3748/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0231-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. JAN. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 23. November 2009, Nr. 3780/J, betreffend

Maßnahmen gegen den Borkenkäferbefall in Österreich

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 23. November 2009, Nr. 3780/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Das Ausmaß der in Österreich befallenen Flächen betrug im Jahr 2009 330.000 Hektar.

Diese Fläche umfasst sowohl den flächigen Befall von Beständen als auch den Einzelstamm­befall.

 

Zu Frage 2:

 

Im Jahr 2009 wurden 2,5 Millionen Festmeter vom Borkenkäfer befallen.

 

Zu Frage 3:

 

Das Forstgesetz 1975 i.d.g.F. legt in Abschnitt IV. B fest, dass eine gefahrdrohende Vermehrung von Forstschädlingen umgehend der Behörde zu melden und diese wirksam zu bekämpfen ist. Zusätzlich ist es Aufgabe der Behörde (§ 172 Forstgesetz 1975 i.d.g.F.), die Räumung des Waldes von Schadhölzern und sonstigen die Walderhaltung gefährdenden Bestandsresten bescheidmäßig aufzutragen oder bei Gefahr im Verzug unmittelbar anzuordnen.

 

Sowohl aufgrund dieser Vorschriften als auch durch das Engagement der WaldbesitzerInnen bzw. der WaldbewirtschafterInnen wurde das 2009 befallene Holz (als auch jenes in den Vorjahren) genutzt und einer sachgemäßen Lagerung bzw. Verwertung zugeführt.

 

Zu Frage 4:

 

Die Schwerpunkte des Borkenkäferbefalls 2009 lagen in Mittel- und Oberkärnten, Reichraminger Gebirge (Oberösterreich), im Pinzgau (Salzburg), Ennstal (Steiermark) sowie im nördlichen Mühl- und Waldviertel.

 

Zu Frage 5:

 

Eine Entwicklung des Borkenkäferbefalls ist schwer zu prognostizieren, da sie stark von den saisonalen Witterungsbedingungen abhängt – kalte Winter, kühle Frühjahre und Sommer würden eine Reduktion des Befalls bewirken. Geht man von den in Beantwortung der Fragen 1 und 2 dargestellten Daten aus, so könnte man die Annahme treffen, dass der Einzelstammbefall gegenüber dem flächigen Befall zurückgedrängt wird, da die Menge des Schadholzes zunimmt und die befallene Fläche nahezu stagniert. Damit ist auch eine leichtere Bekämpfung möglich.

 

Zu Frage 6:

 

Österreich setzt als biologische Maßnahmen gegen den Borkenkäferbefall Pheromonstoffe ein, die mit Hilfe von Borkenkäferfallen oder Fangbäumen ausgebracht werden.

 


Zu Frage 7:

 

Der Borkenkäferbefall hat folgende mögliche Auswirkungen auf die Forstwirtschaft:

·          Temporärer Verlust der Waldfunktionen;

·          Erhöhtes Bestandsrisiko gegenüber Naturereignissen (Windwürfe);

·          Qualitätsverlust des Holzes (Verblauung) bei unsachgemäßer Lagerung;

·          Änderung der Holzpreissituation und

·          Absatzschwierigkeiten vor allem bei Sägerundholz.

 

Zu Frage 8:

 

Das BMLFUW unterstützt die WaldbesitzerInnen bzw. die WaldbewirtschafterInnen einerseits mit Hilfe des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013“ hinsichtlich vorbeugender Forstschutzmaßnahmen und Aufarbeitungsmaßnahmen.

Andererseits werden im Rahmen des Katastrophenfonds für die Errichtung von Nass- oder Folienlager Geldmittel zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 9:

 

Eine zusätzliche Förderung für die Aufarbeitung von Schadholz ist von Seiten des BMLFUW nicht vorgesehen, da dies bereits im Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 integriert ist. Die Höhe dieser Unterstützung hängt von mannigfachen Faktoren (Gelände, technischer Einsatz, Aufschließung, etc.) ab und zielt aufgrund der in dem o.a. Programm vorgegebenen Förderungsvoraussetzungen auf Kostendeckung des jeweiligen Arbeitseinsatzes ab.

 

Der Bundesminister: