3785/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                Alois Stöger diplô

                                                                                                                                Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

 

Wien, am  25

GZ: BMG-11001/0376-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3960/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Es wurde keine Schwerpunktaktion durchgeführt, da in Vorarlberg seit Jahren nicht mehr geschächtet wird. Die Muslime haben sich schon vor längerem bereit erklärt, Schafe elektrisch und Rinder mit Bolzenschuss zu betäuben – d.h. es wird nicht betäubungslos geschlachtet. Als Entgegenkommen verzichtet das Land Vorarlberg auf eine strenge Auslegung der Hygienevorschriften. So dürfen z.B. betriebsfremde Personen bei der Schlachtung im Rahmen des genannten Opferfestes anwesend sein.

 


Fragen 4 und 5:

Es gab zwei Anzeigen, denen sofort nachgegangen wurde. Eine Anzeige kam von einem Nachbarn, die zweite vom Tierschutzverein Bregenz. Im ersten Fall war es eine vereinzelte Hausschlachtung. Der Tierhalter wurde darauf hingewiesen, dass er dieses Tier nicht in Verkehr bringen darf. Hier wurde normal betäubt, das Fleisch aber nicht in Verkehr gebracht. Der zweite Fall war ein Betrieb, in welchem viele Schafe geschlachtet wurden. Der Veterinärdirektor und zugleich Tierschutzbeauftragte Vorarlbergs überprüfte persönlich den Betrieb. Der zuständige Fleischuntersuchungs-tierarzt war anwesend und hat die Betäubung lückenlos kontrolliert.

 

Fragen 6 und 7:

Da nicht betäubungslos geschlachtet wurde, war auch kein Anlass zum Einschreiten.