3746/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      Jänner 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0244-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3793/J vom 23. November 2009 der Abgeordneten Wolfgang Zanger Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Mit der gegenständlichen Frage werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Die Bekämpfung von Insider-Geschäften liegt ausschließlich in der Verantwortlichkeit der verfassungsrechtlich weisungsfrei gestellten Finanzmarktaufsicht (FMA). Unter Hinweis auf Artikel 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 wird daher von einer Beantwortung Abstand genommen.


Zu 2. und 3.:

Sollten sich im Zuge von Erhebungen Verbesserungserfordernisse in der Aufsicht darstellen, werden diese Kenntnisse selbstverständlich zur Stärkung der Finanzmarktaufsichtsbehörden genutzt.

 

Zu 4. bis 7.:

Mit den gegenständlichen Fragen werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Die angesprochenen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalte liegen ausschließlich in der Verantwortlichkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ). Unter Hinweis auf Artikel 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 wird daher von einer Beantwortung Abstand genommen.

 

Zu 8.:

Ja. Trotz der durch den Verkauf der Hypo Alpe Adria 2006/2007 entstandenen Verlust der kontrollierenden Mehrheit ist das Land Kärnten als Garant durch die in § 5 Kärntner Landesholding-Gesetz determinierten Informations- und Aufsichtsrechte abgesichert.

Dass allerdings die Länder Haftungen in einem Umfang übernehmen, deren Schlagendwerden Forderungen erzeugen können, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, ist nicht zuletzt auch im Hinblick auf die in Art. 13 B-VG geforderte Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes ausgesprochen unbefriedigend. Ich werde daher einen Entwurf eines Bundesgesetzes vorbereiten, mit dem der Bundesgesetzgebung die kompetenzrechtliche Möglichkeit eingeräumt wird, Bestimmungen über u.a. die Übernahme von Haftungen durch die Länder zu treffen.

 

Zu 9.:

Dem BMF liegen keine Informationen zu den im EU-Raum üblichen Haftungszeiträumen vor. Festzuhalten ist, dass im Zuge einer Verständigung zwischen der Europäischen Kommission und der Republik Österreich vom 01. April 2003 die Ausfallshaftungen der Länder und Gemeinden für die Landes-Hypothekenbanken und den Gemeindesparkassen beurteilt wurden und im Zuge dessen die Laufzeit der Verbindlichkeiten mit 30. September 2017 begrenzt wurde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen