3755/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0247 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. JAN. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Köfer, Kolleginnen
und Kollegen vom 10. Dezember 2009, Nr. 3913/J, betreffend
Umgang mit Bewerbungsunterlagen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Dezember 2009, Nr. 3913/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen ist – wie der mit anderen amtlichen Unterlagen auch – in der Büroordnung 2004 festgelegt. Darüber hinaus gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen auch die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.
Bewerbungen, die im Postweg oder per E-Mail im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einlangen, werden mittels ELAK erfasst und nach zehn Jahren skartiert. Die Vernichtung der Papiereinlaufstücke erfolgt durch Vertragspartner durch maschinellen Kleinpartikelschnitt mittels Schredder und anschließende Übergabe der gepressten Papierkleinpartikel zur Altpapierverwertung.
Der Bundesminister: