3782/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0411-III/4a/2009 |
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Wien, 25. Jänner 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3894/J-NR/2009 betreffend die Versenkung der Wörther-See-Bühne, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 10. Dezember 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Endabrechnung bzw. die letzte Teilabrechnung für das Jahr 2008 ist fristgerecht am 28. September 2009 in der Kunstsektion meines Ministeriums eingegangen.
Zu Frage 2:
Am 16. November 2004 wurde in einer außerordentlichen Generalversammlung die Umbenennung des Firmennamens Cine Culture Carinthia GmbH in Wörtherseefestspiele GmbH beschlossen. Die Endabrechnung bzw. die Abrechnungen für das Jahr 2007 und 2008 wurden vom zuständigen Geschäftsführer Dipl.-Bw. Werner Bilgram unterzeichnet.
Zu Frage 3:
Die Finanzprokuratur hat in ihrer Stellungnahme betreffend Abrechnungen 2004 – 2006 auch für die Jahre 2007 und 2008 bereits auf Folgendes verwiesen: Die Finanzprokuratur empfahl von einer gerichtlichen Rückforderung eines Teiles der Fördersumme, bezogen auf den bisher abgerechneten Zeitraum 2004 bis 2006, Abstand zu nehmen, da in rechtlicher und prozessualer Hinsicht die Durchsetzbarkeit einer derartigen Rückforderung in zu hohem Maße ungewiss sei und das Prozessrisiko daher zu hoch wäre. Sollte jedoch ein plausibler Bericht nicht fristgerecht vorgelegt werden, so wäre dies eine Vertragsverletzung, die eine geänderte rechtliche Beurteilung und die Rückforderung eines aliquoten Teiles der Fördersumme möglich erscheinen ließe.
Die Endabrechnung bzw. die Abrechnungen für die Jahre 2007 und 2008 wurden jedoch fristgerecht übermittelt, daher gab es seitens der Kunstsektion keine neuen Erkenntnisse, um die Finanzprokuratur neuerlich zu befassen.
Zu Frage 4:
Aus Sicht der Förderungsabteilung meines Ministeriums ist es den Förderungsempfängern des Jahres 2004 bedauerlicher Weise nicht gelungen, die Wörther See Bühne in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Förderungsvertrages beabsichtigten Form künstlerisch (im Sinne des damals eingereichten künstlerischen Konzepts) nachhaltig und wirtschaftlich erfolgreich (im Sinne eines hohen Eigendeckungsgrades aus Verkauf von Eintrittskarten und Einbeziehung von Privatsponsoren) zu positionieren. Die gesamte Förderungssumme des Bundes wurde daher im Jahr 2004 zur Abgangsdeckung des Festivals 2004 aufgewendet.
Der Verdacht auf zweckentfremdete und missbräuchliche Verwendung durch die Geschäftsführung konnte seitens der Fachabteilung nicht erhoben werden, da der in der Kalkulation (und der Bilanz 2004) ausgewiesene Aufwand für den künstlerischen Betrieb eines derart großzügig angelegten Konzepts grundsätzlich glaubhaft und nachvollziehbar war. In den Jahren 2005 bis 2008 wurde der künstlerische Betrieb auf der Wörther See Bühne durch eine neue rechtliche Konstruktion fortgesetzt, weitere Förderungen durch die Fachabteilung sind in diesem Zeitraum nicht erfolgt.
Zu Fragen 5 bis 8:
Dazu darf aus der Stellungnahme der Finanzprokuratur zitiert werden:
„Die Förderzusage vom 16.3.2004 lässt mit ausreichender Deutlichkeit die Absicht der im Zusammenhang mit der Subventionsvergabe involvierten politischen Entscheidungsträger erkennen, dem Förderungswerber einen beträchtlichen Betrag als Risikokapital zur Verfügung zu stellen, mit welchem zunächst der wirtschaftliche Fortbestand des Förderungswerbers gesichert und darüber hinaus die wirtschaftliche Voraussetzung geschaffen werden sollte, mit Hilfe von umfangreichen Anfangsinvestitionen und aufwändigen Anfangsprojekten „durchzustarten“ (argumentum: „Starthilfe“) und nach einem gelungenen Start in den folgenden Jahren des Förderungszeitraumes sowie darüber hinaus wirtschaftlich und künstlerisch erfolgreich zu agieren. Wie sehr dieser Start gelingt oder misslingt, kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen und nicht gewährleistet werden, sodass ein weniger oder gar nicht gelungener Start nicht bereits zur Rückforderung der „Starthilfe“ berechtigt, wenn nur die Bemühungen um die erfolgreiche Durchführung von Projekten plausibel und ausreichend waren und die gewährten Fördermittel in vertretbarer Weise eingesetzt, und nicht also etwa widmungswidrig für Zwecke verwendet wurden, die mit dem beabsichtigten Förderzweck gar nicht mehr in Einklang zu bringen wären. Gemäß § 914 ABGB ist bei Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.“
Zu Fragen 9 bis 11:
Die Fördermittel wurden somit gemäß Empfehlung der Finanzprokuratur nicht zurückgefordert, da es zu keiner nachweislichen Vertragsverletzung kam.
Zu Frage 12:
Diese Frage kann nur vom Geschäftsführer der Wörtherseefestspiele selbst bzw. durch das Land Kärnten als Gesellschafter beantwortet werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.