3803/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 27. Jänner 2010
GZ: BMG-11001/0434-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4079/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Wr. Neustadt-Land wie folgt:
Frage 1:
Reptilien/Amphibien: 721
Säugetiere: 68
Vögel: 21
Frage 2:
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung der Behörde, Tierbesitzer zu informieren.
Diverse Informationen werden über das Amtsblatt kommuniziert.
Frage 3:
Meldungen werden an der Abteilung für Veterinärwesen entgegengenommen.
Frage 4:
Es erfolgten unregelmäßige Meldungen.
Frage 5:
Meldungen werden gesammelt. Die Verpflichtung der Meldung von Änderungen
(Adresse, Ableben des Tieres etc.) liegt beim Tierhalter.
Frage 6:
Eine Schätzung ist nicht möglich
Frage 7:
Konsequenz ist die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens, bisher gab es 8 Strafverfahren.
Frage 8:
26 Kontrollen.