3798/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-90180/0051-III/1/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3906 /J der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollgen, betreffend krebserregende und gesundheitsgefährdende Stoffe und Textilien wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Problematik der Ausstattung und Behandlung von Textilien mit problematischen Chemikalien wird in meinem Ressort seit längerem verfolgt, war und ist Gegenstand verschiedener gesetzlicher Regelungen und wurde auch von den Medien immer wieder aufgegriffen.

Konkrete Zahlen liegen nicht vor, zumal eine lückenlose Erfassung und Analyse aller Drittland-Importe von Textilien weder ressourcenmäßig noch technisch möglich ist.

Ob tatsächlich ein entsprechender Trend zu mehr problematischen Chemikalien  bei Textilien vorliegt, kann so nicht beantwortet werden: Zum Einen gibt es mittlerweile selbst bei Textil-Diskontern Billigware, die dem Ökotex 100 Standard entspricht und haben rechtliche Regelungen (zB zu Azo-Farbstoffen) bereits gegriffen. Zum Anderen ist eine konkrete Gefahr für die Gesundheit der VerbraucherInnen erst bei ganz wenigen Chemikalien erwiesen. Zumeist handelt es sich bei auftretenden Problemen von VerbraucherInnen um individuelle Allergien.

Beschwerden von VerbraucherInnen zu Textilien wurden auch nur vereinzelt an mein Ressort herangetragen. In einigen Fällen wurden Proben analysiert, wobei die Ergebnisse in der Regel negativ waren. Die Analyse von Textilien muss sich allerdings angesichts der Unzahl an verschiedenen Chemikalien zwangsläufig auf jene chemischen Stoffe beschränken, bei denen am ehesten problematische Auswirkungen auf die Gesundheit der VerbraucherInnen zu vermuten sind.  

Zu den Fragen 4 bis 8:

Mein Ressort steht beim Thema Chemikalien im Rahmen der Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes 2004, BGBl. I Nr. 16/2005, insbesondere mit dem BM für Finanzen (Zoll), dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie dem BM für Gesundheit laufend in Kontakt.

Konkrete Daten der Zollfahndung liegen nicht vor, zumal die entsprechende Rechtsgrundlage zur Überwachung von Drittlandimporten auf Produktsicherheit (Verordnung (EG) 765/2008 bzw. zuvor (EWG) 339/93) auf den Zeitpunkt der Verzollung abstellt. Diesbezüglich wurden in den letzten Monaten bezüglich der DMF-Verordnung BGBl. II Nr. 124/2009 Verfahren zur Überwachung von Lederprodukten etc. auf die Chemikalie Dimethylfumarat entwickelt und angewendet.

Zur Frage 9:

Das Thema „krebserregende und gesundheitsgefährdende Textilien“ wird seitens meines Ressorts keineswegs tabuisiert. So ist etwa für das laufende Jahr ein Projekt zur Analyse von Textilien geplant. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vollziehung der DMF-Verordnung gemeinsam mit den Zollbehörden.

Zur Frage 10:

Unter anderem wurden auf der Website meines Ressorts Informationen zu Dimethylfumarat, aber auch zu mechanischen Risken bei Textilien (Kordeln und Zugschnüre bei Kinderbekleidung) veröffentlicht. Zudem können VerbraucherInnen über einen Link zur öffentlichen RAPEX-Website der Europäischen Kommission Meldungen über gefährliche Produkte – darunter auch Textilien – mitverfolgen.

Weiters wurden VerbraucherInnen individuell in dieser Problematik beraten, wobei u.a. auf die Ökotex-Standards verwiesen wurde.

Hinsichtlich erwiesenermaßen gesundheitsgefährdenden Textilien  ist festzuhalten, dass diese am Markt grundsätzlich nicht angeboten werden dürfen bzw. gegebenenfalls vom Markt genommen werden. Diese Fälle können der RAPEX-Website entnommen werden.

Zu den Fragen 11 und 12:

Wie oben ausgeführt, ist eine umfassende Analyse aller importierten Textilien nicht möglich; dies gilt auch für den österreichischen Textilhandel. Ich gehe aber davon aus, dass vom Handel wissentlich keine gesundheitsgefährdenden Textilien auf den Markt gebracht werden.

Zur Frage 13:

Ja, selbstverständlich. Dem entspricht auch die Bestimmung des § 6 Produktsicherheitsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 16/2005, wonach „Hersteller/innen und Importeure/Importeurinnen … nur sichere Produkte in den Verkehr bringen“ dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen