3775/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.01.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 24. Jänner 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3816/J-NR/2009 betreffend die Beteiligung Österreichs an einem Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC), die die Abgeordneten Ing. Karl Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen am 25. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die „Schaffung von paneuropäischen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau“ ist ein zentrales Element der Vision von einem gemeinsamen Europäischen Forschungsraum. In einem sorgfältig konstruierten Prozess wurde von einem eigens dafür geschaffenen Gremium, (ESFRI – European Strategy Forum on Research Infrastructures) unter Einbe­ziehung breitester
Expert/inn/enkreise eine Liste von Projekten vorgelegt und 2008 nochmals auf insgesamt 44 Projekte erweitert. Die Umsetzung dieser Liste – die so genannte ESFRI-Roadmap – würde die Europäische Union in praktisch allen zivilen Forschungsbereichen in eine führende Position bringen.

 

Die Überführung dieser ESFRI-Roadmap in die Forschungswirklichkeit erfordert einerseits zusätzliche nationale Finanzmittel und andererseits die Bewältigung komplexer technischer und
organi­satorischer Aspekte. ERIC ist der Versuch einer zeitgemäßen Antwort auf die schwierige Frage, wie die komplexe Zusammenarbeit mehrerer Staaten inklusive Drittländern und zwischen­staatlichen Organisationen in einem Forschungsprojekt geregelt werden kann. Mit ERIC wurde ein gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für europäische Forschungsinfrastrukturen geschaffen, der die Gründung und den Betrieb solcher Einrichtungen erleichtern soll.

 

In diesem Sinne steht das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung diesem modernen Rechtsrahmen positiv und mit Optimismus hinsichtlich seiner Umsetzung gegen­über.

 

 

Zu Frage 2:

Wie die bisherige Erfahrung mit der Etablierung von Großforschungseinrichtungen zeigt, setzen solche Aktivitäten die Bereitschaft des Sitzstaates zur Finanzierung von mindestens 40 % bis zu
70 % der Investitionskosten voraus. Bei Anlagen, die nicht auf einen einzigen Standort für das Funktionieren angewiesen sind, sondern ihre Aufgabe(n) dezentral, aber mit einer koordinierenden Stelle erfüllen sollen, fällt dieser Anteil naturgemäß weit geringer aus. Auf Grundlage der vorhandenen, europaweit anerkannten Expertise im Biobankenbereich, begleitenden Ge-spräche auf fachlicher und politischer Ebene erscheint die Einrichtung einer Forschungsinfrastruktur in Österreich (BBMRI – Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure) auf der Grundlage des Rechtsrahmens eines ERIC sinnvoll und machbar.

 

Da diesbezügliche Erfahrungen europaweit noch nicht vorliegen, lässt sich der notwendige Zeitrahmen schwer abschätzen. Österreich hat ESFRI und alle zuständigen Minister/innen der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten über seine Absichten und seine Bereitschaft schriftlich informiert. Die Umsetzung des Projekts hat bereits begonnen, erfolgt bedarfs­orientiert und im Rahmen der Möglichkeiten und in enger Absprache mit allen Beteiligten.

 

Sollte sich dieser Rechtsrahmen bewähren, ist davon auszugehen, dass auch andere Pro­jekte 
die Rechtsform ERIC wählen werden und eine allfällige Beteiligung Österreichs dann auch in diesem Rahmen erfolgen müsste. Da – mit Ausnahme von Projekten im Bereich Sozial- und Humanwissenschaften bzw. bestehenden Mitgliedschaften an ESRF und ILL – zurzeit keine zusätzlichen Finanzmittel für eine Beteiligung an diesen europäischen Zukunfts­projekten zur Verfügung stehen, können keine konkreten Pläne bekannt gegeben werden.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.