3789/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                         Alois Stöger diplô

                                                                                                                                           Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                              

Wien, am  25

GZ: BMG-11001/0380-I/5/2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3964/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Vorab wurden Informationsschreiben mit Rechtsgrundlangen für landwirtschaftliche Betriebe sowie Schafhalter verfasst und in diversen Medien publiziert. Zur Zeit des islamischen Opferfestes waren zur Wahrung der Tierschutzvorschriften bei allen Schlachtbetrieben, die über einen Bewilligungsbescheid verfügten, während der gesamten Zeit des Schächtens amtliche Tierärztinnen und Tierärzte als Kontrollorgane vor Ort. Zusätzlich wurden verstärkt Kontrollen durch die zuständigen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte aller Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt.

 


Fragen 4 und 5:

Der Amtstierarzt einer Bezirksverwaltungsbehörde führte gerade bei einem Betrieb mit Bewilligungsbescheid eine Vor-Ort-Kontrolle durch, als er wegen Problemen bei einem anderen Betrieb mit einem Bewilligungsbescheid angerufen wurde. Bei der sofort erfolgten Vor-Ort-Kontrolle stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei den Problemen nur um Missmut der Bevölkerung aufgrund belegter Parkplätze handelte. Die Schächtung selbst wurde vom amtlichen Tierarzt überwacht und erfolgte nach den Tierschutzvorschriften.

 

Fragen 6 und 7:

Die Veterinärabteilung bekam Kenntnis davon, dass die Amtstierärzte zweier Bezirksverwaltungsbehörden bei Vor-Ort-Kontrollen an zwei Standorten feststellten, dass ohne gültigen Bewilligungsbescheid geschächtet werden sollte. Dies wurde verhindert und zur Anzeige gebracht.