3802/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

Wien, am  27. Jänner 2010

 

GZ: BMG-11001/0433-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4078/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Wiener Neustadt-Stadt wie folgt:

 

Frage 1:

Reptilien: 71 (Schlangen, Leguane, Agamen, Chamäleons, Anolis)

Vögel: 9  (Gelbfußhonigsauger, Brillentangare, Kupfernektarvogel)


Frage 2:

Laut § 8 (1) 2. Tierhaltungs-VO dürfen diese Tiere nur nach vorheriger Anzeige an die Behörde gehalten werden. Diese Meldung ist demnach eine Bringschuld des Tierhalters.

Von Seiten des Veterinäramtes der Stadt erfolgt keine Information bzgl. der Meldepflicht.

 

Frage 3:

Die Meldungen werden im Veterinäramt der Stadt entgegengenommen.

 

Frage 4:

Laufend, beginnend mit 2004.

 

Frage 5:

Die Evidenzhaltung erfolgt mit dafür erstellten Formularen, die vom Tierhalter ausgefüllt werden.

Die Abmeldung der Tiere erfolgt durch einen schriftlichen Vermerk am aufliegenden Formular.

 

Frage 6:

Ist nicht abschätzbar.

 

Frage 7:

Bisher wurden keine Strafen verhängt.

 

Frage 8:

Bei 11 Tierhaltern.