3785/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 25
GZ: BMG-11001/0376-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3960/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Es wurde keine Schwerpunktaktion durchgeführt, da in Vorarlberg seit Jahren nicht mehr geschächtet wird. Die Muslime haben sich schon vor längerem bereit erklärt, Schafe elektrisch und Rinder mit Bolzenschuss zu betäuben – d.h. es wird nicht betäubungslos geschlachtet. Als Entgegenkommen verzichtet das Land Vorarlberg auf eine strenge Auslegung der Hygienevorschriften. So dürfen z.B. betriebsfremde Personen bei der Schlachtung im Rahmen des genannten Opferfestes anwesend sein.
Fragen 4 und 5:
Es gab zwei Anzeigen, denen sofort nachgegangen wurde. Eine Anzeige kam von einem Nachbarn, die zweite vom Tierschutzverein Bregenz. Im ersten Fall war es eine vereinzelte Hausschlachtung. Der Tierhalter wurde darauf hingewiesen, dass er dieses Tier nicht in Verkehr bringen darf. Hier wurde normal betäubt, das Fleisch aber nicht in Verkehr gebracht. Der zweite Fall war ein Betrieb, in welchem viele Schafe geschlachtet wurden. Der Veterinärdirektor und zugleich Tierschutzbeauftragte Vorarlbergs überprüfte persönlich den Betrieb. Der zuständige Fleischuntersuchungs-tierarzt war anwesend und hat die Betäubung lückenlos kontrolliert.
Fragen 6 und 7:
Da nicht betäubungslos geschlachtet wurde, war auch kein Anlass zum Einschreiten.