3803/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

Wien, am  27. Jänner 2010

GZ: BMG-11001/0434-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4079/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Wr. Neustadt-Land wie folgt:

 

Frage 1:

Reptilien/Amphibien: 721

Säugetiere: 68

Vögel: 21


Frage 2:

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung der Behörde, Tierbesitzer zu informieren.

Diverse Informationen werden über das Amtsblatt kommuniziert.

 

Frage 3:

Meldungen werden an der Abteilung für Veterinärwesen entgegengenommen.

 

Frage 4:

Es erfolgten unregelmäßige Meldungen.

 

Frage 5:

Meldungen werden gesammelt. Die Verpflichtung der Meldung von Änderungen

(Adresse, Ableben des Tieres etc.) liegt beim Tierhalter.

 

Frage 6:

Eine Schätzung ist nicht möglich

 

Frage 7:

Konsequenz ist die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens, bisher gab es 8 Strafverfahren.

 

Frage 8:

26 Kontrollen.