3811/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  27. Jänner 2010

GZ: BMG-11001/0455-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4100/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldete Daten aus dem Bezirk Gmünd wie folgt:

 

Frage 1:

Im Bezirk sind nachstehend angeführte Wildtierarten registriert:

96 Griechische Landschildkröten, 3 Steppenschildkröten, 2 Sporenschildkröten, 4 Breitbandschildkröten, 1 Bartagame, 1 Halsbandleguan, 4 Rotkehlleguane, 2 Geckos, 1 Teppichpython, 1 Rote Regenbogenboa, 1 Königspython, 1 Aramischling

 

Frage 2:

Die Tierbesitzer werden im Amtsblatt über ihre Meldepflichten informiert.


Frage 3:

Die Meldungen der Wildtierhaltung werden von der Abteilung Veterinärrecht entgegengenommen.

 

Frage 4:

Die Meldung über die Wildtierhaltung erfolgt in den meisten Fällen nach dem Besitzwechsel bzw. nach Kenntnis der Meldeverpflichtung.

 

Frage 5:

Die Meldungen werden bürotechnisch evident gehalten und bei Bekanntgabe von Änderungen bzw. bei Rückfragen aktualisiert.

 

Frage 6:

Eine Schätzung der Dunkelziffer ist nicht möglich.

 

Frage 7:

Als Konsequenz für das Nicht-Melden eines Wildtieres wird ein Strafverfahren eingeleitet. Bisher mussten noch keine Strafverfahren diesbezüglich eingeleitet werden.

 

Frage 8:

Bis dato wurden auf Basis dieser Meldungen 4 Kontrollen durchgeführt.