3750/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0230 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 21. JAN. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 23. November 2009, Nr. 3812/J, betreffend
Beimengung von Biodiesel
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 23. November 2009, Nr. 3812/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Kraftstoffqualität für Benzin und Diesel wird nicht national, sondern auf Ebene der gesamten EU einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen sind einerseits die Bestimmungen in der EU-RL 98/70 sowie insbesondere die vom European Committee for Standardisation (CEN) herausgegebenen Kraftstoffnormen. Die Kraftstoffqualität bei Diesel wird mit der CEN Norm EN 590 geregelt, die vom österreichischen Normungsinstitut als ÖNORM EN 590 übernommen wird und auf die bezüglich der Kraftstoffqualität in der österreichischen Kraftstoffverordnung verwiesen wird.
Das entsprechende Normungsgremium der CEN für die Dieselnorm EN 590 ist die CEN/TC 19. In diesem Normungsgremium sind sowohl Vertreter der Mineralölwirtschaft als auch vor allem die Fahrzeughersteller vertreten. Im CEN/TC 19 sind die Fahrzeughersteller durch die Association des Constructeurs Européens d'Automobiles (ACEA), dem europäischen Automobilherstellerverband vertreten, dem neben den namhaften großen europäischen auch japanische Automobilhersteller angehören.
Eine Änderung einzelner Parameter in den EU Normen, wie z.B. die Erhöhung der maximal möglichen Beimischung von Biodiesel von B5 auf B7 ist somit nur dann möglich, wenn die einzelnen Vertreter im Normungsgremium den neuen Parametern zustimmen. Im Fall der Erhöhung der maximalen Beimischung von B5 auf B7 haben die Automobilhersteller dieser Änderung und somit einer generellen Freigabe dieses Kraftstoffs für ihre Fahrzeugmodelle zugestimmt.
Da die Kraftstoffqualität wie beschrieben auf EU-Ebene festgelegt wird, werden national zusätzlich keine speziellen Verträglichkeitstests bzw. -studien durchgeführt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Nachdem die Automobilhersteller im Zuge der Normerstellung der EN 590 einer Anhebung der maximalen Beimischung von Biodiesel von 5% auf 7% zugestimmt haben und somit eine generelle Freigabe dieses Kraftstoffs für ihre Fahrzeugmodelle besteht, handelt es sich bei etwaig auftretenden Problemen bei einzelnen Fahrzeugen um herstellerspezifische Probleme, die auch von den betroffenen Herstellern zu lösen sind.
Zu Frage 5:
Biodiesel wird seit Oktober 2005 in Österreich flächendeckend mit rund 5% dem fossilen Diesel beigemischt, wobei die Beimischung in diesem Jahr auf 7% erhöht wurde. Bisher sind dem BMLFUW keine nennenswerten Probleme mit der Biodieselbeimischung bekannt. Mit der Zustimmung der vertretenen Automobilhersteller zur europäischen Dieselnorm EN 590 besteht eine generelle Freigabe von Dieselkraftstoff mit maximal 7% Biodieselbeimischung für ihre Fahrzeugmodelle. Da der Einsatz von Biokraftstoffen mit jährlich 1,4 Millionen Tonnen an eingesparten Treibhausgasen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Ziele des Einsatzes an erneuerbarer Energie darstellt, ist eine Reduktion des Anteils an Biokraftstoffen im Treibstoff von Seiten des BMLFUW nicht geplant.
Der Bundesminister: