3811/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 27. Jänner 2010
GZ: BMG-11001/0455-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4100/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldete Daten aus dem Bezirk Gmünd wie folgt:
Frage 1:
Im Bezirk sind nachstehend angeführte Wildtierarten registriert:
96 Griechische Landschildkröten, 3 Steppenschildkröten, 2 Sporenschildkröten, 4 Breitbandschildkröten, 1 Bartagame, 1 Halsbandleguan, 4 Rotkehlleguane, 2 Geckos, 1 Teppichpython, 1 Rote Regenbogenboa, 1 Königspython, 1 Aramischling
Frage 2:
Die Tierbesitzer werden im Amtsblatt über ihre Meldepflichten informiert.
Frage 3:
Die Meldungen der Wildtierhaltung werden von der Abteilung Veterinärrecht entgegengenommen.
Frage 4:
Die Meldung über die Wildtierhaltung erfolgt in den meisten Fällen nach dem Besitzwechsel bzw. nach Kenntnis der Meldeverpflichtung.
Frage 5:
Die Meldungen werden bürotechnisch evident gehalten und bei Bekanntgabe von Änderungen bzw. bei Rückfragen aktualisiert.
Frage 6:
Eine Schätzung der Dunkelziffer ist nicht möglich.
Frage 7:
Als Konsequenz für das Nicht-Melden eines Wildtieres wird ein Strafverfahren eingeleitet. Bisher mussten noch keine Strafverfahren diesbezüglich eingeleitet werden.
Frage 8:
Bis dato wurden auf Basis dieser Meldungen 4 Kontrollen durchgeführt.