3808/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 27. Jänner 2010
GZ: BMG-11001/0449-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4094/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Tulln wie folgt:
Frage 1:
1) alle Wildtierarten der Säugetiere: 13 Stück
2) alle Wildtierarten der Vögel: 266 Stück
3) alle Arten der Reptilien: 470 Stück
4) alle Arten der Amphibien: 17 Stück
5) Fische, die in Freiheit mehr als einen Meter lang werden: 0
Frage 2:
Die Zoofachhandlungen sind durch den Amtstierarzt (ATA) angewiesen, die betroffenen Personen über die Meldepflicht zu informieren.
Frage 3:
Bei der Bezirkshauptmannschaft, Fachgebiet Veterinärwesen.
Frage 4:
Einige Tage nach Erwerb der Tiere.
Frage 5:
Die Meldungen werden in einer Auflistung evident gehalten. Die Tierbesitzer werden im Zuge der amtstierärztlichen Kontrolle der Tierhaltung auf ihre Meldepflichten hingewiesen.
Frage 6:
Eine Schätzung ist nicht möglich.
Frage 7:
Bei Bekanntwerden einer nicht gemeldeten Wildtierhaltung werden die Tierbesitzer sofort schriftlich unter Beilage eines Meldeformulars zur Meldung ihrer Tierhaltung aufgefordert.
Sodann wird die Tierhaltung durch den ATA kontrolliert. Bis jetzt mussten noch keine Strafen verhängt werden.
Frage 8:
Bis zum heutigen Tag erfolgten 97 Kontrollen.