3761/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                      23. November 2009 unter der Zahl 3799/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalkosten für die zur Polizei wechselnden Bediensteten der Post“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Die Personalkosten werden vom Bundesministerium für Inneres getragen. Die Kosten werden bis zum 30. Juni 2014 durch die Post AG und Telekom Austria AG aufgrund einer zwischen den Vorständen der Post AG und Telekom Austria AG mit dem Herrn Vizekanzler und mir abgeschlossenen Vereinbarung refundiert. Die Rahmenbedingungen für die Übernahme der Bediensteten von den beiden Unternehmen sowie die Kostentragung wurden in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen sowie des Bundesministeriums für Inneres erarbeitet und verhandelt. Das Bundesministerium für Inneres war in der Arbeitsgruppe durch den für Organisations-, Budget- und Personalangelegenheiten zuständigen Bereichsleiter vertreten.