3786/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                Alois Stöger diplô

                                                                                                                                Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am  25

GZ: BMG-11001/0377-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3961/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorgelegten Angaben des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

In der Steiermark wurden in der Zeit des Islamischen Opferfestes keine speziellen Schwerpunktaktionen in Hinblick auf illegale Schächtungen durchgeführt.

 


Frage 3:

Das Kennzeichen illegaler Schächtungen besteht darin, dass sie außerhalb von zugelassenen Schlachtanlagen und ohne Anwesenheit von Fleischuntersuchungs-tierärztInnen stattfinden. Dies bedeutet, dass sie prinzipiell an jedem beliebigen Ort stattfinden können. Es lassen sich daher keine Orte definieren, wo derartige Schwerpunktaktionen anzusiedeln wären. Schwerpunktkontrollen betreffend Tiertransporte finden hingegen regelmäßig, auch im zeitlichen Umfeld des islamischen Opferfest, in Zusammenarbeit mit der Polizei und der ASFINAG statt.

 

Fragen 4 bis 7:

In der Zeit des Islamischen Opferfestes wurden die steirischen Veterinärbehörden von zwei besonderen Vorkommnissen verständigt, die zu einem entsprechenden

behördlichen Einschreiten führten. Beim ersten Fall handelte es sich um einen nicht rechtskonformen Transport von zwei Schafen, beim zweiten Fall um eine nicht rechtskonforme Schächtung eines Schafes auf einem landwirtschaftlichen Betrieb.