3817/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0071-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Februar 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 2. Dezember 2009 unter der Nr. 3855/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beratungsverträge und Studien 2009 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 5 bis 8:

Ø      Mit welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden im Jahr 2009 durch Ihr Ressort Verträge abgeschlossen?

Ø      Wie hoch waren die Kosten für die zu 1. beauskunfteten Beratungsaufträge im Einzelnen?

Ø      Was waren die konkreten Aufträge und Dienstleistungen der einzelnen Verträge bzw. worin besteht der konkrete Inhalt der Verträge mit den zu Frage 1. beauskunfteten Unternehmen oder Personen?

Ø      Welche Studien, Untersuchungen und sonstige Aufträge mit wissenschaftlichem oder Forschungshintergrund (unter Anführung des Auftragsinhalts sowie der Zielsetzung sowie den festgelegten Zeitpunkt der Fertigstellung) wurden durch Ihr Ressort im Jahr 2009 vergeben und an wen?

Ø      Wie hoch waren die Kosten für diese Aufträge im Jahr 2009 im Einzelnen?

Ø      Liegen bereits Ergebnisse dieser Studien usw. vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann erwarten Sie Ergebnisse?

Ø      Mit welchen Beratungsunternehmen, externen BeraterInnen oder AuftragsnehmerInnen im Zusammenhang mit der Erstellung wissenschaftlicher Studien oder sonstiger Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund bestehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aufrechte Vertragsverhältnisse?


Ich darf auf die beiliegende Liste verweisen.

 

 

Zu Frage 4:

Ø      Welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden im Jahr 2009 durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitels beteiligt ist, oder sonstwie beherrschend tätig ist, Aufträge erteilt?

      a. Welche Kosten sind dabei im Einzelnen angefallen?

      b. Welchen Inhalt hatten die einzelnen Verträge?

 

 

 

Bei diesen Fragen handelt es sich um solche des operativen Geschäfts der Unternehmen.

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.“ Dementsprechend kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

 

 

 

Beilage

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.