3799/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/418-III/4a/2009 |
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Wien, 28. Jänner 2010 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3943/J-NR/2009 betreffend Musikerproteste an der Staatsoper am 14.11.2009, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Dezember 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Es besteht, wie auch in Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3826/J-NR/2009 betreffend Studentenproteste im Burgtheater am 14.11.2009 ausführlich erläutert, nur für jene Angelegenheiten ein Interpellationsrecht, in denen auch Beschlüsse des jeweiligen Aufsichtsrats vorliegen. Da dies für die gegenständlichen Fragen nicht der Fall ist, unterliegen diese nicht der Interpellationspflicht.
Unabhängig von der bestehenden Rechtslage möchte ich dennoch festhalten, dass das Staatsoperorchester am 14. November 2009 nach der Vorstellung „Götterdämmerung“ auf Veranlassung des Direktors der Wiener Staatsoper sich als Anerkennung gegenüber dem Dirigenten Franz Welser-Möst nicht wie sonst im Orchestergraben, sondern auf der Bühne für den Applaus bedankt hat. Von Musikerprotesten kann daher keine Rede sein.
Zur zukünftigen Proben- und Gagensituation finden derzeit Verhandlungen für einen neuen Kollektivvertrag zwischen der Bundestheater-Holding und dem Staatsopernorchester statt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.