3780/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 25. Jänner 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0436-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3843/J betreffend „Konsequenzen aus dem Wasserschaden im Depot der Albertina“, welche die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen am 2. Dezember 2009 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Laut Aussage des Direktors der Albertina, Dr. Schröder, in der Pressekonferenz vom 18. November 2009 betrug die eingedrungene Wassermenge zwischen 300 und 500 Litern.

 

Die Ursache für den Wassereintritt ist öffentlich bekannt. Durch Verletzungen der Isolierschicht in der Decke ist an jener Stelle Wasser eingetreten, wo für die nachträgliche Aufstellung der Roboteranlage im Speicher eine von mehreren Einbringöffnungen eingebaut wurde. Eben diese Einbringöffnung wurde auf Wunsch der Albertina im Auftrag der Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) von der Baufirma Leyrer & Graf geöffnet, wobei gerade dort die Isolierschicht so beschädigt wurde, dass die Dichtheit in weiterer Folge nicht mehr gegeben war.

Die erwähnten Blechdächer wurden über den Regalen montiert und sind von den Einbringöffnungen unabhängig. Bei diesen Einbringöffnungen wurden jetzt im Zuge der Verbesserungsmaßnahmen, die die BHÖ zeitgleich mit den Sanierungsmaßnahmen durchführen ließ, zur Erhöhung der Sicherheit Auffangrinnen montiert.

 

Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:

 

In der BHÖ existiert zur baulichen Seite des Schadensfalls eine umfangreiche Dokumentation. Ein zusammenfassender Bericht über den baulichen und damit zur BHÖ und zu meinem Haus ressortierenden Verantwortungsbereich wird noch im ersten Quartal dieses Jahres vorliegen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2, 4 und 9 der Anfrage:

 

Laut Bundesmuseengesetz ist jedes Bundesmuseum als Nutzer für die Sicherheit seiner Anlagen selbst verantwortlich. Mein Ressort ist im Wege der BHÖ daher für die Gebäudehülle und die statisch-konstruktiven Bauteile der Bundesmuseen zuständig. Für Notfallsablauf-Pläne sind die nutzenden Museen selbst verantwortlich.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2773/J durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen. Die Mitarbeiter der BHÖ wurden am 23. Juni 2009 um 10.50 Uhr über den Wassereintritt im Speicher der Albertina verständigt.

 

 


Antwort zu den Punkten 6 bis 8, 10 und 11 der Anfrage:

 

Diese Punkte betreffen nach dem Bundesmuseengesetz die Zuständigkeit der Albertina und fallen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Inneneinrichtung des Speichers ist gemäß Bundesmuseengesetz Aufgabe der Albertina. Das angesprochene Blechdach ist auf den im Speicher befindlichen Regalen unterhalb der Decke montiert und somit Teil der Inneneinrichtung.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Eine Zuordnung der aufgelaufenen Kosten kann erst nach Vorliegen aller Forderungen erfolgen.

 

 

Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:

 

Es werden Forderungen an die errichtende Baufirma (Porr AG) und die Baufirma, welche die Einbringöffnungen geöffnet und wieder verschlossen hat (Leyrer & Graf GmbH), gerichtet werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 16 und 17 der Anfrage:

 

Sollte es in Bezug auf die Höhe der Forderungen zu keiner Einigung kommen, wird ein Regressverfahren unvermeidlich sein.