3761/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 23. November 2009 unter der Zahl 3799/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalkosten für die zur Polizei wechselnden Bediensteten der Post“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Die Personalkosten werden vom Bundesministerium für Inneres getragen. Die Kosten werden bis zum 30. Juni 2014 durch die Post AG und Telekom Austria AG aufgrund einer zwischen den Vorständen der Post AG und Telekom Austria AG mit dem Herrn Vizekanzler und mir abgeschlossenen Vereinbarung refundiert. Die Rahmenbedingungen für die Übernahme der Bediensteten von den beiden Unternehmen sowie die Kostentragung wurden in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen sowie des Bundesministeriums für Inneres erarbeitet und verhandelt. Das Bundesministerium für Inneres war in der Arbeitsgruppe durch den für Organisations-, Budget- und Personalangelegenheiten zuständigen Bereichsleiter vertreten.