3744/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. November 2009 unter der Zl. 3786/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Europaregion“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) begrüßt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Tirol, Südtirol und dem Trentino.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften kann verschiedene Rechtsgrundlagen haben, darunter insbesondere das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, BGBl. Nr. 52/1983, und die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit, AB1. Nr. L 210 vom 5.7.2006 S. 19.

Zu Frage 5

Aus der Bezeichnung „Europaregion“ allein können keine Rechte und Pflichten abgeleitet werden.

Zu den Fragen 6 bis 11 und 15:

Soweit diese Fragen in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA fallen, sind sie mit Ja zu beantworten.

Zu den Fragen 12 und 13:

Ja.

Zu Frage 14:

Die Beantwortung dieser Frage fallt nicht in den Vollziehungsbereich des BMeiA.

Zu Frage 16:

Bei der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Oktober 2009 handelt es sich um eine politische Absichtserklärung.