376/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
3. Dezember 2008 unter der Zl.
361/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Kosten der Berateraufträge der Ressorts“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den
Beratungsleistungen des Jahres 2007 verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Zl. 3869/J-NR durch meine Amtsvorgängerin.
Zu den Fragen 1, 3, 4, 6, 8 und 9:
Im Jahr 2008
wurden Beratungsverträge mit folgenden Unternehmen bzw. Personen
abgeschlossen:
- Dr. Horst Breier (rd. EUR 4.740,--; Evaluierung der Austrian Development Agency);
-
Direktion
für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA (Schweizerische
Entwicklungszusammenarbeit; rd. EUR
1.880,--; Bereitstellung eines Mitarbeiters für
die Evaluierung der Austrian Development Agency);
-
Heidi Glück - Spirit & Support (rd. EUR 32.900,--;
Medienkommunikation im
Konsularbereich/Bürgerservice und in der EU-Kommunikation);
- Hopi-Media Medienservice GmbH (rund EUR 6.100,--; Visuelle Medien);
-
Team Consult Wien (EUR 10.400,--; Analyse österreichischer
Auslandspräsenz in
Istanbul);
-
Jozef Batora/Monika Mokre (EUR 3.000,--; International Cultural
Relations in and of
the European
Union. Perspectives of the European Union National Institute for
Culture EUNIC);
- Neumann International AG (rd. EUR 11.900,--; Tests für Personalauswahlverfahren);
-
BZD/Berater
Zentrum Dorotheergasse (EUR 16.500,-- bzw. EUR 11.000,--; Tests für
Personalauswahlverfahren)
Alle Aufträge wurden durch die laut
Geschäftseinteilung zuständigen Stellen vergeben. Die
Beratungsleistungen
wurden in Form von Berichten, Analysen und Empfehlungen erbracht.
Die
budgetäre Bedeckung für alle Beraterleistungen war im Kapitel 20
unter den jeweiligen
Vorschlagsansätzen des Bundesfinanzgesetz gegeben.
Zu den Fragen 2 und 5:
Es gibt verschiedene
Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Beraterinnen und
Berater zu einem
bestimmten Thema heranzuziehen: Einerseits kann sich punktuell das
Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes
Expertenwissen im
Bundesministerium nicht vorhanden ist; es
wird dann eine externe Expertin bzw. ein externer
Experte, der/die sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen.
Zudem kann es unter
Umständen sinnvoll sein, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht
des Themas auch
den Blickwinkel eines/einer Außenstehenden oder auch eines/einer
Betroffenen zu
beleuchten.
Zu Frage 7:
Die Bestimmungen des Bundesvergaberechtes wurden eingehalten.
Zu Frage 10:
Je nach Bedarf und
Notwendigkeit werden externe Beratungsleistungen in Auftrag gegeben
werden.
Zu Frage 11:
Die Austrian
Development Agency (ADA) vergibt im Rahmen ihrer Tätigkeit auf der Basis
von Ausschreibungen regelmäßig Aufträge an externe
Konsulentinnen und Konsulenten, um
sich so jene für
die Umsetzung ihres Jahresprogramms nötige Expertise, die sie selbst nicht
bereitstellen kann, zu sichern. Solche Bereiche sind z.B. Wasser und Abwasser,
Mobilität
oder Energie. Dabei handelt es sich um Konsulentenleistungen und nicht um
Unternehmensberatungsleistungen im eigentlichen Sinn.
Die
Diplomatische Akademie beauftragte im Jahr 2008 als externen Controller Manfred
Wondrak
(EUR 29.400,--).