3790/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                   Alois Stöger diplô

                                                                                                                                   Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, am    25

GZ: BMG-11001/0381-I/5/2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3965/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter auf Grund der Stellungnahme der Landesveterinärdirektion Kärnten wie folgt:

 

Fragen 1 bis 7:

Auf Grund einer Anzeige eines Anrainers in der Gemeinde Frantschach/St.Gertraud wurde gemeinsam mit der do. PI und dem Amtstierarzt eine vor Ort Erhebung durchgeführt. Es wurden 36 Schafe vorgefunden, wovon bereits 6 geschächtet waren. Auch waren 6 Personen anwesend, wovon einer mit dem Schächten der Schafe beschäftigt war, die anderen Hilfeleistungen tätigten. Seitens des ho. Amtstierarztes wurde eine weitere unzulässige Schächtung der Tiere umgehend untersagt (keine Zertifikate, keine entsprechenden Gerätschaften vor Ort), die Personalien durch den PI St. Gertraud festgestellt und die Aktion vor Ort unterbunden. Die verbliebenen Tiere wurden an eine zugelassene Schlachtstätte in der Nähe verbracht und dort nach ordnungsgemäßer Betäubung geschlachtet und tierärztlich beschaut.

 

Gegen die verdächtigen Personen wird seitens des Veterinäramtes nach Vorliegen eines Abschlussberichtes der PI eine Anzeige gem. §222 StGB sowie ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden.