3755/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0247 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. JAN. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Köfer, Kolleginnen

und Kollegen vom 10. Dezember 2009, Nr. 3913/J, betreffend

Umgang mit Bewerbungsunterlagen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Dezember 2009, Nr. 3913/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen ist – wie der mit anderen amtlichen Unterlagen auch – in der Büroordnung 2004 festgelegt. Darüber hinaus gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen auch die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.

 


Bewerbungen, die im Postweg oder per E-Mail im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einlangen, werden mittels ELAK erfasst und nach zehn Jahren skartiert. Die Vernichtung der Papiereinlaufstücke erfolgt durch Vertrags­partner durch maschinellen Kleinpartikelschnitt mittels Schredder und anschließende Übergabe der gepressten Papierkleinpartikel zur Altpapierverwertung.

 

Der Bundesminister: