3771/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/452-PMVD/2009                                                                                        15. Jänner 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. November 2009 unter der Nr. 3797/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Sportförderung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Im Juni 2009 habe ich eine Arbeitsgruppe mit von der BSO, dem ÖOC und den Österreichi­schen Dach- und Fachverbänden nominierten Expertinnen und Experten sowie Vertreter­innen und Vertretern aus dem Bereich der Öffentlichen Verwaltung ins Leben gerufen, die sich mit der Reform der Sportförderung des Bundes beschäftigt. Die Arbeitsgruppe tagt seit Sommer 2009 regelmäßig.

Zu 4 bis 9:

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, unter Zugrundelegung des Regierungsprogramms und in Abstimmung mit den Bedürfnissen des Organisierten Sports sowie den Bundesländern die inhaltlichen Grundlagen für eine Reform der Sportförderung des Bundes zu erarbeiten. Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres 2010 vorliegen.

Zu 10 bis 13, 23, 27 bis 29, 55, 56, 63 und 64:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die entsprechenden Sportberichte.

Zu 14 bis 22, 24 bis 26, 30 und 31:

Zunächst ist festzuhalten, dass Athleten und Athletinnen selbst keine Förderungen vom Bundeskanzleramt bzw. in der Folge vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport erhalten. Vertragspartner ist der jeweilige Bundes-Fachverband, der für seine Spitzenathletinnen und -athleten vorbereitende Maßnahmen für Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympische Spiele bean­tragt. Die Fördervereinbarung besteht somit zwischen Bund und Bundes-Fachverband. Alle Daten zu Fördervergaben im Rahmen des Spitzensportförderprogramms des Bundes sind im Internet unter “www.sportministerium.at transparent dargestellt. Hier sind auch die Namen aller über den jeweiligen Bundes-Fachverband geförderten Athletinnen und Athleten samt Zuordnung der Projektkategorie (Spitze, Olympia, Hope, Elitekader) und Fördersumme enthalten. Demnach wurden über die jeweiligen Bundes-Fachverbände (BFV) Förderungen im Rahmen von TOP SPORT AUSTRIA im nachstehenden Ausmaß gewährt:

2007:                                                          438 Athleten         42 BFV          3.025.000 €

2008:                                                          381 Athleten         37 BFV          3.162.000 €

2009 (bis zum Stichtag 14.11.2009):      295 Athleten         34 BFV          2.423.000 €

Zu 32:

Förderungen bezogen sich (bis zum Stichtag 14. November 2009) auf die Sportarten Badminton, Billard, Bob, Bogensport, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Faustball, Handball, Hockey, Judo, Kickboxen, Kraftdreikampf, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Mountain­bike-Orientierungslauf, Rad, Reiten (Dressur, Vielseitigkeit, Voltigieren), Ringen, Rodeln, Rudern, Schießen, Schwimmen, Segeln, Schi (diverse Sportarten im Rahmen des ÖSV), Ski­bob, Taekwondo, Tanzen, Tennis, Tischtennis, Triathlon, Turnen, Volleyball, Wettklettern.

Das Projektregister mit allen beantragten Projekten für die Herbstsitzung Sommersportarten ist transparent im Internet unter – „www.sportministerium.at – TEAM ROT-WEISS-ROT – Service – Projektregister“ dargestellt.


Zu 33 bis 36:

Die Transparenz im Förderverfahren wird dadurch sicher gestellt, dass einerseits die geför­derten Athletinnen und Athleten und die geförderten Maßnahmen im jeweiligen Sportbericht konkret dargelegt wurden und auch im Internet unter – www.sportministerium.at – abrufbar sind. Für die Umsetzung der sportpolitischen Fördermaßnahmen im Rahmen der Allgemeinen Bundes-Sportförderung waren bzw. sind die Abteilungen VI/1 bis VI/4 für den Zeitraum 2007 bis 31. Jänner 2009 und ab 1. Februar 2009 die Abteilungen V/1 bis V/3 mit den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Bediensteten verantwortlich.

Zu 37 und 38:

Das Entscheidungsgremium von TOP SPORT AUSTRIA setzte sich 2006 und 2007 jeweils wie folgt zusammen: SC Mag. Robert Pelousek (Vorsitz), HR Dr. Heinz Jungwirth (ÖOC), HR Dr. Walter Pillwein, Dr. Theodor Zeh (BSO), Dir. Alfred Hartl (Bundesländer), Anton Schutti (Sporthilfe).

Zu 39:

Das Entscheidungsgremium von TOP SPORT AUSTRIA setzte sich 2008 wie folgt zusam­men: SC Mag. Robert Pelousek (Vorsitz), HR Dr. Heinz Jungwirth (ÖOC), HR Dr. Walter Pillwein (ab September 2008: Mag. Barbara Spindler), Dr. Gottfried Forsthuber (BSO), Dir. Alfred Hartl (Bundesländer), Anton Schutti (Sporthilfe).

Zu 40:

Mit Überleitung der Angelegenheiten des Sports vom Bundeskanzleramt zum Bundes­ministerium für Landesverteidigung mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2009 wurde das Entscheidungsgremium von TOP SPORT AUSTRIA aufgelöst. TOP SPORT AUSTRIA wurde in TEAM ROT-WEISS-ROT übergeführt. Hiefür wurde von mir der Beirat für Spitzensportförderung, bestehend aus externen Expertinnen und Experten der relevanten Bereiche (Trainingsplanung, -steuerung, Leistungsdiagnostik, Sportpsychologie, Sportmedi­zin, Regeneration etc.) auf ehrenamtlicher Basis eingesetzt. Dieser Beirat steht mir beratend zur Seite und gibt Empfehlungen über eingegangene Förderanträge ab. Die Entscheidung über Förderungen treffe ich in der Eigenschaft als Bundesminister für Landesverteidigung und Sport. Die Mitglieder des Beirates sind Prof. Hans Holdhaus (Vorsitz), Mag. Judith Draxler-Hutter (Stv. Vorsitzende), Univ.-Prof. Dr. Werner Nachbauer (Mitglied), Primar MR Dr. Harald Urbanek (Mitglied), Landessportdirektor Martin Kessler (Mitglied).


Zu 41 bis 44:

Da diese Fragen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesver­teidigung und Sport berühren, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

Zu 45 bis 52:

Im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport werden derzeit die von Bediensteten der Sektion Sport wahrgenommenen Funktionen auf allfällige Befangen­heit hin überprüft und gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen gezogen. In jenen Vergabegremien, in denen Vertreterinnen und Vertreter des organisierten Sports als Expertinnen und Experten vertreten sind, verzichten diese derzeit im Falle einer Befangen­heit auf die Wahrnehmung ihres Stimmrechts. Im Zuge der Förderreform strebe ich eine Lösung an, die die Expertenstellung des organisierten Sports wahrt, Unvereinbarkeiten in der Besetzung solcher Gremien aber so weit wie möglich ausschließt.

Zu 53:

Die Förderanträge der Bundes-Fachverbände langen beim Bundesministerium für Landes­verteidigung und Sport zu vorgegebenen Terminen ein (siehe auch www.sportministerium.at – TEAM ROT-WEISS-ROT – Service). Im Rahmen von Sitzungen des Beirates für Spitzen­sportförderung wird ein Protokoll über die Empfehlung des Beirates erstellt, welches mir zur Entscheidung vorgelegt wird.

Zu 54:

Ziel der Umstellung von TOP SPORT AUSTRIA auf TEAM ROT-WEISS-ROT war es, ein unabhängiges Expertengremium (Beirat für Spitzensportförderung) zur Beratung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport einzurichten. Ebenso ist eine Projektziel­definierung sowie eine Projektbegleitung und eine vereinfachte Abrechnung geplant; dies entspricht auch den Forderungen im Bericht des Rechnungshofes.

Zu 57 bis 62:

Der Bund förderte die Errichtung neuer Sportinfrastruktur aus Mitteln der Allgemeinen Sportförderung im Jahr 2007 mit insgesamt 9.967.861 Euro (rund 33 % der Allgemeinen Sportförderung), im Jahr 2008 mit insgesamt 15.578.479,50 Euro (rund 49 % der Allge­meinen Sportförderung) und im Jahr 2009 (bis zum Stichtag 14. November 2009) mit insgesamt 1.295.227,50 Euro (rund 5 % der Allgemeinen Sportförderung).


Zu 65 bis 70:

Der Bund förderte die Erhaltung der bestehenden Sportinfrastruktur aus Mitteln der Allge­meinen Sportförderung im Jahr 2007 mit insgesamt 9.553.933 Euro (rund 32 % der Allge­meinen Sportförderung) und im Jahr 2008 mit insgesamt 7.000.284,90 Euro (rund 22 % der Allgemeinen Sportförderung). Darüber hinaus stehen den österreichischen Sportverbänden Mittel aus der Besonderen Bundes-Sportförderung für die Erhaltung der Sportinfrastruktur zur Verfügung. Im Jahr 2009 förderte der Bund (bis zum Stichtag 14. November 2009) die Erhaltung der bestehenden Sportinfrastruktur aus Mitteln der Allgemeinen Sportförderung mit insgesamt 400.000 Euro (rund 2 % der Allgemeinen Sportförderung).