3745/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 23. November 2009 unter der Zl. 3804/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Verlust von EU- Geldern im Irak“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 7:

Die Europäische Kommission unterstützt den Wiederaufbau des Irak seit 2003 und hat ihre
Maßnahmen stets an die wechselnden Bedingungen im Land angepasst.
Alle Irak Programme werden im DCI (Development Cooperation Instrument) Ausschuss, in
dem alle Mitgliedstaaten, so auch Österreich, vertreten sind, diskutiert und beurteilt. Die
ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist für Österreich von außerordentlicher Wichtigkeit.

Die Wiederaufbauhilfe der EU für den Irak wurde vor allem über die „International
Reconstruction Fund Facility for Iraq (IRFFI)“ abgewickelt. Diese Fazilität wurde bzw. wird
von insgesamt 25 Gebern unterstützt. Die
IRFFI besteht aus zwei Treuhandfonds, wobei einer
von der Weltbank und der andere von UNDG (United Nations Development Group)
administriert und implementiert wird. Beide Institutionen verwalten und administrieren die
Fonds nach ihren Regeln und wenden die jeweils abgestimmten Kontrollmechanismen an.
Beide Institutionen berichten den Gebern, darunter der EU, regelmäßig über die Verwendung
der finanziellen Mittel.


Beilage 1 und 2 (state of play vom April und Juli 2009) geben einen Überblick über die
Aufteilung der EU Gelder auf verschiedene Sektoren und beschreiben Ergebnisse in einzelnen
Bereichen. Die Förderungen im Irak wurden von Weltbank (WB) und UNDG nach
Konsultationen mit den Projektpartnern in der Irakischen Regierung zugesprochen.

Zu Frage 3:

Die EU- Generaldirektion RELEX (External Relations Directorate General) formuliert die
Strategie der Zusammenarbeit mit den Partnerländern. Die Formulierung von jährlichen
Aktionsplänen (action fiches) und die Implementierung der EU Außenhilfsinstrumente erfolgt
durch Europeaid. In diesem Fall wurden die finanziellen Mittel aus dem EU Außeninstrument
DCI (Development Cooperation Instruments) und ECHO (Humanitäre Hilfsorganisation der
EU) bereitgestellt. Bevor Länderstrategien oder Aktionsprogramme genehmigt werden
können, müssen diese dem DCI Ausschuss, in dem alle EU Mitgliedstaaten vertreten sind,
vorgelegt werden.

Zu den Fragen 4, 6, 8 und 9:

Die Implementierung der IRFFI unterliegt zunächst den jeweiligen Kontrollmechanismen von
Weltbank und UNDG, den Gebern müssen in regelmäßigen Abständen Berichte vorgelegt
werden.

Von den Gebern wurde darüber hinaus eine externe Evaluierung der IRFFI beauftragt, die von
norwegischen Konsulenten (Scanteam) durchgeführt und bei der 8. Geberkonferenz im
Februar 2009 in Neapel präsentiert wurde. Vor dem Hintergrund der sehr schwierigen
Rahmenbedingungen im Bereich Sicherheit bewertete diese unabhängige, externe
Evaluierung die Implementierung der Treuhandfonds positiv. Eine Zusammenfassung der
Ergebnisse der Evaluierung findet sich in Beilage 3 (state of play vom Jänner 2009).


Zu Frage 10:

Die Geber sowie die Regierung im Irak sind sich einig, dass sich die Rahmenbedingungen seit
2003 so weit verbessert haben, dass ein eigener Treuhandfonds nicht mehr nötig ist, da die
Regierung zunehmend in der Lage ist, Programme zu entwerfen und Geberbeiträge zu
koordinieren. Daher gab es seit Mitte 2009 keine neuen IRFFI Finanzierungszusagen mehr.
Bestehende Projekte und vorhandene Finanzmittel werden aber selbstverständlich noch weiter
von
IRFFI abgewickelt und den Gebern darüber berichtet. Was die EU betrifft, wird dieser
neuen Situation dadurch Rechnung getragen, dass beginnend mit 2009 ein größerer
Schwerpunkt auf bilaterale Projekte entweder direkt mit der Regierung oder mit
Entwicklungsorganisationen gelegt wird. Auch geht der beabsichtigte Finanzrahmen graduell
zurück.

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image
(siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.