3791/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

                                                                                                                                   Alois Stöger diplô

                                                                                                                                   Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, am  25

GZ: BMG-11001/0382-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3966/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter auf Grund der Stellungnahme der Magistratsabteilung 60, Veterinäramt wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 7:

Das Islamische Opferfest benötigt keine Bewilligung nach dem Tierschutzgesetz. Daher haben auch keine routinemäßigen Kontrollen stattgefunden.

 

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind dem Veterinäramt keine bekannt, Anzeigen wurden keine erstattet. Daher wurden auch keine anlassbezogenen Kontrollen durchgeführt.