3812/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 27. Jänner 2010
GZ: BMG-11001/0456-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4101/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Hollabrunn wie folgt:
Frage 1:
Vögel: 2 Turmfalken, 56 Großsittiche, 354 Reptilien.
Frage 2:
Über Amtsblatt und Gemeinden.
Die Tierhandlungen im Bezirk haben Meldeformulare zur Verfügung, die praktischen Tierärzte im Bezirk wurden schriftlich ersucht, die Tierbesitzer auf die Meldepflicht aufmerksam zu machen.
Frage 3:
Die Meldungen werden vom Fachgebiet Veterinärwesen der Bezirkshauptmannschaft entgegen genommen und evident gehalten.
Frage 4::
Die Meldungen treffen laufend ein.
Frage 5:
Die Meldungen werden papiermäßig bzw. elektronisch gesammelt, die Daten werden in einer Excel-Liste eingetragen. Eventuelle Änderungen werden ebenso behandelt (sofern diese der Behörde bekannt werden = „Bringschuld“ der Besitzer).
Frage 6:
Da keine Daten über Verkäufe von Tierhandlungen, bei Tierbörsen oder Importen aus dem Ausland vorliegen, ist eine Schätzung nicht möglich.
Frage 7:
Gelangt die Behörde in Kenntnis, dass der Besitzer eines Tieres mit besonderen Haltungsansprüchen seine Meldepflicht nicht erfüllt, so wird er schriftlich aufgefordert, diese nachzuholen. Bislang waren diese Aufforderungen großteils erfolgreich, die Meldungen wurden dann von den Besitzern nachgeholt.
Es wurden zwei Strafverfahren eingeleitet.
Frage 8:
Im Bezirk wurden auf Basis dieser Meldungen bis dato 19 Kontrollen durch den Amtstierarzt durchgeführt.