das Land Oberösterreich und die Stadt Linz übereingekommen, die Kulturhauptstadt Linz 2009 mit jeweils 20 Mio. EUR zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden mit der „Linz 2009 – Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH“ (idF „Linz 2009 GmbH“) drei gesonderte Förderungsverträge abgeschlossen. Beim Förderungsvertrag betreffend den Bundesanteil vom 1. September 2006 wurde unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Förderungsrichtlinien im Speziellen vereinbart, dass die Bundesförderung in Höhe von 20 Mio. EUR ausschließlich der Umsetzung des kulturellen Programms der Kulturhauptstadt Linz 2009 zu widmen ist.

 


Hervorzuheben ist, dass die Entwicklung und Gestaltung des künstlerischen Programms ausschließlich dem Intendanten Martin Heller obliegt und der Bund seiner künstlerischen Freiheit und Verantwortlichkeit volle Rechnung trägt. Die einzelnen Projektvorschläge werden dementsprechend nicht vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gesondert geprüft. Die (widmungsgemäße) Verwendung und Zuordnung der benannten Förderungsmittel des Bundes zu den derart definierten Einzelprojekten obliegt ebenfalls der Linz 2009 GmbH.

 

Ferner stellen gegenständliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten des Landes oder der Gemeinde bzw. der Lukrierung von Sponsorengeldern oder der Entwicklung von Besucherzahlen keinen Gegenstand der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur dar.

 

Da in Bezug auf die Einzelprojekte keine Ingerenz des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur besteht, sondern diese von der Linz 2009 GmbH im Rahmen ihrer operativen Geschäftsführung umgesetzt werden, wird von einer diesbezüglichen Beantwortung Abstand genommen.

 

Zu Fragen 16 bis 18:

Hinsichtlich der begleitenden Finanzkontrolle wird ebenfalls auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 393/J-NR/2008 (Fragen 1 bis 8) verwiesen. Aus dem laufenden Controlling der vertragsgemäßen Umsetzung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der vereinbarte Kostenrahmen nicht eingehalten wird. Die bisher stattgefundenen jährlichen Prüfungen wurden jeweils im Aufsichtsrat ohne Beanstandung genehmigt. Für 2010 ist nach Abschluss von Linz09 eine Gesamtprüfung vorgesehen, die anhand von ausgewählten Haupt- und Nebenprojekten eine vertragsgemäße Finanzkontrolle darstellt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.