3801/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0499-I/5/2009

Wien, am  27. Jänner 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3952/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1, 2 und 3:

Die erwähnte österreichweit durchgeführte Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Zahnpasten in Billigmärkten zeigte, dass fast alle Produkte hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Lediglich in einer von 88 Proben konnte ein erhöhter DEG-Gehalt festgestellt werden.


Zahnpasten unterliegen grundsätzlich den lebensmittel- bzw. kosmetikrechtlichen Bestimmungen und werden im Rahmen des Proben- und Revisionsplanes regelmäßig beprobt und untersucht. Werden im Zuge dieser Kontrolle oder im Rahmen einer Schwerpunktaktion Zahnpasten mit DEG gefunden, ist die Lebensmittelaufsicht angewiesen, entsprechende Maßnahmen zu setzen.

 

Fragen 4 und 5:

Im Fall der Nichteinhaltung der allgemeinen Anforderungen an kosmetische Mittel und insbesondere, wenn kosmetische Mittel gutachterlich als „nicht sicher“ beurteilt werden, liegt ein Verstoß gegen § 18 LMSVG vor und es kommen die entsprechenden Strafbestimmungen dieses Gesetzes zur Anwendung.

 

Fragen 6, 7 und 9:

Die Kennzeichnung kosmetischer Mittel ist in der Kosmetikkennzeichnungs-Verordnung geregelt. Deren Vollziehung fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Frage 8:

Dem Bundesministerium für Gesundheit ist kein Fall einer Unverträglichkeit bzw. der Auslösung einer sonstigen Erkrankung durch Zahnpasten, die DEG enthielten, bekannt.